Kredit im europäischen Ausland
Die EU hat auch zu Verbraucherkrediten eine Richtlinie geschaffen die dazu führen wird dass der Kredit für den Verbraucher bald im europäischen Ausland gut vergleichbar sein wird. Allerdings fallen darunter keine Immobilienkredite oder Überziehungskredite.
Die Europäische Union macht es möglich, dass Kredite für Verbraucher bis zu 100.000 Euro zukünftig in allen EU Staaten zu den selben Vertragskonditionen gewährt werden müssen.
Für Verbraucher hat dies den Vorteil, wenn sie einen Kredit brauchen, dass Zinsen für einen Kredit europaweit zu vergleichen sind.
Bisher waren auch schon Kredite aus der Schweiz bekannt aber da waren die Angebote meist ohne Schufa Auskunft, nicht unbedingt vergleichbar.
Das Europäische Parlament muss dem noch zustimmen und danach müssen die nationalen Gesetzgeber dies auch noch umsetzen aber es ist ein erster Schritt, der Kreditnehmer mehr Möglichkeiten an die Gand gibt.
Es soll dann so sein, dass es in ganz Europa ein Standardformular gibt für den Verbraucherkredit und in dem soll der Effektivzins ersichtlich werden.
Damit kann der Verbraucher leichter die Kreditangebote vergleichen.
Der Effektivzins beinhaltet im Gegensatz zu dem Nominalzins die ganzen Kosten des Kredites.
Auch bei der Vorfälligkeitsentschädigung soll es europaweit eine einheitliche Regelung geben. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn der Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zeit zurückbezahlt wird.
Die neue Richtlinie betrifft allerdings nur festverzinsliche Verbraucherkredite. Kredite für Immobilien sowie Überziehungskredite fallen nicht unter die neuen Richtlinien.