News – Neue Beitragsbemessungsgrenze und Einkommensgrenze für PKV
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende. Nun liegen schon die ersten Entwürfe vor, wie sich die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze im nächsten Jahr also 2012 entwickeln wird.
Immer wieder gegen Ende eines jeden Jahres werden die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenzen neu errechnet. Davor fürchten sich die Bundesbürger meist genauso wie vor der Nebenkostenabrechnung. Denn, was da auf einen zukommt, kann man kaum erahnen. Und wissen will man’s eigentlich auch nicht. Was Gutes kommt dabei ja eher selten raus. Jetzt hilft alles Augen zu machen nichts mehr, die ersten Entwürfe sind da und – ehrlich – sie sehen nicht vor, dass wir alle Geld sparen.
Alles wird teurer, wir verdienen zu gut Derzeit führen die gesetzlich Versicherten in Deutschland 15,5 Prozent von ihrem Monatseinkommen für die Krankenversicherung ab. Je mehr man verdient, desto mehr zahlt man also. Die Beitragsbemessunggrenze begrenzt die Beitragserhöhung ab einer bestimmten Einkommensgröße. Im Jahr 2011 lag diese bei 3.712,50 Euro. Aus dieser Summe errechnete sich also der Höchstbeitrag für die gesetzliche Versicherung. Nachdem die Politik – warum auch immer – von einer positiven Lohnentwicklung für das Jahr 2011 ausgeht, scheint es, als würde die Beitragsbemessungsgrenze für 2012 auf 3.825 Euro angehoben werden.
Mehr Einkommen nötig für PKV-Mitgliedschaft In einem ähnlichen Rahmen wird sich wohl auch die Versicherungspflichtgrenze für 2012 erhöhen. Diese Grenze bestimmt, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen endet und der angestellte Mitarbeiter Mitglied in einer privaten Versicherung werden darf. Für das Jahr 2011 liegt diese bei 49.500 Euro Jahreseinkommen, das bedeutet, dass man ab einem Monatseinkommen von 4.125 Euro in die Liga der 1. Klasse-Patienten aufsteigen kann. Für das Jahr 2012 wird das wohl erst bei einem Verdienst von monatlich 4237,50 Euro bzw. 50.850 Euro im Jahr möglich sein.
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