Neue Beitragsbemessungsgrenze PKV
Wie schon angekündigt sind nun die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung festgelegt worden. Dabei wurde die Versicherungspflichtgrenze für 2008 erhöht, dieser Wert ist bei einem Wechsel eines Arbeitnehmers in die PKV wichtig.
Die schon hier beschriebenen neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung sind von der Bundesregierung für das Jahr 2008 nun festgelegt worden. In der Krankenversicherung ergeben sich dabei neue Werte, die Versicherungspflichtgrenze steigt um 450,– Euro auf 48.150 Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze ist der Wert den Arbeitnehmer überschreiten müssen bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung, bis zu dieser Grenze bleibt der Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verdient ein Arbeitnehmer über dieser Grenze kann er sich privat versichern oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Wobei ein Wechsel für den Arbeitnehmer seit der Gesundheitsreform noch verschärft worden ist. Er muss die Versicherungspflichtgrenze bevor er in die PKV wechseln kann insgesamt 3 Jahre überschritten haben. Daneben gibt es noch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle die vor 2003 versicherungsfrei und privat krankenversichert waren. Für diese gilt seitdem als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze die Beitragsbemessungsgrenze, die ebenso um 450,– Euro erhöht wird auf 43.200 Euro jährlich. Die Verordnung muss zwar vom Bundesrat noch abgesegnet werden, dies ist aber nur noch Formsache.
Die weiteren Rechengrößen in der Sozialversicherung:
Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze West von 5.250 Euro auf 5.300 Euro
Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze Ost von 4.550 Euro auf 4.500 Euro
Dabei fällt auf, dass der Wert im Osten abgesenkt wurde.
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