Versicherung

Krankenkassenbeitrag Direktversicherung

Kapitalauszahlungen aus einer Direktversicherung sind bei gesetzlich Krankenversicherten beitragspflichtig. Der Krankenkassenbeitrag bei einer Auszahlung der betrieblichen Lebensversicherung (Direktversicherung) lässt sich einfach berechnen.


Krankenversicherung

Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Lebensversicherung (Direktversicherung) sind in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug voll beitragspflichtig. Dies bedeutet bei einer Auszahlung der Direktversicherung in Höhe von 50.000 Euro und einem angenommenen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 14,3 Prozent, in der Pflegeversicherung von 1,7 Prozent, insgesamt 8.000 Euro.

Das ganze wird gestreckt über 10 Jahr (120 Monate), was einem monatlichen Beitrag von 66,67 Euro entspricht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse zu Beginn des Jahres 2004 ist die Krankenkassenpflicht aus einer betrieblichen Altersvorsorge neu geregelt worden. Durch einen Satz im SGB ist die Krankenkassenpflicht von laufenden Renten auf Kapitalauszahlungen erweitert worden.
Dies geschah damals heimlich, still und leise und wurde selbst vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erst nach einigen Wochen erkannt.

Es wurde öfters angesprochen, dass Einsprüche gegen solche Beitragsbescheide, gemacht werden sollten, weil es Musterprozesse geben sollte, die dass ganze vielleicht noch hätten kippen können. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gegangen und in einer der letzten bekannten Entscheidung eines Gerichts, wurde beschlossen dass eine doppelte Krankenkassenpflicht, bei der Beitragszahlung als auch bei der Kapitalauszahlung, gesetzlich nicht verboten ist.
Die Beitragspflicht gilt selbst für Beiträge, die nach einem Ausscheiden beim Arbeitgeber, privat weiter in die Versicherung eingezahlt wurden.

Es ist völlig egal ob die Beiträge zur Direktversicherung aus Arbeitslohn sind, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und zum Beispiel aus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bezahlt wurden. Auch wenn der Empfänger der Kapitalauszahlung, zum Zeitpunkt der Auszahlung schon den Höchstbeitrag an die Krankenkasse zahlt, gilt die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Menschen die privat Krankenversichert sind, fallen nicht unter diese Regelung, da sich ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht am Einkommen orientieren.

Krankenversicherung

Kommentare lesen .

  1. [1] 10.03.2010, Private Krankenversicherung Höhe Lohn und Gehalt
  2. [2] 15.03.2010, PKV Wechsel wie hoch muss das Gehalt sein?
  3.  
  1. 1
  2. 04.06.07 10:54Unterschütz

    Hallo,
    meine Frage zum Berechnungsschema :
    wird der gesamte Auszahlungsbetrag versicherungspflichtig oder “nur” der Ertagesanteil aus der lebensversicherung ?

  3. 2
  4. 04.06.07 13:17uwe

    Hallo,

    dies hat nichts mit dem Ertragsanteil der LV zu tun, hier geht es um den kompletten Betrag.

    gruß

  5. 3
  6. 29.10.07 16:11Dieter Hofmann

    Meine Lebensversicherung wurde 5 Jahre über den Arbeitgeber, sodann 7 Jahre privat aus meiner Rente bezahlt. Die Krankenkasse berechnet mir bei rund Euro 10ooo monatlich Euro 14,33. Das kann doch wohl nicht wahr sein?
    Was sagen die Experten dazu?
    MfG, Hofmann

  7. 4
  8. 01.11.07 13:25Bernd Kram

    Zu dem Thema “Versicherungspflicht bei Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung” bin ich der Meinung, dass es sich um eine legalisierte Methode zur ungerechtfertigten Bereicherung der Krankenversicherungen handelt, die jetzt durch dieses Gesetz vom 1.1.2004 möglich ist. Die Versicherten werden erheblich ungerechtfertigt benachteiligt, wenn die Versicherungsleistungen aus eigener Tasche oder aus Gehältern über der Beitragspflichtgrenze zur Krankenversicherung gezahlt wurden. Selbst die Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberanteils zur KV und Pflegeversicherung aus der Kapitalleistung, mit dem der Versicherte nur mittelbar etwas zu tun hatte und Sache des Arbeitgebers ist (war), ist wie die Beitragspflicht überhaupt ein legalisierter Betrug an den Versicherten.
    Ich würde mich unbedingt einem Forum bzw. einer Betroffeneninitiative anschließen, die gegen dieses Gesetz Sturm läuft und notwendigerweise gerichtliche Schritte dagegen unternimmt.

