Lebensversicherung – Altersvorsorge Risikoabdeckung – verschiedene Formen

Verschiedene Formen von Lebensversicherungen decken individuelle Bedürfnisse ab. Es gibt die Möglichkeit zur Altersvorsorge und Risikoabdeckung, auch der Todesfall kann abgesichert werden. Mischformen sind hier möglich.

Es gibt verschiedene Formen von Lebensversicherungen, die für unterschiedliche Arten von Absicherung gedacht sind. Bei der Kapitalversicherung auf den Todesfall, auch bekannt als Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge, ist eine lebenslängliche Todesfallversicherung, bei der die Auszahlung in Form eines Sterbegeldes garantiert ist. Die vereinbarte Versicherungssumme, auch Todesfallsumme genannt, wird Versterben der versicherten Person an die vorher benannten Begünstigten ausbezahlt. Der Versicherer muss die Leistung garantiert erbringen und der Versicherungsschutz beginnt nach einer festgelegten Wartezeit. Häufig ist es so, dass die Beitragszahlung mit einem bestimmten Lebensalter endet.

Risikolebensversicherungen Die Form der Risiko-Lebensversicherung ist sozusagen eine verkürzte Form der Todesfallversicherung, die aber nur fällig wird, falls die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Vorwiegend wird diese Versicherung zur Absicherung des Todesfallrisikos von jüngeren Personen oder aber auch zur Absicherung eines Darlehens verwendet. Interessant bei der Risiko-Lebensversicherung ist, dass man als Kunde ein Rest auf den Eintausch in eine kapitalbildende Lebensversicherung innerhalb einer vorab festgelegten Frist hat. Hierbei entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Versicherungssumme nicht höher festgelegt wird als die vorher bestimmte Todesfallsumme.

Kapitallebensversicherung und Verbundene Lebensversicherung
Am häufigsten werden gemischte Lebensversicherungen abgeschlossen, d.h. Kapitalversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall. Hier wird die Altersvorsorge mit der Absicherung der Hinterbliebenen verknüpft und die vereinbarte Versicherungssumme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt. Sollte der Versicherte während der Laufzeit versterben, so erfolgt die Leistung an die Begünstigten. Eine besondere Form der Lebensversicherung für Paare, ist die Versicherung auf zwei verbundene Leben. Wenn sich zwei Personen, zum Beispiel ein Ehepaar, nicht gegenseitig finanziell absichern müssen, so ist es möglich mit einem solchen Vertrag beide gleichzeitig auf den Todesfall abzusichern. Zu einer Auszahlung kommt es beim zuerst sterbenden Person, aber spätestens bei Ablauf des Versicherungsvertrages. Kommen beide Versicherte gleichzeitig zu Tode, so wird die Leistung trotzdem nur einmal fällig. Geeignet ist eine solche Versicherung zum Beispiel auch für die Teilhaber von Personengesellschaft, um den Fortbestand der Gesellschaft auch dann zu sichern, wenn ein Teilhaber verstirbt.

Fondsgebundene Lebensversicherung Eine andere Form der Altersvorsorge ist die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der der Sparanteil in Vermögensfonds angelegt wird, welche aus verschieden wählbaren Fonds bestehen können. Ein Risikoanteil wird garantiert und falls der Versicherte stirbt, wird dieser Teil garantiert ausbezahlt. Die Erlebenssumme ist abhängig vom Kursrisiko und daher nicht in ihrer Höhe garantiert. Der Begünstigte hat im Leistungsfall die Wahl zwischen der Übertragung von Fondsanteilen oder deren finanziellen Erlös. Auch unter dem Begriff Ausbildungsversicherung ist die Kapitalversicherung mit einem festen Auszahlungszeitpunkt bekannt. Im Gegensatz zu den anderen Lebensversicherungsarten, die immer auch bei Tod des Versicherten fällig werden, wird diese Versicherungsform immer zu einem bestimmten Ablauftermin ausbezahlt. Die Versicherung wird ab dem Todestag des Versicherten beitragsfrei weiter geführt . Häufig ist zum Beispiel ein Elternteil die versicherte Person und ein Kind der Begünstigte.