Krankenkassenbeitrag Direktversicherung
Kapitalauszahlungen aus einer Direktversicherung sind bei gesetzlich Krankenversicherten beitragspflichtig. Der Krankenkassenbeitrag bei einer Auszahlung der betrieblichen Lebensversicherung (Direktversicherung) lässt sich einfach berechnen.
Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Lebensversicherung (Direktversicherung) sind in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug voll beitragspflichtig. Dies bedeutet bei einer Auszahlung der Direktversicherung in Höhe von 50.000 Euro und einem angenommenen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 14,3 Prozent, in der Pflegeversicherung von 1,7 Prozent, insgesamt 8.000 Euro.
Über 10 Jahre Das ganze wird gestreckt über 10 Jahr (120 Monate), was einem monatlichen Beitrag von 66,67 Euro entspricht. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse zu Beginn des Jahres 2004 ist die Krankenkassenpflicht aus einer betrieblichen Altersvorsorge neu geregelt worden. Durch einen Satz im SGB ist die Krankenkassenpflicht von laufenden Renten auf Kapitalauszahlungen erweitert worden.
Dies geschah damals heimlich, still und leise und wurde selbst vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erst nach einigen Wochen erkannt.
Entscheidungen Es wurde öfters angesprochen, dass Einsprüche gegen solche Beitragsbescheide, gemacht werden sollten, weil es Musterprozesse geben sollte, die dass ganze vielleicht noch hätten kippen können. Inzwischen ist einige Zeit ins Land gegangen und in einer der letzten bekannten Entscheidung eines Gerichts, wurde beschlossen dass eine doppelte Krankenkassenpflicht, bei der Beitragszahlung als auch bei der Kapitalauszahlung, gesetzlich nicht verboten ist.
Die Beitragspflicht gilt selbst für Beiträge, die nach einem Ausscheiden beim Arbeitgeber, privat weiter in die Versicherung eingezahlt wurden.
Privatversicherte müssen nicht bezahlen Es ist völlig egal ob die Beiträge zur Direktversicherung aus Arbeitslohn sind, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und zum Beispiel aus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bezahlt wurden. Auch wenn der Empfänger der Kapitalauszahlung, zum Zeitpunkt der Auszahlung schon den Höchstbeitrag an die Krankenkasse zahlt, gilt die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Menschen die privat Krankenversichert sind, fallen nicht unter diese Regelung, da sich ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht am Einkommen orientieren.
- weitere Informationen für Sie:
Hallo,
meine Frage zum Berechnungsschema :
wird der gesamte Auszahlungsbetrag versicherungspflichtig oder “nur” der Ertagesanteil aus der lebensversicherung ?
Hallo,
dies hat nichts mit dem Ertragsanteil der LV zu tun, hier geht es um den kompletten Betrag.
gruß
Meine Lebensversicherung wurde 5 Jahre über den Arbeitgeber, sodann 7 Jahre privat aus meiner Rente bezahlt. Die Krankenkasse berechnet mir bei rund Euro 10ooo monatlich Euro 14,33. Das kann doch wohl nicht wahr sein?
Was sagen die Experten dazu?
MfG, Hofmann
Zu dem Thema “Versicherungspflicht bei Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung” bin ich der Meinung, dass es sich um eine legalisierte Methode zur ungerechtfertigten Bereicherung der Krankenversicherungen handelt, die jetzt durch dieses Gesetz vom 1.1.2004 möglich ist. Die Versicherten werden erheblich ungerechtfertigt benachteiligt, wenn die Versicherungsleistungen aus eigener Tasche oder aus Gehältern über der Beitragspflichtgrenze zur Krankenversicherung gezahlt wurden. Selbst die Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberanteils zur KV und Pflegeversicherung aus der Kapitalleistung, mit dem der Versicherte nur mittelbar etwas zu tun hatte und Sache des Arbeitgebers ist (war), ist wie die Beitragspflicht überhaupt ein legalisierter Betrug an den Versicherten.
Ich würde mich unbedingt einem Forum bzw. einer Betroffeneninitiative anschließen, die gegen dieses Gesetz Sturm läuft und notwendigerweise gerichtliche Schritte dagegen unternimmt.
Die Versicherungssumme wird in meinem Fall im Alter von 60 ausgezahlt. Ich habe vor, bis 65 zu arbeiten. Da das Arbeitseinkommen über der BBG zur KV/PV liegt, betrifft mich diese Abzocke in den ersten 5 Jahren nicht, wohl aber in den Jahren von 65 – 70. Was ist, wenn Rentenbezüge + Arbeitseinkommen aus einem kleinen Nebenjob die BBG zur KV/PV übersteigen?
Auch ich war entsprechend überrascht, als ich vor der Auszahlung einen Fragebogen der Alte Leipziger bekam, die mich nach meiner Krankenkasse und Mitgliedsnummer fragte. Eine bodenlose Abzocke durch die Hintertür. Meine
selbst eingezahlte Direktversicherung über ca.
45.000 Euro kostet nun ca. 7.000 Euro an Krankenversicherung + Pflegeversicherung; obwohl ich immer über der Beitragsbemessungs-
grenze verdient habe.
(Siehe meinen Leserbrief in “Capital”-Ausgabe 26
Seite 121). Da ich noch eine zusätzliche Alters-
vorsorge im Alter von 65 erwarte, erwäge ich
nun den Wechsel in eine private Krankenversich-
erung in Spanien (dort bin ich über 6 Monate im
Jahr). Ansonsten zahle ich als Rentner demnächst ca. 500 Euro monatlich an Krankenkass-
enbeiträgen !! Feiner Sozialstaat !! Da sorgt man vor, wie von allen Politikern zu hören ist..
und durch eine kleine Gesetzesänderung ist von
der Altersvorsorge mal eben 17 % weg ..
Wolfgang Müller-Koppelberg (61)..demnächst
Renter
Meine Direktversicherung läuft seit 1977. Mit 60 bekomme ich diese jetzt ausgezahlt. Die letzten Jahre hat der Arbeitgeber die Beiträge von meinem Nettolohn überwiesen.
Die Versicherungssumme beläuft sich auf ca. 90.000 Euro. Damit zahle ich den Kredit meines Hauses ab. Mit 60 Jahren notgedrungen in Rente (=18 % Kürzung) und nun noch 129 Euro mtl. an die Krankenkasse. Na toll! Und das ist alles erlaubt???
Man kann doch nicht einfach Altverträge, die unter ganz anderen Voraussetzungen abgeschlossen wurden, einfach ändern!!
Eine unverschämte Abzocke!!!
m.schweda
Hallo,
mich trifft es als 60-jährigen jetzt überraschend mit 33,50€ KV-Beitrag im Monat. Für mich trifft auch vieles zu: Altvertrag, Verdienst über der Bemessungsgrenze, privat gezahlte Beiträge.
Sind in diesem Zusammenhang Klagen vor Gerichten anhängig? Kann man sich anschliessen?
Dieser Betrug am Sparer und der Vertrauensbruch muss doch zu stoppen sein?
Hallo Herr Lorze, mir sind keine Klagen dagegen bekannt und wenn dürfte es kaum erfolgreich sein. gruß
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Zeitschrift “Guter Rat” wurde über Renten und Pensionen ein Artikel veröffentlicht.
Darin wird geschildert, dass Bei zur Auszahlung kommenden Direktversicherungen die eine Auszahlungssumme von 14.190,00 € nicht überschreiten, keine Sozialbeiträge abgeführt werden müssen.
Auch brauchen privat Versicherte überhaupt keine Beiträge auf eine Direktversicherung zahlen.