  9. 5
  10. 13.11.07 11:35Flor

    Die Versicherungssumme wird in meinem Fall im Alter von 60 ausgezahlt. Ich habe vor, bis 65 zu arbeiten. Da das Arbeitseinkommen über der BBG zur KV/PV liegt, betrifft mich diese Abzocke in den ersten 5 Jahren nicht, wohl aber in den Jahren von 65 – 70. Was ist, wenn Rentenbezüge + Arbeitseinkommen aus einem kleinen Nebenjob die BBG zur KV/PV übersteigen?

  11. 6
  12. 07.12.07 15:25Müller-Koppelberg

    Auch ich war entsprechend überrascht, als ich vor der Auszahlung einen Fragebogen der Alte Leipziger bekam, die mich nach meiner Krankenkasse und Mitgliedsnummer fragte. Eine bodenlose Abzocke durch die Hintertür. Meine
    selbst eingezahlte Direktversicherung über ca.
    45.000 Euro kostet nun ca. 7.000 Euro an Krankenversicherung + Pflegeversicherung; obwohl ich immer über der Beitragsbemessungs-
    grenze verdient habe.
    (Siehe meinen Leserbrief in “Capital”-Ausgabe 26
    Seite 121). Da ich noch eine zusätzliche Alters-
    vorsorge im Alter von 65 erwarte, erwäge ich
    nun den Wechsel in eine private Krankenversich-
    erung in Spanien (dort bin ich über 6 Monate im
    Jahr). Ansonsten zahle ich als Rentner demnächst ca. 500 Euro monatlich an Krankenkass-
    enbeiträgen !! Feiner Sozialstaat !! Da sorgt man vor, wie von allen Politikern zu hören ist..
    und durch eine kleine Gesetzesänderung ist von
    der Altersvorsorge mal eben 17 % weg ..
    Wolfgang Müller-Koppelberg (61)..demnächst
    Renter

  13. 7
  14. 31.12.07 14:18m.schweda

    Meine Direktversicherung läuft seit 1977. Mit 60 bekomme ich diese jetzt ausgezahlt. Die letzten Jahre hat der Arbeitgeber die Beiträge von meinem Nettolohn überwiesen.
    Die Versicherungssumme beläuft sich auf ca. 90.000 Euro. Damit zahle ich den Kredit meines Hauses ab. Mit 60 Jahren notgedrungen in Rente (=18 % Kürzung) und nun noch 129 Euro mtl. an die Krankenkasse. Na toll! Und das ist alles erlaubt???
    Man kann doch nicht einfach Altverträge, die unter ganz anderen Voraussetzungen abgeschlossen wurden, einfach ändern!!
    Eine unverschämte Abzocke!!!
    m.schweda

  15. 8
  16. 14.02.08 09:50Werner Lorz

    Hallo,
    mich trifft es als 60-jährigen jetzt überraschend mit 33,50€ KV-Beitrag im Monat. Für mich trifft auch vieles zu: Altvertrag, Verdienst über der Bemessungsgrenze, privat gezahlte Beiträge.
    Sind in diesem Zusammenhang Klagen vor Gerichten anhängig? Kann man sich anschliessen?
    Dieser Betrug am Sparer und der Vertrauensbruch muss doch zu stoppen sein?

  17. 9
  18. 19.02.08 14:09uwe

    Hallo Herr Lorze, mir sind keine Klagen dagegen bekannt und wenn dürfte es kaum erfolgreich sein. gruß

  19. 10
  20. 24.02.08 09:42Letsch

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der letzten Zeitschrift “Guter Rat” wurde über Renten und Pensionen ein Artikel veröffentlicht.
    Darin wird geschildert, dass Bei zur Auszahlung kommenden Direktversicherungen die eine Auszahlungssumme von 14.190,00 € nicht überschreiten, keine Sozialbeiträge abgeführt werden müssen.
    Auch brauchen privat Versicherte überhaupt keine Beiträge auf eine Direktversicherung zahlen.
    Meine Frage an Sie lautet: ” Stimmt dies, und wo ist dies in rechtfähiger Form nachvollziehbar zu lesen?”

