MiFID zum 01.11.2007 Vermittler sind nur bedingt betroffen

Nach der Einführung der EU Vermittlerrichtlinie kommt zum 1. November 2007 die MiFID. In erster Linie betrifft dies Börsen, Kreditinstitute usw. wobei die Anlagevermittler nur bedingt die neuen Regelungen beachten müssen.

Die so genannte MiFID ersetzt die frühere ISD Wertpapierdienstleistungsrichtlinie. Nachdem es am 11. Mai durch den Bundesrat ist, wird die MiFID zum 1. November 2007 Inkrafttreten.

Das war notwendig, da die ISD nicht alle Wertpapierdienstleistungen sowie die Kundenberatung abdeckte.
Vermittler die einen 34 c haben und zum Beispiel offene Investmentfonds vermiteln, müssen auch weiterhin wie bisher ausführlich beraten und natürlich die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetz erfüllen, sind allerdings zum Großteil nicht von den neuen Regelungen der MiFID betroffen.

Auch die Vermittlung von geschlossenen Fonds wird nicht durch die MiFID beeinflusst, was eigentlich schade ist und nicht Verbraucherfreundlich, wenn man sieht wie viele Anleger mit geschlossenen Fonds Geld verloren haben.

Auf die Vermittlung von Investmentfonds wird die MiFID kaum Auswirkungen haben, dagegen müssen Börsen sowie Handelsplätze, Kreditinstitute und Fondsplattformen viele neue Vorschriften der MiFID umsetzen.
Beachten sollten Vermittler , die den 34 c haben und auch tätig sind, dass sie in einigen Punkten doch von der MiFID betroffen sind. Da Vermittler oft für Unternehmen arbeiten, wie zum Beispiel Kreditinstitute. Da diese Unternehmen von der neuen Regelung betroffen sind aber nur der Vermittler den direkten Kontakt beim Endkunden hat, ist der Vermittler auch verpflichtet dass neue Gesetz zu beachten.