Lebensversicherung keine Vorteile durch die Abgeltungssteuer

Die Lebensversicherung sollte ursprünglich unter die Abgeltungssteuer fallen, dies wurde nun korriegiert nicht zum Vorteil der Lebensversicherung

Ich habe hier schon geschrieben, dass die Lebensversicherung durch die Abgeltungssteuer ihr Steuerprivileg zurück erhält.
Nun hat Berlin diesen Punkt in der Reform gekippt. Die Lebensversicherung wird mit der geplanten Unternehmenssteuerreform nicht gegenüber Banken und Fondsgesellschaften bevorzugt.
Für Lebensversicherungen gilt seit Anfang 2005, dass wenn sie erst nach Ablauf von 12 Jahren und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden muss.
Ab 2009 sollte die Lebensversicherung, wie es ursprünglich im Gesetzentwurf stand, unter die Abgeltungssteuer von 25 Prozent fallen. Dann wären Lebensversicherungen nur mit 12,5 Prozent besteuert worden und eigentlich doppelt begünstigt gewesen.

Dagegen hatten die Banken und Fondsgesellschaften was und nun wird für die Lebensversicherung steuerlich alles beim alten bleiben.
Dies wird den Versicherungsgesellschaften sicherlich nicht passen aber denke dass ist gerecht.