Meine Frage an Sie lautet: ” Stimmt dies, und wo ist dies in rechtfähiger Form nachvollziehbar zu lesen?”
Ich will die Aussage in der Zeitschrift nicht unbedingt in Frage stellen, aber in habe bei dem Artikel keinen Quellen- noch einen anderen Hinweis gefunden, wo man dieses selber nachlesen kann.
Ich bedanke mich im voraus schon für Ihre diesbezügliche Rückinformation.
Mit freundlichen Grüssen aus Berlin.
Klaus Letsch
Mit diesen (für mich neuen) Erkenntnissen und allen anderen Problemen, die ich im Laufe der Jahre mit meinen Direktversicherungen hatte, würde ich heute nie wieder eine solche Lebensversicherung abschließen, wie ich das vor fast 30 Jahren getan habe. Wo bleibt der Vertrauensschutz?
gilt das oben Gesagte auch für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse?
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.
Hallo Herr Fuße,
Antwort ist ja
hier ebenso nachzulesen:
deutsche-versicherungsboerse
Klauen vom Staat ist also erlaubt?
Versicherungswirtschaft schweigt dazu! Es gibt nur eine Antwort:Sparen unterm Kopfkissen! Kein Euro mehr in die Altersversorgung der Versicherungswirtschaft !!!!
Wichtiger Hinweis:
Wer bei Arbeitslosigkeit oder zwischenzeitlicher Selbständigkeit oder vorrübergehender Zahlung an eine private Krankenkasse weiterhin privat in die Direktversicherung einzahlt, der wird bei Auszahlung der Direktversicherung auf die volle Summe seine Krankenkassenbeiträge entrichten müssen. Meine Empfehlung: Bei einer der o.a. Situationen sofort die Direktversicherung ruhen lassen und keine privaten Einzahlungen vornehmen.
Ab November wird beispielsweise die KKH auf 15%igen Beitrag erhöhen und somit durch monatlichen Zahlungsmodus weit mehr als den ursprünglichen errechneten Einmalbetrag bei Beginn der Monatszahlungen kassieren. Ich erwäge daher, auf die Einmalzahlung unter Anrechnung der bisher bezahlten Beiträge umzustellen u. würde den Restbetrag ausgleichen. Geht das?
Hallo zusammen,
das schockt mich echt! Ich bin freiwillig krankenver- sichert und zahle seit 1991 Beiträge in die Direktver- sicherung (regelmäßig aus den Gehaltsteilen über der Beitragsbemessungsgrenze), d.h. ich habe keinen Cent an Sozialversicherungsbeiträgen durch die Zahlungen in die Direktversicherung gespart.
Aufgrund meiner persönl. Verhältnisse rechne ich mit ca. 10% Steuervorteil (= ca.153€ p.a.) für die jährliche Beitragszahlung von 1533€, d.h. in 27 Jahren rund 4131€.
Ihrer Info nach müsste ich nun demgegenüber bei der Auszahlung (prognostiziert 79.600€) mit einem KV Beitrag von 13.691€ – auf 10 Jahre verteilt – rechnen!!?? (“Gesundheitsfond” 15,5% + PV)
Hab ich das falsch verstanden, oder ist das die Art der ‘geförderten betrieblichen Altersversorgung’, für die sich die Bundesregierung feiert?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dazu Auskunft geben könnten, evtl. auch über Gerichtsbescheide, oder Möglichkeiten der Rückabwicklung/, bzw. des “Ruhenlassens”. Ich habe keine Lust auf weitere jährliche Einzahlungen, von denen ich weniger ausbezahlt bekomme, als ich einzahlt habe!
Einzahlung nach Steuern:1380€
Auszahlung nach KV+PV: 1269€
Vielen Dank im Voraus für Ihre Info!
mit freundlichen Grüßen
Sam
Hallo Gerhard,
nach meiner persönlichen Erfahrung und Wissenstand ist die Direktversicherung nicht rückwirkend beitragspflichtig, wenn man in einer privaten Krankenkasse versichert war. Ist man jedoch wieder in eine gesetzliche Krankenkasse vor dem 53 Lebensjahr zurückgekehrt (da gibt es tatsächlich Chancen), dann wird die Zeit während der privaten Krankenversicherung nicht bei der Zahlungsforderung durch die Krankenkasse berücksichtigt. So bei mir geschehen. Es ist eine Sauerei, daß der Staat eine damals getroffene Vereinbarung zur Direktversicherung getroffen hat und die Regeln für bestehende Direktversicherungsverträge nicht davon ausgeschlossen hat. Dank geht an die Ulla Schmidt und Genossen.
nachträgliche Krankenkassenbeitragspflicht Direktversicherungen.
Der Vertrauensverlust gegenüber privat finanzierten Rentenversicherungen steigt. Unabhängig ob eine Direktversicherung privat weiterfinanziert wurde, die Krankenkassenbeitragsgrenze überschritten wurde.. Eine unattraktive Anlage, die noch nicht einmal gekündigt werden kann. Dann empfiehlt sich doch die Flucht in die private Krankenversicherung, ja leider nicht jedem erlaubt. Traurige Verhältnisse..
Hallo an alle Betroffenen,
Frage: Segnet das Bundesverfassungsgericht rückwirkende Änderungen von Vereinbarungen bei Versicherungen auch einfach so ab ? Wer kennt
einen Zusammenschluss für eine Sammelklage ?
Ich werde auf jeden Fall die monatlichen Zahlungen an die Krankenkasse unter Vorbehalt leisten. Durch diese Direktversicherung habe ich keine Rendite erwirtschaftet. Der Abschluss dieser Versicherung hat lediglich den Krankenkassen ein Plus gebracht. Ich bin stinksauer. Den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern wird mit dieser Abzocke wieder einmal ihr Stellenwert vor Augen geführt. Mit der selbständigen Klientel hätte man diesen Coup sicherlich nicht gemacht. Da gibt es genug Potenzial, sich gegen eine solche Maßnahme entsprechend zu wehren.
Krankenkassenbeitrag Direktversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin auch davon betroffen. Ist es richtig, dass ein Urteil noch offen ist. “Wenn Versicherungsbeiträge 18 Jahre selbst bezahlt wurden!” Frage welche Partei hat dies entschieden??? Diese Ungerechtigkeit schreit doch, denn somit zahlte ich die Beträge an die Kasse doppelt!!! Wie soll ich damit umgehen, was kann ich tun!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Leiner Monika
Wir stehen kurz vor der Auszahlung einer Direktversicherung, die bis 1995 als “ganz normale Lebensversicherung” aus bereits sozailversicherten Beiträgen gezahlt wurde. Der volle Betrag fällt jedoch jetzt unter die “Krankenkassenabzocke”, obwohl ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze lag, also keinerlei Vergünstigungen durch sozialversicherungsfreiheit hatte. Nun sagte mir die Dame der Versicherung, dass der privat gezahlte Anteil erst seit einem höchstrichterlichen Urteil von 12/2008 unter diese Regelung fällt. Wer kann mir helfen, dieses besagte Urteil einmal einzusehen?? Leider konnte mir die Versicherungsdame keine näheren Angaben machen.
Ich hätte gerne mal gewußt, was Ihr gegen diese Abzocke unternommen habt, denn bei mir ist dieser Fall auch eingetreten. Ich habe bei der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und diese hat mir mitgeteilt, dass schon sehr viele Klagen laufen, aber bis über die Gesetzesänderung höchstrichterlich entschieden wird, sollte ich das Widerspruchsverfahren ruhen lassen. Widerspruch oder Klage haben keine aufschiebende Wirkung. D.h.
die Beiträge müssen trotzdem gezahlt werden.
lassen. Von mir bekommen die keinen Cent.
