Kredit Absicherung – Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Möglichkeit einen Kredit abzusichern. Diese ist nur gültig mit dem Kreditvertrag und erlischt am Ende des Kredits.
Es gibt viele Möglichkeiten für einen Kredit eine Sicherheit bei dem geldgebenden Kreditinstitut zu hinterlegen. Eine davon ist die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bürgschaft erlischt am Ende des Kredits Zur Sicherung ihrer Ansprüche verlangen die Banken Sicherheiten von den Kreditnehmern. Eine mögliche Variante ist die selbstschuldnerische Bürgschaft, das heißt eine dritte Person verbürgt sich dafür, dass der Kreditnehmer das geliehene Geld an die Bank zurückzahlt. Ist dieser dazu nicht in der Lage, muss der Bürge für die Zahlung der Schulden einstehen. Eine Bürgschaft kann nicht unabhängig von dem geschlossenen Kreditvertrag bestehen und erlischt automatisch, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde.
Schriftlicher Vertrag notwendig Eine selbstschuldnerische Bürgschaft hat nur dann Gültigkeit, wenn ein schriftlicher Vertrag zwischen dem kreditgebenden Institut, dem Kreditnehmer und dem Bürgen geschlossen wurde, in dem alle Pflichten und Rechte der Vertragspartner aufgelistet und geregelt sind. Wichtig ist, dass die Vertragspartner alle namentlich genannt sind. Eine Ausnahme von der schriftlichen Form ist nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer und der Bürge Kaufleute sind, die im Rahmen ihres üblichen Handelsgeschäftes eine Bürgschaft abschließen.
Bürge muss bei Ausfall des Kreditnehmers zahlen Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, so fordert die Bank den Bürgen zur Tilgung der Kreditschuld auf. Dieser kann die Rückzahlung nicht verweigern und muss die Geldleistung voll erbringen. Er kann nicht von der Bank verlangen, dass diese zuerst eine Zwangsvollstreckung über das Vermögen des Kreditnehmers veranlasst.
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