    Ich will die Aussage in der Zeitschrift nicht unbedingt in Frage stellen, aber in habe bei dem Artikel keinen Quellen- noch einen anderen Hinweis gefunden, wo man dieses selber nachlesen kann.

    Ich bedanke mich im voraus schon für Ihre diesbezügliche Rückinformation.

    Mit freundlichen Grüssen aus Berlin.

    Klaus Letsch

  21. 11
  22. 19.05.08 07:26H. Bohlscheid

    Mit diesen (für mich neuen) Erkenntnissen und allen anderen Problemen, die ich im Laufe der Jahre mit meinen Direktversicherungen hatte, würde ich heute nie wieder eine solche Lebensversicherung abschließen, wie ich das vor fast 30 Jahren getan habe. Wo bleibt der Vertrauensschutz?

  23. 12
  24. 19.05.08 13:32Hans Hubert Fuß

    gilt das oben Gesagte auch für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse?
    Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.

  25. 13
  26. 19.05.08 13:52uwe

    Hallo Herr Fuße,

    Antwort ist ja

    hier ebenso nachzulesen:

    deutsche-versicherungsboerse

  27. 14
  28. 25.06.08 08:10Horst

    Klauen vom Staat ist also erlaubt?
    Versicherungswirtschaft schweigt dazu! Es gibt nur eine Antwort:Sparen unterm Kopfkissen! Kein Euro mehr in die Altersversorgung der Versicherungswirtschaft !!!!

  29. 15
  30. 31.07.08 22:03Manda,Hans-Jürgen

    Wichtiger Hinweis:
    Wer bei Arbeitslosigkeit oder zwischenzeitlicher Selbständigkeit oder vorrübergehender Zahlung an eine private Krankenkasse weiterhin privat in die Direktversicherung einzahlt, der wird bei Auszahlung der Direktversicherung auf die volle Summe seine Krankenkassenbeiträge entrichten müssen. Meine Empfehlung: Bei einer der o.a. Situationen sofort die Direktversicherung ruhen lassen und keine privaten Einzahlungen vornehmen.

  31. 16
  32. 13.09.08 09:36Bartl Werner

    Ab November wird beispielsweise die KKH auf 15%igen Beitrag erhöhen und somit durch monatlichen Zahlungsmodus weit mehr als den ursprünglichen errechneten Einmalbetrag bei Beginn der Monatszahlungen kassieren. Ich erwäge daher, auf die Einmalzahlung unter Anrechnung der bisher bezahlten Beiträge umzustellen u. würde den Restbetrag ausgleichen. Geht das?

  33. 17
  34. 06.10.08 15:29Gerhard Samereier

    Hallo zusammen,
    das schockt mich echt! Ich bin freiwillig krankenver- sichert und zahle seit 1991 Beiträge in die Direktver- sicherung (regelmäßig aus den Gehaltsteilen über der Beitragsbemessungsgrenze), d.h. ich habe keinen Cent an Sozialversicherungsbeiträgen durch die Zahlungen in die Direktversicherung gespart.
    Aufgrund meiner persönl. Verhältnisse rechne ich mit ca. 10% Steuervorteil (= ca.153€ p.a.) für die jährliche Beitragszahlung von 1533€, d.h. in 27 Jahren rund 4131€.
    Ihrer Info nach müsste ich nun demgegenüber bei der Auszahlung (prognostiziert 79.600€) mit einem KV Beitrag von 13.691€ – auf 10 Jahre verteilt – rechnen!!?? (”Gesundheitsfond” 15,5% + PV)
    Hab ich das falsch verstanden, oder ist das die Art der ‘geförderten betrieblichen Altersversorgung’, für die sich die Bundesregierung feiert?
    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dazu Auskunft geben könnten, evtl. auch über Gerichtsbescheide, oder Möglichkeiten der Rückabwicklung/, bzw. des “Ruhenlassens”. Ich habe keine Lust auf weitere jährliche Einzahlungen, von denen ich weniger ausbezahlt bekomme, als ich einzahlt habe!
    Einzahlung nach Steuern:1380€
    Auszahlung nach KV+PV: 1269€
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Info!
    mit freundlichen Grüßen
    Sam

