Neues VVG Versicherungsvertragsgesetz soll 2008 kommen mit Änderung bei der Lebensversicherung
Ab 2008 gibt es ein neues Versicherungsvertragsgesetz VVG mit Änderungen für Versicherungsnehmer
Das Versicherungsvertragsgesetz soll 2008 geändert werden und wird erhebliche Verbesserungen bei der Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer mit sich bringen. Die Eckpunkte des neuen Versicherungsvertragsgesetz hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegt. Mit der Reform, die Anfang 2008 in Kraft treten soll, werden Versicherungsnehmer erweiterte Widerrufsrechte bekommen und sie müssen auch nachweisbar beraten werden.
Versicherte deutlich beser gestellt Bei der Lebensversicherung soll dann die Überschussbeteiligung durch die Einbeziehung der stillen Reserven erhöht werden.Durch dieses neue Versicherungsvertragsgesetz werden die Versicherten deutlich besser gestellt werden. Frau Zypries hob im besonderen die Neuregelung im Versicherungsvertragsgesetz bei der Lebensversicherung hervor. Der Anspruch auf die Überschussbeteiligung wird im Gesetz als Regelfall verankert und es wird erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer vorgesehen. Auch für die Rückkaufswerte, die meist weniger als das einbezahlte Geld sind, sollen klare Regeln geschaffen werden. Laut Zypries sollen die stillen Reserven der Versicherungsgesellschaften zur Hälfte veranlagt werden. Demnach werden die Kapitalanlagen der Versicherer nach ihrem Zeitwert bewertet, selbst wenn er über dem Versicherungswert liegt.
Versicherte muss benachrichtigt werden Spätestens 2 Jahre nach der Ermittlung der Überschüsse, müssen diese dem Vertrag des Versicherungsnehmers gutgeschrieben werden.(dies ist hochinteressant und ich bin gespannt wie darauf die Gesellschaften reagieren). Diese Überschüsse werden dann bei Vertragsende ausbezahlt. Der Versicherte muss davon unterrichtet werden, anhand einer Modellrechnung, was bei Vertragsablauf an Leistungen zu erwarten sind. Der Rückkaufswert soll zukünftig nach dem Deckungskapital berechnet werden, auch wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Die Verwaltungskosten einer Lebensversicherung werden dann auf die ersten 5 Jahre verteilt, bisher wurden diese Kosten gleich dem Vertrag zugeschrieben, dadurch erhöht sich dann der Rückkaufswert, sollte der Vertrag früh in Storno gehen. (dies bedeutet dann auch gravierende Veränderungen für den Verkäufer)
Verbesserungen auch bei Kündigungen Für alle Versicherungen muss dann zukünftig das Beratungsgespräch dokumentiert werden. Auch bei Kündigungen soll der Versicherungsnehmer besser gestellt werden. Die Prämien muss der Versicherte dann nur noch bis zu dem Zeitpunkt des Vertragsendes bezahlen und nicht mehr bis zum Jahresende wie bisher. Die Grundlage für die Neugestaltung des Versicherungsvertragsgesetzes ist der Bericht einer Kommission, die sich 4 Jahre mit der Reform befasst hat. Brigitte Zypries erwartet nach ihren Wort keine Auseinandersetzung über dies Gesetz in der Koalition. Ende August könnte der Entwurf beschlossen werden und soll dann zum Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten. Es würde dann für alle laufenden Verträge gelten.
- weitere Informationen für Sie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe derzeit eine Diplomarbeit zu genau oben beschriebenem Thema. Untersuchungsgegenstand wird sein, ob die Ermittlung der Zeitwerte wirklich nur Vorteile für die VN bringt. Könnten Sie mir vielleicht mitteilen, ob es bereits einen Entwurf zum VVG gibt und wo ich diesen finden kann (Nicht der Abschlussbericht).
Mit freundlichen Grüßen
Töschg M.
Hallo Töschg:
ich schreibe auch gerade über das Thema Diplomarbeit und es würde mich sehr interessieren welche Punkte dir wichtig waren und welche Literatur du gefunden hast.
MFG
Cilly