Es ist meiner Meinung nach eine Schweinerei!
Mir gehen dadurch von meinem Sauer ersparten Geld über € 10000-,00 verloren.
die Beitragspflicht besteht erst bei Überschreitung eins monatlichen Durchschnittsbetrages von € 126,–, was bedeutet, dass bis 15.120,–Kapitalauszahlungssumme keine Beiträge geleistet werden müssen. ( 126 x 120 = 15.200,–). So war es zufällig bei mir und ich bin von Schröders unsozialem Zwangsbeitrag noch einmal davongekommen.
Ich kann nur jedem empfehlen, die Versicherungssumme auf diesen Betrag abzuschließen oder später herabzusetzen, ansonsten gibt es eine unliebsame Überraschung
Es ist unglaublich, denn unsere Jahrgänge (40er) hatten nicht die Möglichkeit zu riestern, also zusätzlich für die Altersvorsorge etwas zu tun, da blieb eigentlich als gute Alternative nur die Gehaltsverwendungs-Direktversicherung. Allerdings habe ich die Beiträge zur Direkt-Versicherung selbst gezahlt, denn der Arbeitgeber gab keinen Zuschuss.
Aus diesem Grunde folgende Frage: Warum muss ich bei der Auszahlung auch noch Arbeitgebeber-Krankenkassen-Beiträge zahlen?
ja, jetzt muß ich mich leider hier dazuzählen. hab das garnicht gewußt und erst gestern erfahren. ich muß jetzt 10 jahre lang 83,50 € monatlich an die krankenkasse zahlen. natürlich hab ich die direktversicherungsebiträge selbst gezahlt was ich auch nicht verstehe wie brigitte schreibt wieso soll ich denn auch noch die arbeitgeberanteile zur KKV zahlen. verstehe ich einfach nicht. kann mir jemand sagen wo ich die gesetzesnderung nachlesen kann ?
Zu 26 Brigitte :Es gibt ein Urteil aus Landshut, dass bei Zahlungen des Arbeitnehmers die Beitragspflicht entfällt.
Daher unbedingt klagen.
Als Geschäftsführer meiner GmbH wurde ich in den 90er Jahren als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft und dies gilt auch weiterhin bis zur Auszahlung der Direkt-Lebensversicherung im Jan. 2011.
Ich war 20 Jahre privat und nun 10 Jahre zum Höchstbeitrag freiwillig bei der PKK.
Die Direktversicherungsbeiträge, die meine Firma für mich bezahlt hat, waren niemals beitragspflichtiges Gehalt im Rahmen meiner freiwilligen Mitgliedschaft in der GKK gewesen.
Werde ich trotzdem zur Kasse gebeten und kann mir jemand sagen ob die Überschußbeteiligung, die fast die Hälfte des Auszahlungsbetrages ausmacht, auch für die Berechnung des GKK Beitrages zählt?
Heinz-Willy,
auch mich hat es voll erwischt.
Am 02.01.2010 habe ich eine Direkt -(Lebens-)Versicherung ausbezahlt bekommen.
Am 08.10.10 hat mir dann die DAK mitgeteilt, dass sie mir von dieser Auszahlung einen, vom Gesetzgeber sanktionierten, Betrag in Höhe von 10.000,- € abzocken will (darf!).
In diese Direktversicherung habe ich 20 Jahre lang die Vers.-Prämie einbezahlt und davon auch die Sozialabgaben, also auch die horrenden Krankenkassen-Beiträge, selbst geleistet, um mir später ein kleines “Zubrot” für meine kärgliche Rente zu schaffen.
Es ist mir vollkommem unverständlich, dass es in unserem sogenannten Rechtsstaat möglich sein kann, dass man für eine mehr-oder minder gute, oder auch schlechte, Leistung gleich zwei mal abkassieren darf.
Nach dem Lesen aller vorstehenden Beiträge und sonstiger Internet-Recherchen ist mir klar geworden, dass das Komplott zwischen Krankenkassen, Gesetzgeber und Justiz (Sozialgerichte, Bundessozialgericht) hier auf eine unnachahmliche Weise mehr als nur hervorragend gut funktioniert hat.
In ernüchternder Weise wurde mir auch von meiner Rechtsanwältin klar gemacht, dass ich mit einer rechtlichen Gegenwehr gegen dieses Komplott wohl “kein Bein auf die Erde bringen” werde, da bereits alle bisherigen Bemühungen in dieser Richtung bereits von den Sozialgerichten und auch vom Bundessozialgericht abgeschmettert worden sind (wen wundert´s?).
Allerdings würde noch eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ausstehen (es darf gelacht werden), die werden doch keinen Missklang in ein Orchester bringen wollen, in dem sie selbst mitspielen.
Ich stelle als vorab die Frage, ob es bereits eine Initiative(n) gibt, die sich mit dieser Thematik, einem Unrechtsgesetz, wie es in der Vergangenheit Deutschlands wohl kaum ein zweites mal zu finden ist, befassen und ich mich dieser anschließen kann.
Auf rechtlichem Wege sehe ich kaum Chancen auf Erfolg, aber “ein Marsch auf Berlin” gibt mir noch einen Funken Hoffnung, denn es sind doch bestimmt Millionen von Leidensgenossen von diesem “Unrechtsgesetz” betroffen.
Zu diesem Gesetz wird uns doch seitens der Regierung klar gemacht, was sie unter Altersvorsorge verstehen, nämlich ein Gesetz zu schaffen, mit dem man den Menschen wieder alles nehmen kann, was sie sich unter diesem Begriff erhofft und erschaffen haben und sich anschließend darüber “zu Tote ärgern”. Das verstehen die Damen und Herren, unsere sogenannten Volksvertreter, in Berlin unter Altersvorsorge, man sorge vor, dass möglichst Niemand alt wird.
Ein gerade aktueller “Husarenstreich” die “8,-€-Zusatzspende” von vielen Krankenversicherungen gleicheitig abverlangt (dem Bundeskartellamt sei sein geruhsamer Schlaf gegönnt) wird von den Damen-und Herren Volksvertretern bejubelt unter dem Motto “Nur weiter so, da ist noch mehr drin”. Man denke nur an die 1%-Regelung, oder die Kopfpauschale für eine Nulleistung, es sei denn man opfert ein Bein, oder einen Arm, für alles Weitere muss man sich dann einer weiteren horrenden Abzock-Prämie der Krankenkassen unterwerfen.
Und unser Gesundheitsminister?
er sieht nicht nur verschlafen aus, er ist es auch, aber dafür kann er nichts, er darf nicht anders.
Viele der vorstehenden Beiträge sprechen mir aus dem Herzen und sind meinem Schicksal gleich gelagert, insbesondere der Beitrag 6, 17 und 26.
Doch was können wir tun ?, wenn wir bis zur nächsten Wahl warten wollen, sind wir entweder verarmt, oder bereits tot, ganz davon abgesehen, dass die ___?____ (das schreibe ich besser nicht)in Berlin immer die Gleiche bleibt, egal welche Farbe sie auch hat.
Krankenkassenbeitrag Direktversicherung
Wo bleibt da das Grundgesetz (alle menschen sind gleich zu behandeln) Nur weil ich meine LV nicht vom Nettoeinkommen sondern vom Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze bezahlt habe werde ich jetzt bestraft zudem ich fast mein ganzes Berufsleben den höchstbetrag bezahlt habe. Schöne Gerechtigkeit ,man sollte auswandern.