  35. 18
  36. 26.03.09 21:44Hans-Jürgen

    Hallo Gerhard,
    nach meiner persönlichen Erfahrung und Wissenstand ist die Direktversicherung nicht rückwirkend beitragspflichtig, wenn man in einer privaten Krankenkasse versichert war. Ist man jedoch wieder in eine gesetzliche Krankenkasse vor dem 53 Lebensjahr zurückgekehrt (da gibt es tatsächlich Chancen), dann wird die Zeit während der privaten Krankenversicherung nicht bei der Zahlungsforderung durch die Krankenkasse berücksichtigt. So bei mir geschehen. Es ist eine Sauerei, daß der Staat eine damals getroffene Vereinbarung zur Direktversicherung getroffen hat und die Regeln für bestehende Direktversicherungsverträge nicht davon ausgeschlossen hat. Dank geht an die Ulla Schmidt und Genossen.

  37. 19
  38. 18.04.09 22:18Matthias Langer

    nachträgliche Krankenkassenbeitragspflicht Direktversicherungen.
    Der Vertrauensverlust gegenüber privat finanzierten Rentenversicherungen steigt. Unabhängig ob eine Direktversicherung privat weiterfinanziert wurde, die Krankenkassenbeitragsgrenze überschritten wurde.. Eine unattraktive Anlage, die noch nicht einmal gekündigt werden kann. Dann empfiehlt sich doch die Flucht in die private Krankenversicherung, ja leider nicht jedem erlaubt. Traurige Verhältnisse..

  39. 20
  40. 12.05.09 13:46Ingrid

    Hallo an alle Betroffenen,
    Frage: Segnet das Bundesverfassungsgericht rückwirkende Änderungen von Vereinbarungen bei Versicherungen auch einfach so ab ? Wer kennt
    einen Zusammenschluss für eine Sammelklage ?
    Ich werde auf jeden Fall die monatlichen Zahlungen an die Krankenkasse unter Vorbehalt leisten. Durch diese Direktversicherung habe ich keine Rendite erwirtschaftet. Der Abschluss dieser Versicherung hat lediglich den Krankenkassen ein Plus gebracht. Ich bin stinksauer. Den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wird mit dieser Abzocke wieder einmal ihr Stellenwert vor Augen geführt. Mit der selbständigen Klientel hätte man diesen Coup sicherlich nicht gemacht. Da gibt es genug Potenzial, sich gegen eine solche Maßnahme entsprechend zu wehren.

  41. 21
  42. 19.07.09 09:16Leiner Monika

    Krankenkassenbeitrag Direktversicherung
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin auch davon betroffen. Ist es richtig, dass ein Urteil noch offen ist. “Wenn Versicherungsbeiträge 18 Jahre selbst bezahlt wurden!” Frage welche Partei hat dies entschieden??? Diese Ungerechtigkeit schreit doch, denn somit zahlte ich die Beträge an die Kasse doppelt!!! Wie soll ich damit umgehen, was kann ich tun!

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Leiner Monika

  43. 22
  44. 29.07.09 16:25Renate

    Wir stehen kurz vor der Auszahlung einer Direktversicherung, die bis 1995 als “ganz normale Lebensversicherung” aus bereits sozailversicherten Beiträgen gezahlt wurde. Der volle Betrag fällt jedoch jetzt unter die “Krankenkassenabzocke”, obwohl ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze lag, also keinerlei Vergünstigungen durch sozialversicherungsfreiheit hatte. Nun sagte mir die Dame der Versicherung, dass der privat gezahlte Anteil erst seit einem höchstrichterlichen Urteil von 12/2008 unter diese Regelung fällt. Wer kann mir helfen, dieses besagte Urteil einmal einzusehen?? Leider konnte mir die Versicherungsdame keine näheren Angaben machen.

  45. 23
  46. 06.10.09 18:11Inge

    Ich hätte gerne mal gewußt, was Ihr gegen diese Abzocke unternommen habt, denn bei mir ist dieser Fall auch eingetreten. Ich habe bei der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und diese hat mir mitgeteilt, dass schon sehr viele Klagen laufen, aber bis über die Gesetzesänderung höchstrichterlich entschieden wird, sollte ich das Widerspruchsverfahren ruhen lassen. Widerspruch oder Klage haben keine aufschiebende Wirkung. D.h.
    die Beiträge müssen trotzdem gezahlt werden.
    lassen. Von mir bekommen die keinen Cent.

