Lebensversicherung verkaufen bei Arbeitslosengeld II

Selbst wenn der Verlust bei dem Verkauf einer Lebensversicherung groß ist, muss ein Bezieher von Arbeitslosengeld II seine Lebensversicherung verkaufen.

Wenn Menschen Arbeitslosengeld II bekommen sind sie in der Regel schon recht arm dran, doch sie müssen trotzdem ihre Lebensversicherung verkaufen, selbst wenn dabei ein großer Verlust für den ALG II Bezieher zustande kommt, so zumindest hat das Sozialgericht Duisburg entschieden (AZ S 17 AS 297/07 ER).
Das Sozialgericht hat dies am 16.08.2007 entschieden und der Betroffene musste trotz einer Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit seine Lebensversicherung trotzdem verkaufen.
Das ganze kam vor Gericht weil der ALG II Bezieher dem Verkauf seiner Lebensversicherung widersprochen hat und dies aus guten Gründen. Er hat den Verkauf als unwirtschaftlich gesehen und damit auch nicht zumutbar. Denn die Lebensversicherung hatte einen Rückkaufswert von etwa 13.000 Euro wobei er in die Lebensversicherung ca. 17.700 an Beiträgen einbezahlt hat.
Allerdings sieht das Sozialgericht Duisburg auch einen hohen Verlust bei dem Verkauf einer Lebensversicherung als zumutbar. Ein Verkauf ist nur dann unwirtschaftlich, wenn Vermögen verschleudert werde.
Der Verlust von etwa 25 Prozent ist nach Ansicht des Gerichts kein Vermögen verschleudern und damit ist der Verkauf und auch die fast 5.000 Euro Verlust für den ALG II Bezieher zumutbar.