Krankenversicherung 2010 Beitrag voll absetzen

Den Beitrag für die Krankenversicherung kann man vollständig absetzen ab dem Jahr 2010, für Selbstständige und Arbeitnehmer ergeben sich dadurch Steuerersparnisse.

Selbstständige die Steuern bezahlen können ab dem Jahr 2010 ihren Beitrag für die Krankenversicherung absetzen. In der Höhe von jährlich 2800 Euro kann der Beitrag für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung abgesetzt werden.

Für alle anderen Steuerzahler ist die Obergrenze bei 1900 Euro jährlich. Damit wurden beide Werte um 400 Euro angehoben, liegen allerdings die tatsächlichen Aufwendungen für eine Basis Krankenversicherung und Pflegeversicherung über dem Wert können diese steuerlich vollständig geltend gemacht werden.

Viele werden sich nun fragen was mit der Basis Krankenversicherung gemeint ist und dies ist auch richtig denn gerade Privatversicherte sind davon betroffen. Das Leistungsniveau muss dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, was bedeutet dass bei der privaten Krankenversicherung beispielsweise die Chefarztbehandlung nicht dazu gehört.

Einige Privatversicherte profitieren trotzdem mehr davon, denn sie müssen ja auch ihre Kinder privat versichern und können dann ab 2010 diese Kosten auch steuerlich geltend machen. Glaubt man Expertenschätzungen die im Internet auftauchen kann ein Selbstständiger unter Umständen an die 2000 Euro jährlich einsparen, dagegen hat ein Arbeitnehmer mit rund 3600 Euro monatlich nur 600 Euro jährliche Steuerersparnis. Man muss nun nicht glauben dass dies ein Geschenk der Bundesregierung ist, denn dass diese Beiträge steuerlich geltend gemacht werden dürfen, ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 13.02.2008 beschlossen worden.