Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten sie auch, wenn sie privat krankenversichert sind.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen einheitlichen Beitragssatz, der anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Wie viel Beiträge der privat Versicherte zu leisten hat, ist abhängig von gewähltem Tarif, Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Geschlecht und Wahl der Kasse. Doch die Kosten muss er nicht alleine tragen. Auch wenn ein Arbeitnehmer sich für die private Kasse entscheidet, nachdem er aufgrund seines Einkommens in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr versicherungspflichtig ist, bekommt er einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Maximaler Beitragszuschuss Der Arbeitgeber bezuschusst die Kosten in Höhe des Arbeitgeberanteils am allgemeinen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2010 sind das EUR 262,50 (Beitragsbemessungsgrenze: EUR 3.750, davon 7 %). Diesen Höchstbetrag muss der Arbeitgeber jedoch nur dann tragen, wenn die Hälfte des tatsächlichen Beitrages über EUR 262,50 liegt. Zahlt der Arbeitnehmer weniger für seine Krankenversicherung, muss der Arbeitgeber auch nur in dieser Höhe den Beitragszuschuss gewähren.
Zuschuss für gewählten Tarif des Arbeitnehmers Um seinem Arbeitgeber die Kosten seiner Krankenversicherung nachweisen zu können, erhält er vom Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung, auf der die Beitragshöhe zu entnehmen ist. Es spielt dabei keine Rolle, welchen Tarif und welche Leistungen abgeschlossen wurden. Das heißt, dass auch Zusatzleistungen wie Krankentagegeldversicherung etc. bezuschusst werden. Hat der Arbeitnehmer einen Tarif mit Beitragsrückerstattung und bekommt Geld von seiner Krankenkasse zurück, muss er diesen Betrag nicht an den Arbeitgeber zurückführen oder ihn teilen.
Gesetzlich Versicherte tragen Zusatzversicherungen selbst Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Kosten für gewählte Zusatzleistungen aus der eigenen Tasche zahlen.
- weitere Informationen für Sie: