Neues Versicherungsvertragsgesetz und VVG-InfoV zum 01.01.2008

Eine Reform des Versicherungsvertragsgesetz von 1908 war dringend nötig und wird nun zum 01.01.2008 kommen. Zusätzlich tritt zum gleichen Zeitpunkt dass VVG-InfoV in Kraft. Das VVG-InfoV sieht auch vor, dass Abschlusskosten für verschiedene Personenversicherungen in Euro ausgewiesen werden müssen.

Am 21. September befasst sich der Bundesrat mit dem Reformwerk des neuen Versicherungsvertragsgesetz, dass zum 01.01.2008 in Kraft treten wird.
Frau Brigitte Zypries sieht in der Reform des Versicherungsvertragsgesetz eine verbesserte Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen (stillen Reserven) in Bezug zur Lebensversicherung und auch eine verbesserte Information für Verbraucher.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig und die Länder haben auch ihre Zustimmung signalisiert, so dass man davon ausgehen kann dass es keine gravierenden Veränderungen mehr geben wird.
Mit dem neuen VVG tritt am 01.01.2008 auch dass VVG-InfoV in Kraft, in dem der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Fondsprodukten sieht.
Dass VVG-InfoV sieht vor, dass Abschlusskosten für einen Versicherungsvertrag, wie zum Beispiel Lebensversicherung, Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, in Euro ausgewiesen werden müssen.
Dabei sieht selbst Ombudsmann Professor Römer, dass es aus Verbrauchersicht gut sei, die Abschlusskosten in Euro auszuweisen.