  47. 24
  48. 07.10.09 08:43Volker Kauferstein

    Es ist meiner Meinung nach eine Schweinerei!
    Mir gehen dadurch von meinem Sauer ersparten Geld über € 10000-,00 verloren.

  49. 25
  50. 15.10.09 19:40hans-ulrich

    die Beitragspflicht besteht erst bei Überschreitung eins monatlichen Durchschnittsbetrages von € 126,–, was bedeutet, dass bis 15.120,–Kapitalauszahlungssumme keine Beiträge geleistet werden müssen. ( 126 x 120 = 15.200,–). So war es zufällig bei mir und ich bin von Schröders unsozialem Zwangsbeitrag noch einmal davongekommen.
    Ich kann nur jedem empfehlen, die Versicherungssumme auf diesen Betrag abzuschließen oder später herabzusetzen, ansonsten gibt es eine unliebsame Überraschung

  51. 26
  52. 21.10.09 10:38Brigitte

    Es ist unglaublich, denn unsere Jahrgänge (40er) hatten nicht die Möglichkeit zu riestern, also zusätzlich für die Altersvorsorge etwas zu tun, da blieb eigentlich als gute Alternative nur die Gehaltsverwendungs-Direktversicherung. Allerdings habe ich die Beiträge zur Direkt-Versicherung selbst gezahlt, denn der Arbeitgeber gab keinen Zuschuss.
    Aus diesem Grunde folgende Frage: Warum muss ich bei der Auszahlung auch noch Arbeitgebeber-Krankenkassen-Beiträge zahlen?

  53. 27
  54. 28.11.09 13:55margret sauer

    ja, jetzt muß ich mich leider hier dazuzählen. hab das garnicht gewußt und erst gestern erfahren. ich muß jetzt 10 jahre lang 83,50 € monatlich an die krankenkasse zahlen. natürlich hab ich die direktversicherungsebiträge selbst gezahlt was ich auch nicht verstehe wie brigitte schreibt wieso soll ich denn auch noch die arbeitgeberanteile zur KKV zahlen. verstehe ich einfach nicht. kann mir jemand sagen wo ich die gesetzesnderung nachlesen kann ?

  55. 28
  56. 22.01.10 13:58Monika-lueftner

    Zu 26 Brigitte :Es gibt ein Urteil aus Landshut, dass bei Zahlungen des Arbeitnehmers die Beitragspflicht entfällt.
    Daher unbedingt klagen.

  57. 29
  58. 26.01.10 18:11Manfred

    Als Geschäftsführer meiner GmbH wurde ich in den 90er Jahren als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft und dies gilt auch weiterhin bis zur Auszahlung der Direkt-Lebensversicherung im Jan. 2011.

    Ich war 20 Jahre privat und nun 10 Jahre zum Höchstbeitrag freiwillig bei der PKK.

    Die Direktversicherungsbeiträge, die meine Firma für mich bezahlt hat, waren niemals beitragspflichtiges Gehalt im Rahmen meiner freiwilligen Mitgliedschaft in der GKK gewesen.

    Werde ich trotzdem zur Kasse gebeten und kann mir jemand sagen ob die Überschußbeteiligung, die fast die Hälfte des Auszahlungsbetrages ausmacht, auch für die Berechnung des GKK Beitrages zählt?

