Versicherung

Lohnsteuer – jetzt Freibeträge für 2010 eintragen lassen

Aktuell werden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 verschickt. Arbeitnehmer können hier Steuerfreibeträge eintragen lassen und somit ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen, wenn sie nicht auf die Einmalzahlung nach der Einkommenssteuerklärung warten wollen.

Derzeit werden die Lohnsteuerkarten für 2010 verschickt und bevor man diese bei seinem Arbeitgeber abgibt, sollte man überprüfen, ob man nicht den ein oder anderen Steuerfreibetrag eintragen lassen kann, der das Nettoeinkommen monatlich laufend erhöht und man somit auf die Steuerrückzahlung nicht so lange warten muss. Denn hat man einen Steuerfreibetrag beantrag und ist dieser auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, so muss man mit der Rückforderung zu viel bezahlter Steuern nicht bis Ablauf des Steuerjahres warten und das Geld erst über die Einkommenssteuer zurückfordern.

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Voraussetzung für einen Freibetrag sind vergleichsweise hohe Kosten in einer der möglichen Kategorien, wobei man dann natürlich bei der Jahressteuererklärung nur noch den Restbetrag erstattet bekommt.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist bei Finanzamt zu stellen und ist für das Jahr 2009 noch möglich bis zum 30.11.09. Stellt man einen solchen Antrag rückwirkend, so wird der Freibetrag noch im Dezember für das ganze Jahr 2009 erstattet.

Grundsätzlich gilt, dass man jedoch den Umfang der Entlastung, die vorab eingetragen werden soll, auch belegen muss. Es gibt Freibeträge, wie Kinderfreibeträge oder ein Freibetrag für Behinderte, der nur für einen bestimmten Personenkreis gilt. Für alle Steuerzahler sind Freibeträge in den Sparten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und für „Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen“ möglich.

Allerdings müssen die Beträge auch hoch genug sein, um diese als Steuerfreibetrag eintragen lassen zu können. Die Werbungskosten zum Beispiel müssen die Pauschale von 920 Euro übersteigen. Für Lehrer gilt, dass sie auch im Jahre 2010 einen vorläufigen Freibetrag für ihr häusliches Arbeitszimmer eintragen können.

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