Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer nach 6 Wochen

Für Arbeitnehmer kann eine Krankentagegeldversicherung nach 6 Wochen sehr nützlich sein, oft ist diese auch notwendig wenn beispielsweise ein Haus finanziert wurde. Dagegen ist bei Selbständigen eine Krankentagegeldversicherung unbedingt notwendig.

Arbeitnehmer können krank sein und bekommen dann auch 6 Wochen lang ihr Gehalt ohne Abzüge weiter, doch nach diesen 6 Wochen bezahlt der Arbeitgeber nicht mehr und die Krankenversicherung übernimmt die Bezahlung des Arbeitnehmers.

Die Krankenversicherung bezahlt dem Arbeitnehmer 80 Prozent des Nettoeinkommens.

Wer sich dagegen absichern möchte muss eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Die Krankentagegeldversicherung ist in bestimmten Lebenssituationen sicherlich wichtig, denn wenn beispielsweise gerade das Einfamilienhaus finanziert wurde sind 20 Prozent weniger Geld kaum zu stemmen von vielen Arbeitnehmern und man mag sich dann auch nicht unbedingt vorstellen 6 Monate oder mehr krank zu sein.

Bei Selbständigen bezahlt natürlich niemand sein Geld weiter, deshalb ist es bei dem Unternehmer besonders wichtig eine Absicherung mit einer Krankentagegeldversicherung zu haben. In der Regel wird dies zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Selbständige haben die Möglichkeit Krankentagegeld schon ab dem ersten Tag zu bekommen oder eben später, in der Regel werden bei Selbständigen ein Krankentagegeld ab dem 22. und 29. abgeschlossen. Wer sich für das Krankentagegeld ab dem ersten Tag interessiert muss tief in die Tasche greifen und wird deshalb auch kaum von Selbständigen abgeschlossen.

Bei Selbstständige die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind können zwischen dem ermäßigten und dem erhöhten Beitragssatz wählen.
Bei dem ermäßigten Beitragssatz hat man keinen Anspruch auf Krankentagegeld.
Bei dem erhöhten Beitragssatz kann der Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel ab dem 43. Tag ein Krankentagegeld haben.
Das Krankengeld bei den gesetzlichen bezieht sich auf 90 Prozent des im Durchschnitt erzielten monatlichen Einkommen, deshalb können Selbständige die kaum oder wenig verdienen auf den erhöhten Beitragssatz verzichten da die Krankenkasse dann nichts bezahlen muss.