Auch ich bin betroffen. Freiwillig gesetzlich Krankenversichert. Gehe noch arbeiten, aber meine Direktversicherung ist fällig. Würde mich, falls es so was gibt, auch einer Sammelklage anschließen. Trotzdem noch eine Frage: “Kann ich die Versicherung noch vor Ablauf verschenken?? z. B. an meine Tochter??! Oder muss sie dann den erhöhten Krankenkassen und Pflegevers.-Betrag zahlen?” Gibt es dazu eine Antwort?
Und noch eine Frage: Entgehe ich den KV- und PV-Kosten, wenn ich mit die Direktversicherung monatlich auszahlen lasse??
Wer nun ausrechnet was die Lebensversicherung wirklich einbrachte,fragt sich,warum habe ich diese Versicherung abgeschloßen.Lebensversicherungen lohnen sich nicht mehr!! Wer 10 Jahre danach immer noch bezahlt an Krankenkassen und Pflegeversicherung hat die Rendite der Krankenkasse überlassen.Ich rate jedem,lieber sein Geld selber anlegen auf einem Sparbuch und es schützen vor dem Zugriff der Moster,Staat+Krankenkassen.Wenn sich das alles rumspricht legt niemand mehr eine Lebensversicherung an.
Bin auch ein Betroffener. Die 30 Jahre laufend Direkt-Lebensversicherung meines Arbeitgebers wurde Anfang 2010 fällig und nun will dafür meine gesetzl. Krankenkasse Bank BKK EUR 5.093 Kra-Ka.Beitrag erheben zahlbar in 120 Monatsraten ! Das Verrückte daran ist, dass der größte Teil der 30 Jahre lange gezahlten Prämien meine Eigenleistungen waren. Wo bleibt da der Vertrauensschutz, wenn Gesetze rückwirkend solche Beitragsforderungen möglich machen ?
Ist diese staatlich saktionierte Abzocke die Realität der staatlich propagierten “eigenverantwortlichen Altersvorsorge ” ? Ich hätte doch nie Eigenleistungen in diese Direktversicherung einbezahlt, wenn ich von dieser Krankenkassen-Beitragspflicht informiert worden wäre….
Wer kann mir Informationen über eine bestehende Sammelklage gegen diese Beitragspflicht geben, ich würde mich sofort anschließen. Ich glaube nicht, dass eine Einzelklage was bringt, wie auch schon vom Betroffenen in Beitrag 30 kommentiert.
Ping: Private Krankenversicherung Höhe Lohn und Gehalt
Ping: PKV Wechsel wie hoch muss das Gehalt sein?
Gibt es Gerichtsurteile über Direktversicherungen, die privat nach recht kurzer Zeit weiter bedient wurden, wo der Steuerliche und Krankenkassenvorteil nicht mehr zum Tragen kommt. Ich bin Rentner und habe vor einem Jahr so eine Versicherung wie oben beschrieben ausgezahlt bekomen und muß dafür bei der TKK € 47,50 im Monat zahlen und das 10 Jhare lang.
Habe meine KK gekündigt und bin nach Kanada ausgewandert.
Die Rentenzahlung stieg damit um den Anteil des Kassenbeitrages und der Pflegeversicherung um 10,9%!
Die Beiträge bzgl. Direktversicherung entfallen ebenso.
Jährliche Ersparniss nach Abzug der Gesundheitskosten hier: ~2700 EURO
Bei den Beiträgen der Direktversicherung nach Aus-
zahlung gibt es einen Freibetrag.
Wie hoch ist dieser????
Auch ich wurde falsch beraten. Warum klagen denn die Versicherungen nicht gegen diesen Unsinn. Ich habe unter ganz anderen Voraussetzungen damals auf eine Gehaltserhöhung verzichtet und wurde somit auch falsch beraten. Und heute wird mir das doppelte an Krankenkasse abgezogen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das ist doch gesetzeswidrig.
Genauso wie eine rückwirkende Vertragsänderung.
Das gibt es doch nirgends. Bei allem gibt es einen Stichtag. Ich werde die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung weiterleiten.
Bei mir geht es um eine kleine Versicherung, aber ums Prinzip. Man sollte sich hier in Deutschland nicht alles gefallen lassen, zumal genügend Geld ins Ausland geht. Ganz zu Schweigen von der bald kommenden Krankenkassenzuzahlung, die ich nicht bezahlen werde. Da sollen ersteinmal die fälschungssicheren Krankenkarten gemacht werden, die Milliarden einsparen. Ich möchte mich gerne einer Sammelklage anschiessen. Wie kann ich das machen ?
Auszug vom 05.04.2008 – von Hanne Schweitzer/ Otto W. Teufel
Die Hoffnungen der ca. 4 Millionen betroffenen Rentnerinnen auf ein gerechtes Urteil des obersten bundesdeutschen Gerichts sind nun dahin. Die unter der rot/grünen Bundesregierung erfolgte nachträgliche und rückwirkende Änderung des Beitragssatzes wurde nun von oberster Stelle als korrekt abgesegnet. Es gab nichts zu beanstanden. Die Verfassungsrichter konnten keinen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Das staatliche Handeln war, obwohl es den Bestandschutz ignorierte, völlig in Ordnung, weil es “zur Deckung einer zunehmenden Finanzierungslücke, deren Ursache der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen ist, erforderlich” gewesen sei. Mich würde der aktuelle Stand interessieren und ob eine Prüfung an den Europäischen Gerichtshof geleitet wurde.
Liebe Leidensgenossen,
auch in bin in acht Jahren vom Betrugsverhalten unseres Sozialstaates betroffen. Habe heute bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt, wo mir mitgeteilt worden ist, dass angeblich die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes noch aussteht. Würde mich sofort an einer weiteren Klage oder einem Protestmarsch zu unserem Herrn Rösler sofort anschliessen. Hier hilft kein Gezetere und auch keine Beschimpfungen, sondern ich appeliere an alle Deutsche – WEHRT EUCH ENDLICH – gegen den schleichenden Enteignungsapparat des Staates. Habe es auch langsam satt, dass mein Geld zum einen durch den Staat verschwendet und für restliche Faulenzer und Sozialschmarotzer ausgegeben wird. Gebe hier die Erlaubnis zur Bekanntgabe meiner Addy! Tel. 09725/706681
Stehe immer noch unter Schock, dachte mein Versicherungsmensch macht Witze. Mein Steuerberater hatte auch keine Ahnung!!! Klammheimlich ! – Wer weiss was unser Zockerstaat noch alles im Schilde führt oder bereits verabschiedet hat, aber nicht publiziert. Unsere Luxusbeamten werden natürlich auch wieder verschont – Wofür haben wir eine Europäische Union, wenn jedes Land seine eigenen Gesetze hat. Die Franzosen trauen sich – Rente mit 60…!! Das Geld, das ich im November bekomme, war übrigens für Implantate bestimmt…
Auch ich würde mich einer Sammelklage (Europäischer Gerichtshof) anschliessen. Auf alle Fälle zahle ich unter Vorbehalt. Vielleicht kennt sich ja jemand mit so einem Prozedere aus..
Kann meine Krankenkasse die %-Höhe des Abzuges auf meine Direktver-
sicherungsbeiträge jeweils jährlich oder bei Bedarf neu festsetzen
oder gilt der Satz, der im Jahr der Auszahlung gültig war für die
gesamte Laufzeit ?