  59. 30
  60. 29.01.10 13:02Heinz-Willy Stemann

    Heinz-Willy,
    auch mich hat es voll erwischt.
    Am 02.01.2010 habe ich eine Direkt -(Lebens-)Versicherung ausbezahlt bekommen.
    Am 08.10.10 hat mir dann die DAK mitgeteilt, dass sie mir von dieser Auszahlung einen, vom Gesetzgeber sanktionierten, Betrag in Höhe von 10.000,- € abzocken will (darf!).
    In diese Direktversicherung habe ich 20 Jahre lang die Vers.-Prämie einbezahlt und davon auch die Sozialabgaben, also auch die horrenden Krankenkassen-Beiträge, selbst geleistet, um mir später ein kleines “Zubrot” für meine kärgliche Rente zu schaffen.
    Es ist mir vollkommem unverständlich, dass es in unserem sogenannten Rechtsstaat möglich sein kann, dass man für eine mehr-oder minder gute, oder auch schlechte, Leistung gleich zwei mal abkassieren darf.
    Nach dem Lesen aller vorstehenden Beiträge und sonstiger Internet-Recherchen ist mir klar geworden, dass das Komplott zwischen Krankenkassen, Gesetzgeber und Justiz (Sozialgerichte, Bundessozialgericht) hier auf eine unnachahmliche Weise mehr als nur hervorragend gut funktioniert hat.
    In ernüchternder Weise wurde mir auch von meiner Rechtsanwältin klar gemacht, dass ich mit einer rechtlichen Gegenwehr gegen dieses Komplott wohl “kein Bein auf die Erde bringen” werde, da bereits alle bisherigen Bemühungen in dieser Richtung bereits von den Sozialgerichten und auch vom Bundessozialgericht abgeschmettert worden sind (wen wundert´s?).
    Allerdings würde noch eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ausstehen (es darf gelacht werden), die werden doch keinen Missklang in ein Orchester bringen wollen, in dem sie selbst mitspielen.
    Ich stelle als vorab die Frage, ob es bereits eine Initiative(n) gibt, die sich mit dieser Thematik, einem Unrechtsgesetz, wie es in der Vergangenheit Deutschlands wohl kaum ein zweites mal zu finden ist, befassen und ich mich dieser anschließen kann.
    Auf rechtlichem Wege sehe ich kaum Chancen auf Erfolg, aber “ein Marsch auf Berlin” gibt mir noch einen Funken Hoffnung, denn es sind doch bestimmt Millionen von Leidensgenossen von diesem “Unrechtsgesetz” betroffen.
    Zu diesem Gesetz wird uns doch seitens der Regierung klar gemacht, was sie unter Altersvorsorge verstehen, nämlich ein Gesetz zu schaffen, mit dem man den Menschen wieder alles nehmen kann, was sie sich unter diesem Begriff erhofft und erschaffen haben und sich anschließend darüber “zu Tote ärgern”. Das verstehen die Damen und Herren, unsere sogenannten Volksvertreter, in Berlin unter Altersvorsorge, man sorge vor, dass möglichst Niemand alt wird.
    Ein gerade aktueller “Husarenstreich” die “8,-€-Zusatzspende” von vielen Krankenversicherungen gleicheitig abverlangt (dem Bundeskartellamt sei sein geruhsamer Schlaf gegönnt) wird von den Damen-und Herren Volksvertretern bejubelt unter dem Motto “Nur weiter so, da ist noch mehr drin”. Man denke nur an die 1%-Regelung, oder die Kopfpauschale für eine Nulleistung, es sei denn man opfert ein Bein, oder einen Arm, für alles Weitere muss man sich dann einer weiteren horrenden Abzock-Prämie der Krankenkassen unterwerfen.
    Und unser Gesundheitsminister?
    er sieht nicht nur verschlafen aus, er ist es auch, aber dafür kann er nichts, er darf nicht anders.
    Viele der vorstehenden Beiträge sprechen mir aus dem Herzen und sind meinem Schicksal gleich gelagert, insbesondere der Beitrag 6, 17 und 26.
    Doch was können wir tun ?, wenn wir bis zur nächsten Wahl warten wollen, sind wir entweder verarmt, oder bereits tot, ganz davon abgesehen, dass die ___?____ (das schreibe ich besser nicht)in Berlin immer die Gleiche bleibt, egal welche Farbe sie auch hat.

  61. 31
  62. 02.02.10 15:10Klaus-Henry Boyken

    Krankenkassenbeitrag Direktversicherung
    Wo bleibt da das Grundgesetz (alle menschen sind gleich zu behandeln) Nur weil ich meine LV nicht vom Nettoeinkommen sondern vom Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze bezahlt habe werde ich jetzt bestraft zudem ich fast mein ganzes Berufsleben den höchstbetrag bezahlt habe. Schöne Gerechtigkeit ,man sollte auswandern.

  63. 32
  64. 22.02.10 14:00Renate Back

    Auch ich bin betroffen. Freiwillig gesetzlich Krankenversichert. Gehe noch arbeiten, aber meine Direktversicherung ist fällig. Würde mich, falls es so was gibt, auch einer Sammelklage anschließen. Trotzdem noch eine Frage: “Kann ich die Versicherung noch vor Ablauf verschenken?? z. B. an meine Tochter??! Oder muss sie dann den erhöhten Krankenkassen und Pflegevers.-Betrag zahlen?” Gibt es dazu eine Antwort?
    Und noch eine Frage: Entgehe ich den KV- und PV-Kosten, wenn ich mit die Direktversicherung monatlich auszahlen lasse??

