Versicherung

Kündigung Arbeitsplatz – Rechtsschutzversicherung bezahlt Kosten

Viele Bundesländer melden vermehrt Kündigungsschutzklagen, die Arbeitnehmer welche eine Kündigung ihres Arbeitsplatz hinnehmen müssen werden nicht selten froh sein eine Rechtsschutzversicherung zu haben welche die Kosten übernimmt.

Wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsplatzes ausgesprochen, kann der gekündigte Arbeitnehmer dagegen vorgehen mit einer Kündigungsschutzklage. Hat man eine Rechtsschutzversicherung mit einem Berufsrechtsschutz übernimmt diese die anfallenden Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten für die Kündigungsschutzklage.

Das Ziel dieser Klage ist dass ein Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsplatzes feststellt. Bei der Kündigungsschutzklage gibt es Fristen, man muss die Klage unbedingt und grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung erheben.

Wird diese Frist überschritten so ist in der Regel die Kündigung von Anfang an rechtswirksam und kann dann auch nicht mehr überprüft werden. Der Berufsrechtsschutz ist ein Teil der in der Regel bei der Allgemeinen Rechtsschutzversicherung mit enthalten ist. Meist wird dieser Teil einer Rechtsschutzversicherung auf Antrag gestrichen wenn man beispielsweise in Rente geht.

Wer solch einen Rechtsschutz hat wird vielleicht noch froh sein, denn schon jetzt bekommen die Arbeitsgerichte die Folgen der Wirtschaftskrise zu spüren, was bedeutet dass die Kündigungsschutzverfahren in den letzten Monaten angestiegen sind.

In vielen Bundesländern sind die Verfahren mehr geworden und nun wird befürchtet dass es nochmal bis zum Herbst mehr wird. Wie zu lesen ist, wollen die gekündigten Arbeitnehmer sich nicht mehr wie früher mit einer Abfindung zufrieden geben sondern viele wollen ihren Arbeitsplatz zurück.

Ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht muss man hier nicht diskutieren, wer eine hat und gegen seine Kündigung klagen will, wird froh sein eine zu haben.

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