Öltank Versicherung
Wer eine Ölheizung hat auch zwangsläufig einen Öltank, der unterirdisch oder oberirdisch liegt. Gesetzlich verankert ist, dass Besitzer eines Öltanks für Schäden haften, selbst wenn den Besitzer keine Schuld trifft, deshalb sollte unbedingt geprüft werden ob eine Versicherung für Schäden durch den Öltank besteht.
Ein Öltank im Haus oder außerhalb des Hauses birgt grundsätzlich eine Gefahr.
Nach unserem Gesetz ist die Haftung des Besitzers eines Öltanks eine Gefährdungshaftung, was bedeutet dass es egal ist ob ein Schaden durch den Öltank durch den Öltankbesitzer verschuldet wurde oder nicht.
Nachzulesen ist dies im Wasserhaushaltsgesetz § 22 indem steht dass der Inhaber oder Unterhalter eines Heizöltanks unbegrenzt für alle Schäden haftet, die durch den Öltank entstehen, ob schuldhaft oder nicht.
Der größte Schaden, der durch einen Öltank entstehen kann, ist die Verunreinigung des Grundwassers. Ein Tropen Öl kann schon bis zu einer Million Liter Wasser vergiften.
Sicherlich sind da unterirdische Öltanks gefährdeter als oberirdische, trotzdem sollten sich alle die eine Ölheizung haben über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung informieren.
Läuft der Öltank aus und gibt es keine Gewässerschadenhaftpflicht, muss der Besitzer des Öltanks das Ausbaggern, Abfahren sowie auch die Entsorgung des Erdreichs als Sondermüll, selbst bezahlen, was unter Umständen sehr teuer werden kann.
Diese deckt Schäden ab, die durch einen Öltank entstehen, und kostet nicht derart viel, dass man diese Gefahr ohne Versicherungsschutz lässt.
Prüfen sollte man zuerst ob eventuell die Privathaftpflichtversicherung diese Gefahr abdeckt. Es gibt einige wenige Versicherer, die es in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen haben.
Ist dies nicht der Fall sollte sich der Öltankbesitzer über die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung informieren, dabei kommt es auf die Größe des Öltanks an und ob der Tank unter der Erde oder oberirdisch liegt.