Neues Mietrecht wegen Mietnomaden
2,2 Milliarden Euro – eine Summe, die man sich kaum vorstellen kann. Dieser Batzen Geld wird jährlich von Mietnomaden verursachte. Deshalb fordert der Maklerverband IVD jetzt neue Regelungen im Mietrecht.
Das ältere Ehepaar aus Karlsruhe vermietete eine Wohnung im eigenen Haus. Viele Jahre lief alles wie am Schnürchen. Mieter kamen und gingen ohne großen Aufhebens. Das Verhältnis war immer freundlich und professionell. Bei den letzten Mietern sah das dann leider anders aus. Die Tochter der ehrlichen Vermieter war arbeitslos geworden und suchte eine neue Bleibe. Selbstverständlich wollten die Eltern helfen und kündigten daher die vermietete Wohnung fristgerecht. Ein ewiges Hin und Her folgte, bis nach scheinbar endlosen drei Jahren die Mieter die Wohnung freigaben. In einer Nacht- und Nebelaktion verließen sie die Wohnung und hinterließen ein Schlachtfeld. Verschimmelte Wände, vierfach übereinander verlegter PVC-Boden, zertrümmerte Kacheln und beklebte Türen. Fassungslos blieb das Ehepaar auf den Kosten für die Kernsanierung sitzen.
Zerstörte Wohnungen
Insgesamt 2,2 Milliarden Euro Schaden verursachen so genannte Mietnomaden jährlich. Symptomatisch für die Vandalen ist, dass sie zum einen von Anfang an Mietzahlungen offenbar für unnötig halten und diese deshalb nicht leisten. Zum anderen verlassen sie die Wohnungen zerstört und sind selbst oft nicht mal mehr auffindbar. Deshalb fordert der Maklerverband IVD eine Änderung des Mietrechts. So soll z. B. schon das Versäumnis, die zu Beginn einer Anmietung von Wohnraum fälligen Kaution zu zahlen, zum Kündigungsgrund werden. Angestrebt wird vom IVD außerdem, dass in einem solchen Fall sogar eine einstweilige Räumungsverfügung möglich sein soll. Weiterhin soll der Zeitraum zur Nachzahlung von Mietschulden auf zwei Monate verkürzt werden.
Kritik vom Mieterschutzbund
Der Deutsche Mieterschutzbund (DMB) kritisiert die Pläne. Er fürchtet, dass durch diese Änderungen eher eine Verschlechterung des Mietkündigungsschutz eingeleitet wird. Klar ist aber allen Beteiligten, dass dem Mietbetrug Einhalt geboten werden muss. Daraus folgt natürlich, dass Lücken im Mietrecht, die den modernen Vandalen entgegenkommen, geschlossen werden müssen. Allerdings darf das Problem des Mietnomadentums auch nicht auf dem Rücken von ehrlichen Mietern ausgetragen werden, die möglicherweise unverschuldet in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind.
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