Ein schlechter Treppenwitz, dachte ich spontan, als mir in diesen Tagen ein lapidares Formular der DAK nach Auszahlung meiner Direktversicherung eine 10jährige Zahlungspflicht von nachgekarrten Beiträgen diktierte. Wie kann das sein? Mein Selbstverständnis von seriöser Altersvorsorge und Wahrhaftigkeit nennt das eindeutig schamlosen Betrug am arglosen Sparer. Keiner hat uns gesagt, dass ein willkürliches System uns zwischenzeitlich zu Deppen eines Selbstbedienungsladens Krankenkasse mit richterlicher Absolution erklären wird. Da wurden während der Vertragslaufzeit neue Regelungen getroffen, die kein Vertragspartner im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte freiwillig bei Abschluss akzeptiert hätte. Ich bin fassungslos über solcherlei hemmungslose Abzocke. Wo bleibt der Volksaufstand der Betroffenen, der so empörend über-den-Tisch-Gezogenen? Ich verweigere mich! Und da interessiert es mich nicht, ob Privatversicherte hiervon ausgenommen sind. Eine Gleichstellung dieser Klientel würde das eklatante Unrecht nicht relativieren, wäre allenfalls Dekor am Rande, zumal der Privatversicherte als Rentner ohnehin stärker belastet wird. Diese perfide nachgeschobene Forderung einer verfehlten Gesundheitspolitik lässt mich fast befürchten, wenn solche Raubzüge flächendeckend in Mode kommen, dass mein Vermieter daraus lernt, nun auch bald eine 10 Jahre rückwärts gerichtete Rechnung aufzumachen, wonach ich dann in den nächsten 10 Jahren rückwirkend noch eine Surprise-Mieterhöhung zu tilgen habe. So unanständig kann Politik einfach nicht gedacht sein. Wenn doch, dann “Gute Nacht Deutschland”! Herr Dr. Sarrazin, hier wartet eine neue Aufgabe auf Sie. Allein schaffen wir das nicht. Hiiilfe, Justitia! Ein unglaublicher Vorgang, inmitten einer Demokratie. Pfui Teufel!
Ich bin total schockiert.
Wie komme ich denn jetzt am besten raus aus dieser von mir selbst bezahlten Lebensversicherung?
Konnte kaum den Brief der Allianz Versicherung erwarten. Meine Direktversicherung ist am 01.11.2010 fällig. Dann der Schock. Krankenkassenbeiträge zahlen. Abzocke ist noch gelinde gesagt. Ich war nie der Typ, der auf die Straße geht, um gegen die “da oben” zu wettern. Aber nun würde ich sofort loslegen.Warum passiert eigentlich nichts mit unseren ach so tollen Abgeordneten? Hier sollte mal so richtig “abgezockt” werden. Der Staat hätte dann etliche Millionen. Werde Widerspruch einlegen. Ob es hilft??
Das ist eine Sauerei.
Wer Vorsorge macht wird von diesen Gesetzen bestraft.
Armes Deutschland!!!!
Krammer
Auch ich bin betroffen und kann nicht verstehen, in diesem
Lande unter dieser unglaublichen “Ungerechtigkeit” leiden zu müssen.
Ist es richtig, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungs-
gerichtes noch aussteht ?
Ich denke, man kann die Zahlung kaum verweigern, sollte aber
Einspruch einlegen,um nicht mögliche Rechte zu verlieren.
Wie sollte man vorgehen ?
Blanck
Wir Betroffene (früher oder später) sollten doch wissen dass wir eine Minderheit sind. In einer Demokratie regiert aber die Mehrheit. Also haben wir zähneknirschend zu zahlen. DAS ist die Spielregel unserer Demokratie. Außer wir ziehen vereint nach Berlin – dann werden wir natürlich kriminalisiert als Radikale und Unbelehrbare.
An alle Betroffenen. Auch ich zahle seit 2007 diese Krankenkassenbeiträge aus der Direktversicherungsauszahlung. Diese erhöhen sich jeweils nach den zeitlichen % der Krankenkasse. Halbwegs könnte ich noch verstehen wenn die geleisteten Einzahlungen (anstatt einer Gehaltserhöhung) als Grundlage genommen werden aber nicht der volle Auszahlungsbetrag. Wir alle können nur hoffen das eine Sammelklage für uns zum Erfolg führt.
Wo kann man sich anschliessen?
Das Thema scheint durch zu sein und das BVerfassungsgericht hat abgelehnt, sich damit zu beschäftigen – deren Meinung nach ist der
Abzug übrigens kein Eingriff in Eigentum und nicht so schlimm. Hier sieht man nur, wie langsam r ü c k w i r k e n d Gesetze geändert werden und das auch schon als ‘normal’ durchgeht. Kopf hoch – es geht noch tiefer!
Obwohl ich seit ca.10 Jahren keinen Beitrag mehr in die Direktversicherung zahle und eine Kündigung vor Eintreffen des Rentenalters nicht möglich war,wollte schon vor 10 Jahren die DV kündigen, muss auch ich seit einem Monat, da ich jetzt in Rente bin, Beiträge aus einer kleineren LV zahlen. Was ich nicht verstehe ist, dass man den Beitrag nicht auf einmal bezahlen kann wenn man möchte und dass man auch aus zuküntige Erhöhungen den Anteil bezahlen muss .
Zumindest in einem Fall (1BvR 1660/08 – ehem. Arbeitnehmer übernimmt Beitragszahlung und ist Versicherungsnehmer) liegt eine Verletzung der Grundrechte vor. Das Urteil des Bundessozialgerichts wurde aufgehoben und an das BSG zurückverwiesen. Das trifft für mich zu.
)
Meine KK möchte allerdings das neue Urteil des BSG abwarten und dann zwischen den KK-Verbänden abstimmen und dann die Beitragsangelegenheit überprüfen. Dann besteht gegebenfalls unter Umständen vielleicht die Möglichkeit in Betracht ziehen evtl Beiträge zurückzuerstatten bzw zu senken.
Hoffentlich erlebe ich das noch.
Bin auch davon betroffen – inzwischen Rentner – die Direkt-
versicherung wurde auf mich übertragen – Lebensversicherung bereits
zur Auszahlung gekommen – wann ist mit der endgültigen Entscheidung
nach Verfahren 1BvR 1660/08 zu rechnen ? Oder gibt es bereits eine
endgültige Entscheidung ? Krankenkassenbeiträge rechtens oder
nicht rechtens ?
Als Betroffener treiben mir die neusten Urteile zur DV die Zornesröte ins Gesicht. Man sieht hier in dieser Bananenrepublik werden sie skandalösen Entscheidungen der Politik (Ulla Schmidt -2004) noch durch Verfassungsrichter bestätigt, die sich nicht im mindesten um ihre Altersversorgung Gedanken machen müssen. Doppelverbeitragung ist hier legitim und widerspricht nicht der Gleichbehandlung nach dem GG. daß ist schlichtweg hirnrissig. Betroffene sollten das nicht so klaglos hinnehmen und versuchen die Medien zu einem Bericht zu ersuchen, wie in Deutschland Menschen betrogen werden, die für ihr Alter, wie von der Politik gewünscht, Vorsorge betrieben haben. Nach diesen Urteilen bleibt die Frage offen, in wie weit Riester- oder Rüruprenten eine Rechtssicherheit
genießen oder kommt für jene auch irgendwann – je nach Kassenlage -
das böse erwachen?
Bin auch unter “Denen”für die das Urteil 1660/08 vom BvR
günstig ist. Aber es ist doch eine Sauerei,daß die Krankenkassen sich immer noch die Beiträge voll zahlen lassen, obwohl es Verfassungswidrig ist!