  65. 33
  66. 26.02.10 15:22Gockeline

    Wer nun ausrechnet was die Lebensversicherung wirklich einbrachte,fragt sich,warum habe ich diese Versicherung abgeschloßen.Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr!! Wer 10 Jahre danach immer noch bezahlt an Krankenkassen und Pflegeversicherung hat die Rendite der Krankenkasse überlassen.Ich rate jedem,lieber sein Geld selber anlegen auf einem Sparbuch und es schützen vor dem Zugriff der Moster,Staat+Krankenkassen.Wenn sich das alles rumspricht legt niemand mehr eine Lebensversicherung an.

  67. 34
  68. 06.03.10 12:01Günter Blotenkämper

    Bin auch ein Betroffener. Die 30 Jahre laufend Direkt-Lebensversicherung meines Arbeitgebers wurde Anfang 2010 fällig und nun will dafür meine gesetzl. Krankenkasse Bank BKK EUR 5.093 Kra-Ka.Beitrag erheben zahlbar in 120 Monatsraten ! Das Verrückte daran ist, dass der größte Teil der 30 Jahre lange gezahlten Prämien meine Eigenleistungen waren. Wo bleibt da der Vertrauensschutz, wenn Gesetze rückwirkend solche Beitragsforderungen möglich machen ?
    Ist diese staatlich saktionierte Abzocke die Realität der staatlich propagierten “eigenverantwortlichen Altersvorsorge ” ? Ich hätte doch nie Eigenleistungen in diese Direktversicherung einbezahlt, wenn ich von dieser Krankenkassen-Beitragspflicht informiert worden wäre….
    Wer kann mir Informationen über eine bestehende Sammelklage gegen diese Beitragspflicht geben, ich würde mich sofort anschließen. Ich glaube nicht, dass eine Einzelklage was bringt, wie auch schon vom Betroffenen in Beitrag 30 kommentiert.

  69. 35
  70. 04.04.10 15:03Eberhard Piszczan

    Gibt es Gerichtsurteile über Direktversicherungen, die privat nach recht kurzer Zeit weiter bedient wurden, wo der Steuerliche und Krankenkassenvorteil nicht mehr zum Tragen kommt. Ich bin Rentner und habe vor einem Jahr so eine Versicherung wie oben beschrieben ausgezahlt bekomen und muß dafür bei der TKK € 47,50 im Monat zahlen und das 10 Jhare lang.

  71. 36
  72. 03.06.10 15:30PoorGermany

    Habe meine KK gekündigt und bin nach Kanada ausgewandert.
    Die Rentenzahlung stieg damit um den Anteil des Kassenbeitrages und der Pflegeversicherung um 10,9%!
    Die Beiträge bzgl. Direktversicherung entfallen ebenso.
    Jährliche Ersparniss nach Abzug der Gesundheitskosten hier: ~2700 EURO

  73. 37
  74. 13.07.10 00:36J. Engstenberg

    Bei den Beiträgen der Direktversicherung nach Aus-
    zahlung gibt es einen Freibetrag.
    Wie hoch ist dieser????

  75. 38
  76. 13.07.10 15:18Steinbock Hannelore

    Auch ich wurde falsch beraten. Warum klagen denn die Versicherungen nicht gegen diesen Unsinn. Ich habe unter ganz anderen Voraussetzungen damals auf eine Gehaltserhöhung verzichtet und wurde somit auch falsch beraten. Und heute wird mir das doppelte an Krankenkasse abgezogen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das ist doch gesetzeswidrig.
    Genauso wie eine rückwirkende Vertragsänderung.
    Das gibt es doch nirgends. Bei allem gibt es einen Stichtag. Ich werde die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung weiterleiten.
    Bei mir geht es um eine kleine Versicherung, aber ums Prinzip. Man sollte sich hier in Deutschland nicht alles gefallen lassen, zumal genügend Geld ins Ausland geht. Ganz zu Schweigen von der bald kommenden Krankenkassenzuzahlung, die ich nicht bezahlen werde. Da sollen ersteinmal die fälschungssicheren Krankenkarten gemacht werden, die Milliarden einsparen. Ich möchte mich gerne einer Sammelklage anschiessen. Wie kann ich das machen ?

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