Kürzung des Sparer Freibetrag 2007
Ab 2007 wird der Sparer Freibetrag gekürzt
Wegen der geplanten Kürzung des Sparer Freibetrags 2007 ist es sicher ratsam zu überprüfen, inwiefern Familienmitglieder mit einbezogen werden können. Auch Kinder haben genauso wie die Eltern jährliche Freibeträge bei der Besteuerung ihres Einkommens. Haben Kinder Einnahmen aus Kapitalvermögen sind pro Kind insgesamt 9121,–Euro steuerfrei.
Dies setzt sich aktuell zusammen aus:
Grundfreibetrag (7664,–) Sparer Freibetrag (1370,–) Werbungskosten Pauschbetrag (51,–) Sonderausgaben Pauschbetrag (36,–)
Eine Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder sind bis 205.000 Euro steuerfrei. Diese 205.000 Euro gelten pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von 10 Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Die Übertragung eines Kapitalvermögens auf ein Kind, muss den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen um anerkannt zu werden. Dies bedeutet dass Eltern nicht mehr auf dies Kapital nebst Zinsen für eigene Zwecke zugreifen können, sobald ein Konto oder ein Depot auf das Kind eingerichtet wurde.
Zu beachten ist bei Kindern über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden, dass sie bei hohen Kapitaleinkünften in die gesetzliche Krankenversicherung eigene Beiträge zahlen müssen und ebenso dass Kindergeld und der Kinderfreibetrag wegfallen, ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen.
- weitere Informationen für Sie:
hallo. ich habe heute die neuen sparerfreibeträge für 2007 vernommen. sie wurden ja wiedermal halbiert. nur kann ich mit dem in ihrem beitrag angegebenen GRUNDFREIBETRAG nichts anfangen. Für was gilt er? auch für zinseinkümfte?
für ihre antwort schon jetzt herzlichen dank, klaus seidel
Hallo Herr Seidel,
der Grundfreibetrag ist der Betrag, den man verdienen kann ohne Einkommensteuer zu bezahlen.
Ich hoffe damit ist es ein wenig klarer?
gruß
Zum Sparerfreibetrag für Kinder:
Was bedeutet dies konkret , wenn mein Sohn Zinsen über dem Sparerfreibetrag bezieht, aber sonst keinerlei ‘Einkünfte hat: Muss er Steuern auf die Zinsen zahlen? Ist es möglich ihn hiervon zu befreien oder die gezahlte Steuererklärung über eine Steuererklärung zurückzubekommen?
Gruß Anja Brossmann
Hallo, Frau Brossman,wenn der Sohn Zinsen über dem Sparerfreibetrag und sonst keine Einkünfte hat, muss er keine Steuern zahlen, wenn die Zinsen nicht höher als 9.121 Euro sind. Am besten ist es, Sie beantragen für den Sohn beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, dann werden von der Bank auch keine Kapitalertragsteuern einbehalten, ein Freistellunmgsauftrag entfällt, ebenso muss keine Steuererklärung gemacht werden.
M.f.G.Karin Krüger
Hallo, ich hätte gerne gewusst wieviel Zinserträge (incl. Grundfreibetrag und Werbungskosten Pauschbetrag) ein Ehepaar mit einem Kind erwirtschaften kann, ohne Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen.
Gruß Johannes Bendig
Zum Sparer Freibetrag
Also sind die langfristigen Sparanlagen, deren Bonus erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird wiedermal die Dummen. Bei 15 Jahren Ansparzeit wurde der Freibetrag 3 mal gekürzt. Müsste da die Bank nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht auf diese Gefahr hingewiesen hat?
Bitte um weitere Ausführung:
1.Zu beachten ist bei Kindern über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden ? Was ist hier Ausbildung!
Berufsausbildung, Gymnasium !
2.ab welcher bestimmten Höhe der Einnahmen: 9.121,00 EUR oder !
Werden Kinder 18 Jahre alt, können die Kinder über das geschenkte Geld frei verfügen. Ist das Kind 18 Jahre alt dürfen derzeit nur 7680,– Euro (+1370 Sparerfreibetrag und 51 Euro Werbungskostenpauschale) Bezüge und Einkünfte im Jahr erzielt werden, sonst verlieren Eltern den Anspruch auf Kindergeld, Kinder und Ausbildungsfreibeträge.
Guten Tag, ich hätte gerne gewußt wieviel % Steuern man auf die Bträge über den 750.-€ Sparerfreibetrag Zinserträgen bezahlt werden müssen.
Z.B. 1500.-€ Zinserträge für eine alleinstehende Person, 750.-€ Freibetrag.
Mit wieviel werden die anderen 750.-€ besteuert??
Schon einmal vielen Dank für die Hilfe und allen ein schönes Wochenende.
Zinserträge aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeld, festverzinsliche Wertpapiere wie Bundesanleihen, Rentenfonds etc. sind betroffen davon. Dividenden aus Aktienanlagen allerdings nur zur Hälfte. Bei Zinsen die den Sparerfreibetrag übersteigen behält die Bank momentan zunächst eine Abschlagsteuer von 30 Prozent , bei Dividenden von 25 Prozent, ein.
In der Einkommensteuererklärung müssen dann alle Zinseinkünfte in der Anlage KAP aufgelistet werden. Ist der persönliche Einkommensteuersatz unter Einbeziehung aller anderen Einkünfte niedriger, bekommt man einen Teil der Abschlagsteuer zurück. Liegt er höher, muss noch mal nachgezahlt werden.
