Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Wenn man als Arbeitnehmer krank ist, gibt es vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung, doch nur bis zu 6 Wochen. Ist man länger krank, erhält man von seiner Krankenkasse das sogenannte Krankengeld und eine Krankentagegeldversicherung kann nötig sein.
Während in den ersten 6 Wochen im Krankheitsfall das volle Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird, steht einem für die Zeit darüber hinaus, lediglich 70 % seines Bruttolohns bzw. maximal 90 % seines Nettolohns seitens der Krankenversicherung zu, abzüglich der Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2010 beträgt dabei einheitlich für alte und neue Bundesländer 3.750 Euro pro Monat. Um diese finanzielle Versorgungslücke zu schließen, kann man zusätzlich zu seiner Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Krankentagegeldversicherung für Selbständige und Freiberufler
Als Angestellter muss man sich in den ersten 42 Tagen seiner Krankheit keine Gedanken machen, wie man seine Ausgaben begleicht, da das Gehalt weiter überwiesen wird. Ein Selbständiger oder Freiberufler ist für sein Gehalt eigenverantwortlich und sollte sich daher mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Dabei kann er wählen, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit er bereits Leistungen erhält und wie hoch der Tagessatz sein soll. Auch eine Staffelung des Krankentagegeldes ist möglich. Die privaten Versicherer bieten dem Versicherten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an.
Beiträge zur Krankentagegeldversicherung
Die Höhe der Beiträge ermittelt sich nach Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, nach Höhe des Tagessatzes und danach, ab wann geleistet werden soll. Viele Versicherungsgesellschaften bieten diese Versicherung an. Vor dem Abschluss lohnt es sich, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen.
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