Nachzahlung bei gekündigten Lebensversicherungen Verjährung

Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen wird in Bezug zum BGH Urteil 2005 gegen die Versicherer massiver und hat alle in Deutschland tätigen Lebensversicherungsunternehmen schriftlich aufgefordert....

Seit dem Urteil des BGH vom 12.10.2005 versuchen viele Kunden die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, eine höhere Rückzahlung von den Gesellschaften zu bekommen.
Alle Lebensversicherungen, die zwischen Ende Juli 1994 und Mitte des Jahres 2001 abgeschlossen wurden, und gekündigt worden sind haben unter Umständen bei der Auszahlung des Rückkaufswertes zu wenig Geld erhalten und können deshalb lt. Urteil eventuell einen Nachschlag bekommen.

Ablehnung Nachzahlung Nun verhalten sich nicht alle Unternehmen grad kundenfreundlich und lassen sich entweder viel Zeit oder lehnen sogar eine Nachzahlung ab. Wie in der Financial Times Deutschland zu lesen war, erwägt die Bafin nun eine härtere Gangart um das Urteil des BGH durchzusetzen. Dazu wurde an alle in Deutschland tätigen Lebensversicherungsunternehmen ein Fragebogen verschickt, in dem die Unternehmen gefragt werden ob sie im Hinblick auf das Urteil des BGH ihre seit 1994 verwendeten Bedingungen für hinreichend transparent halten.

Unternehmen lehnen Neuberechnung ab Bei einer Verneinung sollen die Gesellschaften mitteilen dass die Maßgaben des Urteils eingehalten werden. Sollten die Gesellschaften mit ja antworten will die Bafin zu allen betroffenen Tarifen Bedingungen und Vertragsunterlagen zugesandt bekommen und zudem noch eine Begründung ihrer Auffassung. Wie an anderer Stelle hier schon berichtet, gibt es Unternehmen die recht schnell reagieren und auch Nachzahlungen leisten, ob diese korrekt und ausreichend sind kann ich nicht beurteilen. Andere Gesellschaften beziehen das BGH Urteil nicht auf ihre Bedingungen und lehnen eine Neuberechnung des Rückkaufswert ab. Das Thema mit der Verjährung ist sicherlich für die meisten Kunden interessant, da Verträge die ab 1994 abgeschlossen wurden und vor 2001 gekündigt wurden, sicherlich die größte Anzahl sind und die alle in die Verjährungsfrist reinfallen.

Interessante Möglichkeit einer Nachzahlung Policen mit Abschlussdatum ab dem 01.01.1995 bzw. 01.01.1998 und bei den Policen die im Jahr 2008 oder danach gekündigt wurden, bekommen nun eine Chance von Profis, die kostenlos überprüfen ob eine Nachzahlung machbar ist. Im Erfolgsfall wird die Nachzahlung geteilt, bleibt der Versuch erfolglos entstehen dem Versicherungsnehmer überhaupt keine Kosten. In Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten und Versicherungsmathematikern wird die Police überprüft und auch der Schriftwechsel mit dem Versicherungsunternehmen wird von den Profis geführt.