Betrifft Schenkung: Muss eine Schenkung z.B. 10.000 Euro an minderjähriges Kind in Form eines Sparbuches in jedem Fall dem Finanzamt angezeigt werden oder reicht ein Sparbuch als Nachweis der Schenkung aus?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Freundliche Grüße
Meiner Ansicht nach muss es nicht dem Finanzamt bei einer Schenkung von 10.000 Euro an das eigene Kind gemeldet werden. Das Kind sollte dann einen Freistellungsauftrag für das Sparbuch erteilen.
Allerdings sollte man bedenken dass geschenkt auch geschenkt ist! Sobald das Kind volljährig ist, kann es frei über das geschenkte Geld verfügen, es sei denn Sie legen notariell beglaubigt fest, wofür die Summe verwendet werden soll.
Wenn ich meinem minderjährigen Kind Geld schenke (welches dann auch aus Zinsen trägt), darf ich dann nach einer gewissen Zeit das Geld auch wieder an mich (steuerfrei) zurückschenken (solange das Kind immer noch minderjährig ist)?
Nein…dabei ist folgendes Problem:
Wird das Geld dem Kind geschenkt, dann bleibt das Geld Eigentum de Kindes.
Selbst die Bank wird sich dann weigern, kurz vor der Volljährigkeit das Geld wieder zurückzuüberweisen.
Und auch das Kind kann sich weigern, und dann läuft ohne Vormundschaftsgericht nichts.
Wird das Geld jedoch nur bei den Kindern geparkt, mit dem Vorbehalt, es jederzeit wieder zurückzuholen, dann wird das Sparguthaben bei der Besteuerung der Eltern mitgerechnet.
Da gibt es auch ein Urteil dazu: (BGH AZ XI ZR 220/03).
Allerdings möchte ich betonen dass dies nur mein Wissens Stand ist und keine Empfehlung in irgendeiner Weise sein soll.
Bitte beantwortet mal Werners Frage:
Werner:
Zum Sparer Freibetrag
Also sind die langfristigen Sparanlagen, deren Bonus erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird wiedermal die Dummen. Bei 15 Jahren Ansparzeit wurde der Freibetrag 3 mal gekürzt. Müsste da die Bank nicht haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht auf diese Gefahr hingewiesen hat?
Hallo Cindy, ich kann mir in keinster Weise vorstellen, dass man dafür auch nur irgendjemand haftbar machen kann.
Dies sind jeweils politische Entscheidungen, die keiner wissen konnte und zudem von der Regierung, die von uns gewählt worden ist.
gruß
Ich möchte gerne meinem Sohn Geld schenken, um seinen Sparerfreibetrag zu nutzen.
Dazu 3 Fragen:
1) Wie hoch ist sein Sparerfreibetrag?
750,- Euro?
2) Und 8501,- Euro. bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung?
3)Wie kann ich dem Finanzamt klarmachen, dass das Geld wirklich ihm gehört und ich es mir nicht heimlich zurückholen will? Reicht es, dafür ein Konto / Depot auf seinen Namen zu eröffnen, oder muss auf eine andere Weise gewährleistet sein, dass ich nicht mehr auf das Geld zugreifen kann? (Bsp. Laufzeit von 18 Jahren o.ä.)
Danke für eine Antwort!
Hallo Frau Kluse, lesen Sie hier bitte nach:
http://www.versicherung-in.de/uwe/nichtveranlagungsbescheinigung-fuer-kinder-wegen-sparerfreibetrag/
Auch dies mit der Krankenversicherungspflicht bei dem Kind beachten,
mfg
hallo,
wenn ich geld für mein kind anlege, um seinen freibetrag zu nutzen und möchte das geld nach ende der laufzeit zu anderen konditionen bei einer anderen bank anlegen – wie kann ich der herausgebenden bank belegen, dass ich das geld nicht für mich verwenden will, sondern weiterhin für mein kind – nur eben bei einer anderen bank?
dank + gruß,
dieter
Eine Frage: was heisst wohl in einer Erbschaftssteuererklärung der Absatz “Geschenkte Zinsen”?Es ist ja möglich, einem Kind nur Zinsen zu schenken. Zum Beispiel so: ich kaufe mir Tafelpapiere, die ich selber aufbewahre. Sie bringen jedes Jahr ein paar Prozent Zinsen, die Zinsen erhalte ich, wenn ich mit dem Zins Coupon zur Bank gehe, die dann die Zinsen auf ein Konto des Einlösers überweist. Wenn mein Kind die Kupons einlöst, wird die Überweisung an mein Kind vorgenommen. Damit habe ich meinem Kind und Zinsen geschenkt.
Könnte dies auch gemeint sein???
Danke für Antwort!
Hallo ,guten Tag ,
ich bin Rentner – was passiert ,wenn
man bei der Verteilung der Freibeträge
versehentlich Euro 1702 ( statt 1602 )
angegeben hat . Wird das Finanzamt
die 30 Euro Steuer nachverlangen ?
mfg.E. Holze
Hallo Herr Holze, dies kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich habe mal gelesen dass die Finanzämter schon aufpassen dass nicht zu viele Freistellungsaufträge erteilt worden sind. Wobei ich bei Ihnen davon ausgehe dass es aus Versehen passiert ist und ich kann mir nicht vorstellen dass sie großen Ärger bekommen.
gruß