Neue Versicherungsvermittler Erlaubnis nach §34d

Für neue Versicherungsvermittler gibt es eine Verlängerung der Frist zur Erlaubnis für die Vermittlung von Versicherungen nach §34d bis zum 22.07.2007

Die Einführung der EU Vermittlerrichtlinie und damit die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung zum 22.Mai 2007 wird für neue Versicherungsvermittler, die ab dem 1.1.2007 ihre Tätigkeit aufgenommen haben um 2 Monate verlängert.

Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung
Dies wurde vom Bund Länder Ausschuß Gewerberecht in Abstimmung mit der Bafin beschlossen. Neue Versicherungsvermittler müssten sonst normalerweise bis zum 22.Mai 2007 die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung nach §34d nachweisen. Die Bafin wird deshalb bis zu diesem Datum neuen Versicherungsvermittlern keine Untersagungsverfügung aussprechen oder ein Bußgeld wegen fehlender Erlaubnis erlassen. Für alle anderen Versicherungsvermittler, die vor dem 1.1.2007 schon tätig waren bleibt die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 unverändert.