Kündigungen bei gesetzlichen Kassen wegen Zusatzbeitrag
Die Kündigungen bei gesetzlichen Kassen wegen dem Zusatzbeitrag halten sich anscheinend noch in Grenzen und die befürchtete Massenflucht ist ausgeblieben.
Die Befürchtungen einzelner Krankenkassen, dass es viele Kündigungen geben könnte nachdem man einen Zusatzbeitrag verlangt, ist unbegründet gewesen. Nach den neuesten Erkenntnissen gab es sicherlich einige Kündigungen von verärgerten Versicherten aber die befürchtete Massenflucht ist nicht eingetreten, zumindest hat das die DAK bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur verlauten lassen.
Die Lübecker Nachrichten hatten zuvor berichtet dass Millionen gesetzlich Versicherte die Zahlung des Zusatzbeitrages von 8 Euro im Monat verweigern würde und noch vor der Zahlung die Mitgliedschaft in einer Kasse kündigen und wechseln würden.
Noch Zeit bis zu einer Kündigung
Bei der DAK, einer der größten Krankenkassen, liegen bisher erst rund 1,5 Millionen Einzugsermächtigungen vor und die Frist läuft erst nächsten Montag den 15. März 2010 ab. Bei der KKH-Allianz sind erst letzte Woche die Schreiben an die Mitglieder, da ist die Zeit noch zu kurz und bei der BKK Gesundheit haben die gesetzlich Versicherten noch Zeit bis Ende März zu kündigen, ansonsten muss der Zusatzbeitrag rückwirkend zum Februar bezahlt werden.
Vor dem Zusatzbeitrag kündigen und wechseln
Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen von ihren Mitgliedern, wenn Ihnen das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht. Der Zusatzbeitrag kann pauschal mit 8 Euro im Monat betragen oder aber bis zu einem Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, allerdings müssen dazu die Gehälter aller Mitglieder abgefragt werden, was wiederum ein großer Verwaltungsaufwand darstellt. Die Mitglieder der gesetzlichen Kassen müssen über den Zusatzbeitrag informiert werden mindestens einen Monat vorher und dann haben sie Zeit die Kass zu kündigen und zu wechseln bevor sie bezahlen müssen.
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