Nach Beitragserhöhung die private Krankenversicherung kündigen
Privatversicherte können nach einer Beitragserhöhung die private Krankenversicherung kündigen, da sie ein Sonderkündigungsrecht dadurch haben.
Die private Krankenversicherung versendet oft zum Jahresende Post, in der man den Mitgliedern mitteilt dass es im nächsten Jahr eine Beitragserhöhung geben wird. Für Privatversicherte ist es wichtig zu wissen, dass sie nach einer Beitragserhöhung die private Krankenversicherung kündigen können Als Gründe für die Beitragserhöhung werden in der Regel die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen angeführt. Teilweise wird die private Krankenversicherung um 10 Prozent teurer, bei manchen Krankenversicherern sogar noch mehr als diese 10 Prozent. Der Privatversicherte hat nach einer Beitragserhöhung 4 Wochen Zeit seine private Krankenversicherung zu kündigen. Der genaue Zeitpunkt ist 4 Wochen nach dem Erhalt des Schreibens über die Beitragserhöhung. Oft kann dann zum 1. Januar des neuen Jahres in eine andere private Krankenversicherung gewechselt werden.
Vor der Kündigung sollte mit einem Fachberater gesprochen werden, da erst geklärt werden muss ob man in einer anderen privaten Krankenversicherung aufgenommen wird. Auch wenn man glaubt kerngesund zu sein, ist es wichtig alles mit dem Fachberater durchzusprechen was es an Krankheiten gibt. Da kann schon ein Rückenleiden das mehrere Jahre zurück liegt ein Grund für eine Ablehnung sein. Der Fachberater wird dann gleich an mehrere private Krankenversicherungen eine Anfrage schicken.
Um zu vermeiden dass man sich in einigen Jahren wieder mit der privaten Krankenversicherung befassen muss, sollte man unbedingt mit dem Fachberater über die Bilanzkennzahlen der Krankenversicherer reden, denn genau aus diesen Kennzahlen kann man ein wenig erkennen, ob eine private Krankenversicherung gut wirtschaftet und deshalb auch besser Beitragserhöhungen abfangen kann. So kann man sich schon ein wenig schützen um nicht bei den Beitragserhöhungen zu den teuersten zu gehören.
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