Lebensversicherung und Steuer vor und nach dem Jahr 2005
Seit dem Jahr 2005 ist die Lebensversicherung nicht mehr von der Steuer befreit, wobei es für Verträge vor 2005 einen Bestandsschutz gibt. Lebensversicherungen die nach 2005 abgeschlossen wurden haben unter gewissen Voraussetzungen nur eine hälftige Ertragsbesteuerung.
Die Steuer auf die Lebensversicherung muss man inzwischen getrennt betrachten. Zum einen die Verträge, welche schon vor dem Jahr 2005 gelaufen sind und die Lebensversicherungen, welche erst ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Dabei dreht es sich nur um Lebensversicherungen die nicht staatlich gefördert sind, wie zum Beispiel die Rürup Rente und auch nicht um Vorsorgeaufwendungen.
Verträge vor dem Jahr 2005
Lebensversicherungen, die schon vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und schon mindestens ein Beitrag vor 2005 bezahlt wurde, sind weiterhin bei der Auszahlung steuerfrei, wenn dabei mindestens 5 Jahre Beiträge bezahlt wurden und die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist.
Eine weitere Voraussetzung ist ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent, was aber wohl bei fast allen Lebensversicherungen so gegeben ist.
Sind die Lebensversicherungen für Finanzierungen abgetreten worden, besteht unter Umständen eine Steuerschädlichkeit, die mit einem Steuerberater geklärt werden sollte.
Verträge ab dem Jahr 2005
Lebensversicherungen die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden sind steuerpflichtig.
Wird die Kapitalauszahlung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr an den Versicherungsnehmer ausbezahlt oder ist die Laufzeit des Vertrages kürzer als 12 Jahre ist der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und der bis dahin bezahlten Beiträge steuerpflichtig.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden 25 Prozent vom Unterschiedsbetrag einbehalten.
Wird die Kapitalauszahlung erst nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers ausbezahlt und läuft der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Jahre, wird generell 25 Prozent vom Unterschiedsbetrag der Auszahlung und der eingezahlten Beiträge einbehalten. Allerdings kann der Versicherungsnehmer dann in seiner Steuererklärung nur den halben Unterschiedsbetrag (Gewinn) angeben und versteuern.
Die Kapitalertragsteuer die zu viel bezahlt wurde, wird dann auf die Steuerschuld angerechnet.
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Frage: Wenn eine fondsgebundene Rentenversicherung 1999 abgeschlossen wurde, die 12 Jahre Laufzeit nächstes Jahr erfüllt sind aber nur 3 Jahre Beiträge gezahlt wurden, ist die Auszahlung dann auch steuerfrei?
Seit dem 01.01.2009 gilt:
Wurde eine Lebensversicherung vor 31.12.2004 abgeschlossen, die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und 60% Todesfallabsicherung sind erfüllt dann ist die Auszahlung bei Vertragsende weiterhin vollkommen steuerfrei.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, oder der Versicherungsnehmer kündigt oder verkauft die Lebensversicherung vor Ablauf der 12 Jahre, so ist der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Für die Besteuerung von Renten aus Lebensversicherungen bleibt es weiterhin bei der Ertragsanteilbesteuerung.