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Mutter verliert Sorgerecht – Umgang mit Vater nicht erlaubt

Mutter verliert Sorgerecht weil sie den Umgang mit dem Vater ohne Grund vereitelt hat, so das Amtsgericht München Az. 551 F 5932/09.

Interessantes Urteil zum Sorgerecht nach einer Scheidung hat das Amtsgericht München Az. 551 F 5932/09 gesprochen.

Wenn beide das Sorgerecht haben
Das Kind lebte bei der Mutter wobei beide das Sorgerecht für das Kind gemeinsam hatten. Weil das Kind bei seiner Mutter lebte müsste diese auch arrangieren dass auch der Vater Umgang mit dem Kind haben kann.
Die Mutter hatte aber andauernd verhindert dass der Vater Kontakt mit seinem Sohn haben konnte, obwohl wie oben geschrieben, beide gemeinsam das Sorgerecht hatten.

Nicht uneinsichtig sein
Der Vater wehrte sich und das Gericht hat dann eine Beratungsstelle und eine Umgangspflegerin eingeschaltet, die über ein Meditationsverfahren versuchte zu vermitteln, doch alles nützte nichts. Die Mutter weigerte sich weiterhin und selbst eine Androhung von Zwangsgeld machte die Mutter nicht einsichtig.

Verlust des Sorgerechts
Inzwischen lebt der Sohn bei seinem Vater, der inzwischen weitgehend allein das Sorgerecht über seinen Sohn hat. Wenn kein Grund besteht dem Vater das Kind zu entziehen droht dem Uneinsichtigen der Verlust des Sorgerechtes, deshalb sollte jeder gut überlegen der das Sorgerecht hat ob er dem Kind ein Elternteil nur aus verletztem Stolz entzieht.

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Kommentare lesen .

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  1. 1
  2. 24.02.10 20:01M.Sauerbrei

    Guten Abend

    ich hätte gerne gewußt ob das Urteil nur für Bayern / München gilt,
    oder ob das Länderübergreifend für Hessen

  3. 2
  4. 24.02.10 20:12uwe

    Diese Antwort kann sicher niemand geben, vielleicht nimmt man in anderen Bundesländern dieses Urteil auf und netscheidet ähnlich aber da sollte man besser bei einem Anwalt nachfragen.

  5. Top

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