Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2008
Die voraussichtlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008 sind inzwischen bekannt, bedürfen aber noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Beitragsbemessungsgrenze sowie auch die Versicherungspflichtgrenze, welche für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtig ist, werden 2008 leicht nach oben gehen.
Seit kurzem sind die voraussichtlichen Rechengrößen 2008 in der Sozialversicherung bekannt.
Für die Krankenversicherung 2008 sind die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze wichtig. Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 3562,50 auf 3600 Euro steigen und ist wichtig für die gesetzliche Krankenversicherung, da nach dieser Rechengröße der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse berechnet wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für die neuen und alten Bundesländer. Für den Wechsel in der private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze wichtig und diese soll bundeseinheitlich voraussichtlich bei 4012,50 Euro im Jahr 2008 liegen gegenüber dem Jahr 2007 bei 3975,– Euro.
Das jährliche Einkommen muss demnach bei 48150 Euro liegen, also 450 Euro mehr als im Jahr 2007.
Bis zu dieser Grenze muss ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, erst wenn er 3 Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, kann er in die private Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Es gibt auch noch die besondere Versicherungspflichtgrenze. Am 1. Januar 2003 wurden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichgrenze voneinander getrennt und deshalb mussten für die bis dahin versicherungsfreien und privat krankenversicherten Arbeitnehmer eine Sonderregelung erschaffen werden. Für diese Gruppe gilt seither die Beitragsbemessungsgrenze als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Zahlen sind zur Zeit noch inoffiziell und bedürfen noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.