Mindestverdienst private Krankenversicherung
Update September 2011: Für Arbeitnehmer gibt es einen Mindestverdienst um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen, seit Januar 2011 ist die Wechselfrist auf 1 Jahr verkürzt worden. Neue Einkommensgrenze für das Jahr 2012 ist bekannt. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze steigen ab 2012.
Der Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung ist abhängig von einem Mindestverdienst, den der Arbeitnehmer haben muss um überhaupt wechseln zu dürfen. Der Mindestverdienst ist in der Versicherungspflichtgrenze festgelegt, die aktuell bei 4.125,00 Euro monatlich liegt, was im Jahr dann 49.500 Euro sind. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld darf bei der Berechnung mit zum Einkommen gezählt werden.
Verkürzung der Wechselfrist
Die Wechselfrist wurde von der ehemaligen Rot-Grünen Regierung auf 3 Jahre erhöht, um die Abwanderungen der Gutverdiener von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung einzudämmen. Durch das überschreiten der Einkommensgrenze 3 Jahre hintereinander hat die PKV einen starken Einbruch hinnehmen müssen, seit dem 1. Januar 2011 wurde das nun alles wieder korrigiert. Seit Anfang des Jahres kann der gutverdienende Arbeitnehmer schon nach einmaliger Überschreitung der Mindestverdienstgrenze von aktuell 4.125,00 Euro in die private Krankenversicherung wechseln.
Termin beim Facharzt schneller
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für viele attraktiv geworden, denn ein Termin bei einem Facharzt bekommt der Privatpatient oft viel schneller als ein gesetzlich Versicherter, der manchmal wochenlang warten muss. Zudem können junge gesunde und gutverdienende Menschen nicht nur die besseren Leistungen in Anspruch nehmen, sondern sie sparen auch noch jede Menge Geld bei einem Wechsel.
Update September 2011: Die Zahlen der Einkommensgrenze 2012 sind inzwischen auch bekannt, wenn auch die Zahlen nur vorläufig sind, in der Regel wird sich da nichts mehr ändern. Die neue Einkommensgrenze liegt ab dem Jahr 2012 bei 50.850 Euro jährlich umgerechnet auf den Monat sind es genau 4237,30 Euro. Hier ein neuer aktueller Artikel über die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze.
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