Versicherung

Lohnsteuerkarte für 2010 – Freibeträge prüfen

Die Lohnsteuerkarte für 2010 werden versendet, der Arbeitnehmer sollte die Freibeträge prüfen und gegebenfalls eintragen lassen.

Bei vielen liegt derzeit die Lohnsteuerkarte im Briefkasten und bevor man die zum Arbeitgeber mitnimmt, sollte man die Freibeträge überprüfen und wenn es Änderungen gibt kann man die noch beim Finanzamt eintragen lassen.

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Freibeträge prüfen

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit Dinge wie den Weg zur Arbeit oder die Kinderbetreuung auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen und hat dadurch im nächsten Jahr mehr Netto. Auch wenn die Steuerklasse gewechselt werden soll, wenn vielleicht der Mann arbeitslos geworden ist, kann es eventuell günstiger sein wenn die Frau in die Steuerklasse III wechselt.

Änderung der Steuerklassen

Aber auch sonst kann die Wahl der Steuerklassen verändert werden, wenn es denn Vorteile bringt. Die Steuerklasse III macht dann Sinn wenn einer mehr als 60 Prozent des gesamten Bruttoeinkommens verdient, dann sollte er in die Steuerklasse III wechseln. Wenn sich das Gehalt von Mann und Frau nicht groß unterscheidet ist die Wahl der Steuerklassen IV und IV richtig. Bei der oben genannten Kombination von Steuerklasse III muss der Partner ja in die Steuerklasse V und bekommt deshalb auch hohe Abzüge , so dass vom Lohn eigentlich nur noch wenig übrig bleibt aber dafür bekommt der Mann ja wesentlich mehr Geld raus.

Zinsloses Darlehen

Natürlich muss man sich nichts auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da man auch das Geld bekommt über die Einkommenssteuer. Nur verzögert sich dies dann um etliche Monate und im Prinzip gibt man dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen. Deshalb ist es ratsam solche Dinge gleich auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen und damit hat man am Ende des Monats mehr Netto in der Tasche.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Beim Finanzamt muss dafür ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausgefüllt werden, selbst für das Jahr 2009 ist dies noch möglich. Dazu muss man beim Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte holen und kann dann die Freibeträge eintragen lassen und bekommt so im Dezember ein schönes Gehalt ausbezahlt aber dies ist nur bis zum 30. November möglich.

Die Freibeträge müssen auch belegt werden also gegenüber dem Finanzamt ist ein Nachweis erforderlich. Wer da unsicher ist ob ihm der Freibetrag zusteht sollte sich Hilfe bei einem Steuerberater holen.

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