Kündigung eines freiwillig Versicherten von der gesetzlichen Krankenkasse
Zahlt man 2 Monate seinen Beitrag als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse nicht, droht die Kündigung
Durch einen Freund, der in eine finanzielle Notlage geriet, bin ich auf dieses Problem aufmerksam geworden. Er konnte 2 Monate seine Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen und stand kurz vor der Kündigung. Da er eine Familie hatte mit 2 Kindern, wäre dies unter Umständen sein persönlicher Ruin gewesen.
Eigentlich hat die gesetzliche Krankenkasse keinerlei rechtliche Grundlage die Mitgliedschaft eines freiwillig Versicherten zu kündigen. Die einzige Ausnahme, die eine gesetzliche Krankenkasse, ermächtigt einem freiwillig Versicherten zu kündigen, ist ein Zahlungsverzug von 2 Monatsbeiträgen.
Die Ankündigung einer Frist muss allerdings angemessen sein. Das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 1 KR 204/05) sieht eine Frist von 2 Wochen für eine Zahlungsaufforderung als zu kurz an.
Eine darauf hin augesprochene Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse hat das Landessozialgericht als unwirksam angesehen. Darüber hinaus muss natürlich auch die Krankenkasse über die Rechtsfolgen aufklären bei Nichtzahlung der Beiträge.
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