Mieterrechtsschutz – zu hohe Nebenkostenabrechnungen

Zu hohe Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhung, Ärger mit dem Vermieter. Viele scheuen aufgrund der Kosten den Gang zum Kadi. Ein Mietrechtsschutz bietet finanzielle Sicherheit in Streitfällen.

Fällige Reparaturen, Kündigung wegen Eigenbedarf – Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter landen schnell vor Gericht. Abhängig vom Streitwert, können Anwalts- und Gerichtskosten mehrere Tausend Euro kosten. Wenn man verliert, muss man auch noch die Kosten des Gegners übernehmen. Aufgrund der hohen Kosten finden sich Mieter mit der Situation ab oder nehmen lieber einen Umzug in Kauf. Hat man einen Mieterrechtsschutz tritt diese bei Rechtsstreitigkeiten ein, wenn es sich um eine Mietwohnung, Garage oder eine sonstige gemietete oder gepachtete Immobilie handelt und übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten sowie die Gebühren für Sachverständige wie zum Beispiel Gutachter und die Kosten für Zeugen. Der Rechtsschutz greift jedoch erst, wenn ein Rechtsschutzfall vorliegt, aber nicht für eine vorbeugende Rechtsberatung.

Mieterrechtsschutz im Paket Wenn man bereits eine Privatrechtsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, kann man diese durch den Mieterrechtsschutz als Zusatzversicherung ergänzen lassen. Der Schutz für Mieter ist in der Regel nur in Kombination mit anderen Rechtsschutzversicherungen abzuschließen.

Angebote prüfen Einen Mieterrechtsschutz bieten verschiedene Versicherer an. Tarife, Leistungen und Preise variieren je nach Anbieter und ein Vergleich hilft Geld zu sparen. Bei Abschluss einer Police sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden. Zu beachten ist auch, dass der Versicherungsschutz erst nach einer bestimmten „Wartezeit” gilt und nicht hilft, wenn man schon in einen Rechtsfall verwickelt ist.

Mietrechtsschutzversicherung für Vermieter
Auch für den Vermieter ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll bei Streitigkeiten mit dem Mieter Der Unterschied besteht darin, dass dem Vermieter im Streitfall die Kosten für den Gerichtsvollzieher und häufig auch für die Zwangsräumung erstattet werden. Der Vermieter sollte vor dem Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung prüfen, ob sich diese nur auf private oder nur auf gewerbliche Objekte oder beides bezieht.