Hallo Jürgen,
das Urteil ist am 28.09.2010 verkündet worden. Spute Dich dein Geld zurückzufordern. Wer nicht bis zum Jahresende sein Geld zurückfordert, verliert seinen Anspruch. Daher ist das öffentlich rechtliche Fernsehen,von der Politik, bestimmt dazu aufgefordert worden, von dem Urteil erst im neuen Jahr zu berichten! Hier spielen wahrscheinlich Politik und Krankenkassenverbände zusammen um von den Beitragszahlern das,schon zuviel gezahlte,Geld behalten zu können. Die Politiker ersparen sich dadurch Zuschüsse, die Krankenkassenverbände und die Lebensversicherungen sparen sich eine
Menge Arbeit.Denn in der letzten Zeit wurden den Krankenkassen nicht mehr anteilig mitgeteilt wie sich die Auszahlungssumme privat und beruflich aufteilte. Daher muß bei den Lebensversicherungen und den gesetzlichen Krankenkassen neu gerechnet werden!
Die Richter der höheren Gerichte werden über die Parlamente durch die politischen Partein bestimmt. Allerdings sind da breitere Mehrheiten erforderlich.
Angesichts leerer Kassen werden dieser Richter nicht umhin kommen, Recht und Unrecht so zu interpretieren, daß die Haushaltskassen der öffentlichen Hände geschont werden.
Die Krankenkassen kassieren sogar 3 Mal:
Auch bei mir werden Krankenkassenbeiträge aus der sog. DC-Auszahlung (Deferred Compensation) erhoben. Die Einzahlungen in die DC hatte ich selbst finanziert, allerdings nur mit 20% pauschal versteuert.
1. Als Krankenkassenbeitrag zahlte ich immer bis zur Beitragsbemessungsgrenze den Höchstbetrag.
2. Krankenkassenbeiträge auf die DC Auszahlung werden über 120 Monate hinweg fällig.
3. Das ausgezahlte Geld aus der DC liegt auf einem Konto und von den Kapitalerträgen (zwar nicht viel bei den Zinsen) werden nochmals Krankenkassenbeiträge erhoben!
Hallo Horst,
der monatliche Beitrag wurde jetzt von der Krankenkasse
angefordert (Überweisung oder Abbuchungsverfahren)
gibt es einen Formbrief, indem ich die Forderung nur
unter Vorbehalt akzeptiere bzw. die Rückzahlung der bereits
bezahlten Beträge verlangen ?
oder Zahlung gar nicht ausführen und mich auf ein schwebendes
Verfahren im neuen Jahr beziehen ?
Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet meines Wissens voraussichtlich am 12. Jan. 2011 über diese Sache neu.
Az. B 12 KR 20/10 R)
Vielen Dank Dr. Brentano, das ist sehr interessant -
wo haben Sie diesen Hinweis gefunden ?
Ich beziehe eine kleine Rente von einer Pensionskasse. Ausgangskonstellation ist wie bei der Direktversicherung ( nach Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis selbst eingezahlt und bin alleiniger Versicherungsnehmer)
Falls die Kassen und das Bundessozialgericht “stur” bleibt, werde ich klagen.
An Jürgen P. Antwort:
ich habe das Bundessozialgericht in Kassel angefaxt und um entsprechende Mitteilung gebeten. Das Bundessozialgericht hat eine eigene Internetseite.
an Dr.Brentano :
ich werde Widerspruch gegen den Bescheid der
Krankenkasse einlegen und mich auf das noch zu erwartende
Urteil am 12.01.2011 durch das Bundessozialgericht Kassel
unter AZ B 12 KR 20/10 R beziehen.
Das sollte erstmal genügen ?
an alle :
am 11.01.2011 – 10.00 Uhr wird nochmals verhandelt
Kassenkassenbeiträge auf Direktversicherung unter
AZ B 12 KR 20/10 R ./. Techniker Krankenkasse
beim Bundessozialgericht, Kassel
auch einzusehen im Internet unter “Termine”
Die Parteien haben sich verglichen. (Bundessozialgericht Kassel
unter AZ B 12 KR 20/10 R)
Das Vergleichsergebnis wurde nicht mitgeteilt.
Was soll man nun davon halten?
Die Parteien haben sich verglichen.
Ein Vergleichsergebnis wurde nicht mitgeteilt.
Was soll man nun davon halten?.
Das Bundessozialgericht,Kassel teilte mir per e-mail
folgendes mit:
“Der Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen B 12 KR 20/10 R wurde
nicht durch Urteil oder Beschluss erledigt, so dass Ihnen keine
Entscheidung übersandt werden kann.
Das Verfahren wurde durch Vergleich beendet. ”
Dr. Brentano, werden Sie jetzt klagen ?
Hallo Leute,
die Parteien haben sich vor dem BSG am 12.01.2010 verglichen. War mit meiner Frau zum Termin anwesend.Das Gericht hatte mehrere Vorschläge gemacht.Der erste : Vergleich, der zweite :die Zurückverweisung an die unteren Instanzen(LSG),dauer ca. zwei Jahre
und der dritte Vorschlag sollte ca. fünf Jahre dauern.Dem Kläger mit seinen 67 Jahren blieb also fast keine andere Wahl als der Vergleich, wenn er sein Geld,noch in diesem Leben zurückhaben
wollte. Mit dem Kläger habe ich gesprochen, er hat das alles ohne Unterstützung von Gewerkschaft und Sozialverbände wie VDK durchgeführt.Ich wollte das hier nur einmal veröffentlichen, weil immer wieder mal von diesen Verbänden versucht wird, sich mit dem Erfolg dieses mutigen Mannes zu schmücken!Als einzige Unterstützung hatte er eine Rechtsschutzversicherung,welche weiß ich leider nicht.
Wir, die wir auch von der Hartnäckigkeit dieses Mannes profitieren, sind ihm also Dank schuldig.Und nur Ihm!Die Techniker Krankenkasse, die die Beklagte war, hat nach dem Vergleich aber zugesagt,das sie jetzt, die noch ausstehenden Fälle, wohlwollend prüfen werde und sich dabei an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts orientieren will.Da ich Betroffener bin,bei der TK versichert, werde ich weiterhin berichten wie die TK meinen Fall endgültig entschieden hat! Dann auf Später.
Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, daß zukünftig keine Beträge an Krankenversicherung und Pflegeversicherung einbehalten bzw. abgefordert werden. Die bisher einbehaltenen Beträge werden zurückerstattet.
Wie oben gesagt, bin ich bei einer Pensionskasse versichert und habe ca. 95 % der Beiträge alleine, ohne Mitwirkung eines Arbeitgebers eingezahlt und war danach auch alleiniger Versicherungsnehmer.
An Horst: Vielen Dank für deine Info und Dank auch an den o.g. Kläger.
Bzgl. dem Bericht von Horst,21.01., kann man nur sagen, dass dieser sog. Vergleich vor dem BSG wie eine Erpressung aussieht. Obigen Berichtertatter muss man recht geben, dass da Politik und Kassen wg. der Finanzierung ins Wort geredet wird. Meine Versicherung (Knappschaft) hat mir mitgeteilt, dass sie die Weisungen der Sozialverbände abwartet. Deren Aufgabe, bzw. Pflicht ist es, die Kassen über das BEG-”Vergleichsurteil” zu unterrichten. Die Gerichte erteilen aber keine Weisungen an die Kassen. Ich nehme mal an, dass die Kassen die Umsetzung des BGH-Urteils nicht vollziehen und der Einzelne klagen muss. Was soll man davon halten, wenn die Umsetzung oberster Instanzen quasi auch noch eingeklagt werden muss(Verschleppung- Unterlassung). Hier wird klar auf Zeit gespielt. Armes Deutschland! Im Übrigen ist das BGH-Urteil das Erste, dass den Kassen nicht “Recht” gibt. Alle anderen Urteile bzgl. der Beiträge seit dem Gesetz von Ulla Schmidt 2004 wurden stets im Sinne der Kassen verhandelt.
