Makler kann Mitarbeiter wohl doch in den Außendienst schicken trotz Vermittlerrichtlinie
Auch neue Mitarbeiter eines Maklers können zum Kunden in den Außendienst geschickt werden, so steht es wohl im neunen Entwurf zu den Vermittlerrichtlinien
Die neue EU Vermittlerrichtlinie erlaubt nun wohl doch Maklern, neue Mitarbeiter in den Außendienst zu schicken und auszubilden.
Dafür muss der Makler eine Art Patronatserklärung für den Mitarbeiter abgeben.
Dann kann der neue Mitarbeiter des Maklers Beratungsbogen und Risikoanalyse beim Kunden ausfüllen, nur keine Vermittlungstätigkeit mit Unterschrift.
Der Makler als Patronatsgeber muss für den Mitarbeiter die volle Haftung übernehmen und auf allen Unterlagen gegenzeichnen.
Die Aufgabe des neuen Mitarbeiters ist natürlich, dass er den Kunden auf seinen besonderen Status hinweist.
Begrenzt ist dass ganze auf höchstens 5 Mitarbeiter und auf höchstens 12 Monate für diesen Sonderstatus.
Bis dahin sollte der Mitarbeiter dann die Sachkundeprüfung abgeschlossen haben.
So soll es in dem noch nicht veröffentlichten Entwurf der Verordnung zum neuen Vermittlerrecht stehen.
Quelle: deutsche-versicherungsboerse.de
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