Neuberechnung des Rückkaufswertes nach Kündigung Lebensversicherung trotz Verjährung
Erfahrungsbericht über den Versuch einer Neuberechnung des Rückkaufswertes
Meine Rentenversicherung habe ich im Januar 1998 bei der Iduna (inzwischen Signal-Iduna) Versicherung gekündigt. Nach dem BGH Urteil vom 12.10.2005 wollte ich nun mal selbst versuchen, bei der Versicherung eine Neuberechnung des Rückkaufswertes durchzusetzen.
Mir war klar, dass es in den Bedingungen eine 5 jährige Verjährungsfrist Klausel gibt , da aber verschiedene Verbraucher Verbände anführten, dass die Verjährung Ihrer Ansicht nach erst dann beginnt wenn der Verbraucher von dem Urteil informiert sein könnte, habe ich mal auf die Kundenfreundlichkeit der Signal-Iduna gehofft.
Dem war leider nicht so, wobei ich erwähnen muss, dass die erste Antwort recht schnell bei mir eingetroffen ist. Ich will nun nicht den ganzen Brief hier aufführen, nur insoweit, dass die Versicherung um Verständnis bat, dass Sie sich auf die Einrede der Verjährung berufen müsse.
Und ob mein Vertrag überhaupt einen höheren Rückkaufswert ergeben hätte ist laut der Signal-Iduna ungewiss, aber die Klärung darüber bedarf es ja nun nicht mehr.
Daraufhin habe ich erneut einen Brief an die Signal-Iduna geschrieben wobei ich dem ersten Schreiben widersprochen habe und auf verschiedene Verbände verwiesen habe, die den Einwand der Verjährung gänzlich anders sehen. Da dies aber wohl erst noch vor dem BGH durchgesetzt werden muss, hat es mir in meinem Fall nicht geholfen.
Die Antwort auf mein 2. Schreiben kam ebenfalls recht schnell, wobei ich denke dass diese Schreiben wohl schon vorgefertigt waren.
In der Antwort bestätigte die Signal-Iduna Versicherung die Auffassung vom Bund der Versicherten zwar zu kennen, allerdings ändert dies nichts an der Verjährung der Ansprüche.
Im Interesse der Versichertengemeinschaft müssen diese Forderungen abgelehnt werden.
Nun werde ich wohl warten müssen, bis eventuell da auch eine positive Entscheidung des BGH kommt. Ich weiß zwar, dass die Versicherung sicherlich nach den Bedingungen rechtens handelt, nur trägt dies meiner Meinung nach sicherlich nicht zur Werbung für
diese Versicherung bei.
Ich denke Sie sollten nicht aufgeben!!!!
ibe eine Firma kennengelernt,die da weiterhelfen kann. Bei Interesse einfach mailen und ich leite sie weiter.
B. Hönle
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