Vielen Dank Horst,
ich hoffe, dass Du bald berichten kannst, um eventuell auch
in meinem Fall (DAK) eine Klage anstreben zu können.
(Direktversicherung – 100 % Selbstzahler – nach Eintritt in
den Ruhestand Übertragung Arbeitgeber auf Arbeitnehmer und
Versicherung gekündigt – Versicherungssumme ausgezahlt)
An Rudolf:
Ja, daran sieht man wie Recht und Unrecht eng mit Macht und Finanzierungssituation in Zusammenhang stehen.
An Sindbad:
Wie wahr!
Hallo Horst,
mein Arbeitgeber war bis zum letzten Tag meiner Beschäftigung
Versicherungsnehmer, und mit dem Eintritt in den Ruhestand wurde
eine Übertragung vorgenommen. Ich denke, in meinem Fall wären weitere
Bemühungen vergebens. Trotzdem würde ich mich freuen, wenn du über
deinen Fall (TK)weiterhin berichten könntest.
Dann könnte man darüber nachdenken,ob eine Klage gegen die DAK
nützlich sein könnte.
Hallo Jürgen.P,
das tut mir Leid für Dich. Du fällst leider mit unter Aktenzeichen 739/08,und damit sind in Deinem Fall in Deutschland alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Hier könnte nur noch ein Klagen bis zum,(oder vor)dem Europäischen Gerichtshof eine Möglichkeit sein. Aber was das kostet und wie lange das dauert weiß keiner.Aussicht auf Erfolg…., auch eher ungewiß!Den Mist hat uns leider eine Rot-Grüne Regierung eingebrockt!Hätte vorher auch niemals gedacht das man Verträge nachträglich ohne Zustimmung der Versicherungsnehmer ändern kann! Aber den Politikern ist heute leider alles zuzutrauen!
Das stärkste ist ja noch,dass diese Beitragspflicht nicht für Privat Versichte gilt.Denn siehe da…Beamte sind alle Privat Versichert! Noch Fragen????????
Hallo Horst,
ich möchte mich für Deine hilfreichen Informationen
bedanken.
Auch wenn ich davon nicht profitieren konnte, wäre
ich Dir dankbar, wenn Du weiter über Deinen Fall
berichten könntest.
Hallo Jürgen.P,
natürlich werde ich weiterhin berichten, wie mein Fall von der TK
behandelt wird.
Gruß
Horst
kann ich die Krankenkassenbeiträge auf die Versicherungsleistung der
Direktversicherung verhindern,indem ich zum Auszahlungstermin just kurz
privat versichert bin?
Josef.Stranz,
das ist eine gute Frage – für mich wäre der Zug abgefahren -
bin sehr gespannt, ob jemand dazu etwas sagen kann.
Hallo,
auch ich bin bei der tk freiwillig versichert und habe meine Beiträge immer unter Vorbehalt gezahlt. Heute habe ich um Neuberechnung und Nachzahlung gebeten. Ich werde weiter berichten
Hallo Leute,
hier habe ich sehr nützliche Infos gefunden. Ich bin bei der DAK pflichtversichert uns zahle seit über einem Jahr die geforderten Beiträge für eine ehemalige Direktversicherung (1989 über meinen Arbeitgeber abgeschlossen, 1995 beim Ausscheiden als Versicherungsnehmer übernommen) die im Dez. 2009 in einer Summe ausgezahlt wurde. Bis jetzt besteht die DAK auf Zahlung der Beiträge, trotz Widerspruch. Werde morgen in der GS an meinem Wohnort vorsprechen. Im Notfall klage ich. Wer macht mit? Eine Sammelklage wäre sicher billiger und vielleicht mit mehr Erfolg gekrönt. W.E.
Sehr geehrter Herr Ewald,
auch ich bin von dieser Betrügerei betroffen,und würde mich gerne
anschliessen.
Guten Tag Herr Ewld,
auch ich bin ein Zahler der DAK.Habe meine Versicherung sebst bezahlt.Habe dieses auch der DAK mitgeteilt,Kommentar der DAK
es muss ein Beitrag abgeführt werden.Ich bin schon bei einen Anwalt,aber der kommt nicht veran. Ich schliesse mich einer Sammelklage an.
PS Meine Euros werden doppelt versteuert
M.f.G
Erni
Hallo Herr Noll und Herr Schwormstedt,
habe gestern ein Gespräch in der DAK GS geführt. Die Leute sind leider überfordert. Werde jetzt direkt nochmal nach Hamburg schreiben und erstmal die Zahlungen einstellen. Für eine rechtsverbindliche Antwort werde ich den Herrschaften eine Frist von zwei Wochen setzen.
Wie es dann weitergeht muss ich erst abwarten. Wenn Sie eine e-mail adresse haben, dann melden Sie sich bitte per mail an
Wilwald@t-online.de. Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung.
M.f.G W. Ewald
an Wilhelm Ewald,
auch ich würde mich gerne beteiligen, aber das macht wohl keinen
Sinn. Ich habe nach Übertragung der Direktversicherung auf mich
die Auszahlung von der Versicherungsgesellschaft sofort erhalten, so
dass ein Fortbestand des Versicherungsvertrages als Privatperson
hier nicht vorliegt.
Oder seht Ihr in meinem Fall auch Möglichkeiten dagegen vorzugehen ?
Wenn Sie sich alle mal die Mühe machen würden festzustellen, welchen
Parteien die Direktoren oder Vorsitzenden der Sozialgerichte ange-
hören, dann werden Sie sehr schnell erkennen, wie eng die Politik
bzw. Parteien über die Sozialgerichte (und Verwaltungsgerichte)
verzahnt sind. In Köln nennt man das Klüngel!
Die Urteilsbegründungen sind Hohn und Spott auf die Bürger.
Wir nähern uns einer “Pharaonen-Republik” – über das Stadium
“Banane” sind wir schon weg.
Wer seinen Kindern oder Enkel heute noch eine Direktversicherung
oder Riester-Renten-Versicherung empfiehlt, hat nichts kapiert.
Nennen Sie meinen Namen “Gerhard”
Da auch ich gar nicht einsehe, in Summe 20.000 Euro der TK nachzuwerfen, bin ich bei einer Sammelklage dabei. Hat denn in dem gesamten Komplex schon mal jemand hinterfragt, wieso denn Einnahmen aus z.B. Rente und einer ausgezahlten Versicherung aus Sicht der Krankenkasse einzeln betrachtet werden und nicht wie bei der Einkommenssteuer in Summe?
Rein theoretisch würde jemand mit 10 Lebensversicherungen 10-mal Versicherungsbeiträge bezahlen dürfen. Das ist doch lächerlich!
Gruss
Wolfgang Kessel
Auch ich bin von dieser Betrügerei betroffen. Habe die Beiträge immer
selbst gezahlt. Als ich in Rente ging, habe ich die Versicherung auf mich umschreiben lassen und die Beiträge privat bis zur Auszahlung
weiter eingezahlt. Nach der Auszahlung teilte meine Versicherung der
AOK nur den Betrag während des Arbeitsverhältnisses mit. Die AOK ver-
langte aber die komplette Summe von der Versicherung. Ich mußte darauf
hin noch eine Nachzahlung leisten.Nach dem Urteil vom Verfassungsge-
richt sind aber nur von dem Betrag während des Arbeitsverhältnisses
Beiträge zu zahlen. Habe darauf hin von der AOK eine Neuberechnung
und Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge verlangt. Die AOK will
aber immer noch abwarten.
Gruß
Joachim Heinzen
horst 21.1.2011,
kannst du mal schildern wie der vergleich am 12.2011 in sachen rückverweisung des bundesverfassunsgericht an das BSG Az, B 12 KR 20/10R ausgesehen hat .Eigentlich müßte das BSG nach der verletzung des eigentums artikel 3 gg in den fällen;
1.versichertem wurde bei ausscheiden die
versicherungsnehmereigentschaft übertragen.
