Krankenversicherungsschutz wegen der Krankenversicherungspflicht

Die Gesundheitsreform bracht die Krankenversicherungspflicht für alle Menschen in Deutschland, allerdings zu unterschiedlichen Zeiten bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Die Gesundheitsreform 2007 hat die Krankenversicherungspflicht mit auf den Weg gebracht, denn es gibt in Deutschland immer noch zu viele Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben. Im Jahr 2003 waren es knapp 190.000 Menschen in Deutschland, die Krankenversicherung »”>keine Krankenversicherung haben.
Eigentlich ist die Krankenversicherungspflicht eine gute Sache, da es auch viele Menschen gibt, die einfach keinen Krankenversicherungsschutz mehr bekommen. Ob es dadurch ist dass ein Deutscher aus einem Auslandsaufenthalt zurückkehrt oder auch ein Selbstständiger seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht bezahlt hat und dadurch aus der Krankenversicherung geflogen ist, all diese Menschen bekommen nun wieder eine Krankenversicherung, was ihnen zuvor manchmal nicht möglich war.

Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, haben seit dem April 2007 eine Krankenversicherungspflicht und müssen auch von den Krankenkassen aufgenommen werden. Vormals Privatversicherte, die den Krankenversicherungsschutz, durch irgendwelche Umstände verloren haben, haben seit Juli 2007 die Möglichkeit den Standardtarif in der privaten Krankenversicherung abzuschließen. Dieser Schutz entspricht in etwa dem gesetzlichen Schutz und darf auch nicht von der Krankenversicherung abgelehnt werden.

Der Standardtarif ist aber noch keine Pflicht sondern die Krankenversicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung wird zum 1.1.2009 mit dem Basistarif eingeführt. Allerdings ist die Anzahl der Menschen, die seither wieder einen Krankenversicherungsschutz haben, eher sehr gering. Entweder ist die Krankenversicherungspflicht noch nicht bekannt oder die Menschen wollen schlichtweg aus verschiedenen Gründen keine Krankenversicherung.