Kurzarbeit – was man wissen muss
Wer von seinem Betrieb in Kurzarbeit geschickt wird sollte unter Umständen ein wenig Geld auf die Seite legen denn es könnte eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer vom Finanzamt verlangt werden.
Die nun schon lange andauernde Wirtschaftskrise zwingt immer mehr Betriebe ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Für Beschäftigte ist es besser als entlassen zu werden aber trotzdem sollte man einiges über Kurzarbeit wissen.
Wird man in Kurzarbeit geschickt bekommt man das so genannte Kurzarbeitergeld, was weniger ist als der reguläre Lohn. Grundsätzlich wird das Geld steuerfrei ausbezahlt allerdings ist es möglich dass Beschäftigte durch das Kurzarbeitergeld später Steuern nachzahlen müssen.
Bei Leistungen wie Kurzarbeitergeld muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden, wenn das Kurzarbeitergeld über 410 Euro im Jahr liegt. Bei der Steuer wird das netto ausbezahlte Kurzarbeitergeld zum Einkommen hinzuaddiert und erhöht dadurch den Progressionsvorbehalt. Im Prinzip wird der Steuersatz vom Gesamteinkommen genommen als wäre das Kurzarbeitergeld normal verdient worden.
So werden nicht wenige Kurzarbeiter überrascht sein wenn das Finanzamt eine nicht unwesentliche Summe als Nachzahlung verlangt.
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