2.er hat die versicherung selbst mit beiträgen fortgeführt
die beitragspflicht des 2.teils unterbleiben.
aber man weiß ja nie.
bei mir ruhte die versicherung nach dem ausscheiden aus dem betrieb.
es ist richtig daß die kassen gerne vergleiche machen;das heißt wir haben es immer mit einzelfallentscheidungen zu tun-jeder muß klagen.
erst wenn das BSG in 2 entscheidungen (ständige rechtsprechung !) zum gleichen ergebnis kommen sind die sozialleistungsträger gebunden. weiß jemand wie der vergleich beim BSG am 12.1.2011 aussah.
einer für alle-alle für einen.
Ich bin auch unter ” Denen ” die von dem BGH-Urteil profitieren.
Mir liegt ein Rundschreiben vom GKV-Spitzenverband vor NR 2010/58
vom 02.12.2010.
In diesem Rundschreiben werden die Krankenkassen aufgefordert im
Sinne des BGH-Urteils BvR 1660/80 zu verfahren.
Also auch eine Rückzahlung der Beiträge wird hier angegeben.
Ich denke irgendwelche Sammelklagen erübrigen sich dadurch, es ist
jetzt alles geregelt( wenn ich auch die BGH-Urteile nicht verstehe )
Vile Grüße H.K.
Hallo zusammen,
auch ich sitze im gleichen Boot!
Ich empfinde gegen diese Polit Fuzzys, die nur in ihre eigene Tasche arbeiten nur noch Hass!!
In die ganze Welt wird Geld verteilt und die, die alles mit aufgebaut haben, werden abgezockt!
Eigentlich sollten wir den Mut haben und auf die Strasse gehen.
Herzliche Grüße
Manfred
Hallo jean-paul,
zu Deiner Anfrage, wie der Vergleich vor dem BSG im Wortlaut war, muß ich leider passen. Hatte zum BSG Kassel eine E-mail geschrieben und um den Wortlaut dieses Vergleichs angefragt.Die Antwort war abschlägig:, es werden keine Wortlaute eines Vergleichs, zwischen Kläger und Beklagten,an Dritte bekannt gegeben!
Moin moin an Allen,
wie schon in meiner E-Mail angesprochen,habe ich meinen Anwalt,nun nochmals den Auftrag erteilt,die DAK die Urteile vom Bunderverfassungsgericht 1BvR 1660/08 und 1BvR739/08 vorzulegen.
Mit der Aufgabe so zuverfahren.Meine DAK Krankenversicherung Freiwillig)( habe ich auf Pflichtversicherung unschreiben lassen.Im Anschreiben von der DAK habe ich gesehen ,dass immer noch von einen Kassenbeitrag von Euro 543,34 abgerechnet wird.Ich werde nach Rück – Antwort der DAK Info senden.Nun noch ein Beispiel:Vor 51Jahren hat mein Lehrbetrieb mal eine Zahlung von 350,00DM an eine Versicherung Protektor aus dem Leistungkatalog angelegt. Sind zum heutigen Tage Euro 1586,23 davon muss ich nun13,00Euro 120 Monate abgeben.(Betrag nach 120 Mo. ————– sagenhafte Euro 1560.00 ) Soooo ist es doch.Schauen wir mal was noch alles so kommt????
M.f.G
Erni
an Herrn Ernst – August Schwormstedt
also wenn Sie schon Zahlen hier schreiben, dann sollten es auch die richtigen sein.
1.586,– ./. 120 Mon = 13,21 € davon 17,45 % = 2,30 € Beitrag
Ich denke hier im Forum haben alle größere Ausgaben !!!!
mfG H.K.
sehr geehrter Herr hänschenklein,
Ich habe schon eine Lebensversicherung (direkt VS) selbst aus meinen Netto -Lohn eingezahlt,darauf Zahle ich z.Z K.V Euro 95,65 Plus Soli pro.Monat
Ich bin schon mitten drin
So wie ich es hier Maile habe ich den Bescheid von der DKV bekommen,
Habe bereits Einspruch eingelegt
M.f.G
Schwormstedt
Hallo, zusammen
habe aus Euren Schriftverkehr gelernt und auch bei BKK Einspruch gegen
den KVB aus der DV eingelegt.
Allerdings wurde die LV erst nach 18 Jahren privater Einzahlung in eine DV umgewandelt. Die BKK verlangt auf den gesamten Auszahlungsbetrag den KVB. Meiner Meinung nach düfte nur der letzte DV-Anteil berechnet werden ??
berechnet werden ??
Hallo Freunde,
habe jetzt der TK, von der Versicherung, eine Bestätigung vorlegen müssen das ich zum Zeitpunkt der Auszahlung Versicherungsnehmer war. Weiterhin,in dem Schreiben, den Anteil, der auf Privat eingezahlte Beträge an Summe sich gebildet hatte. Jetzt wollen sie zurückzahlen. Habe aber bisher noch kein Geld bekommen und muß bis zur Berechnung der Beitragsrückzahlung volle Beiträge weiterzahlen. Nach Beratung mit einem Anwalt ist das rechtens! Hoffe das ihr mit dieser Aussage etwas anfangen könnt?
Hallo Freunde,
gestern bekam ich von der TK eine Aufstellung der von mir zuviel gezahlten Beträge aus der Direktlebensversicherung. Sie zahlen die zuviel gezahlten Beträge mit Verzinsung zurück.Daher ist für mich jetzt das Kapitel beendet. Wünsche allen anderen noch viel Erfolg
bei Ihren berechtigten Rückforderungen.
Ciao
Horst
Hallo,
bezugnehmend auf Horst – auch für mich sollte das Kapitel
beendet sein – wenn auch mit einem ungenehmen Ausgang für
mich.
Die Direktversicherungsbeiträge wurden durch meinen
Arbeitgeber bis zur Entlassung August 2010 (Rente)bezahlt und
gleichzeitig von meinen monatlichen Gehältern abgezogen.
Per Ende August 2010 wurde die Direktversicherung von meinem
Arbeitgeber auf mich übertragen.Ich habe gleichzeitig per
31.Aug. 2010 die Versicherung gekündigt.Die fällige Summe
wurde mir am 01.Sept 2010 ausgezahlt.
Somit muss ich leider den Krankenkassenbeitrag für den
Gesamtbetrag zahlen.
Ich denke, das sehen alle Betroffenen genauso
Gruss
Jürgen P
bin durch zufall auf diese seite gestossen. bei mir ist es genauso.
ich habe über viele jahre meine direktversicherung selbst bezahlt
(also nicht der arbeitgeber) und muss jetzt, nach auszahlung der
direktversicherung krankenkassenbeiträge 10 jahre lang bezahlen.
wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich mein geld unters kopfkissen gelegt.
gruss brigitte
Die nachträglichen Krankassenbeiträge auf Direktversicherungen sind eine schreiende Ungerechtigkeit. Ich habe während der gesamten Einzahlungsdauer die Höchstbeiträge an die Krankenkasse entrichtet.
- Es gibt keinen Bestandsschutz für Altverträge
- Warum müssen die nachträglichen Beiträge auf den GESAMTEN Betrag und nicht nur auf die Rendite entrichtet werden?
- Die Krankenkasse klappt jetzt mit 15,5% Krankenkasse und 1,95% Pflegeversicherung nach.
Bei der Rendite der Direktversicherung hab ich dann praktisch von meinem verdienten Geld rund 13% verloren.
Vom Versicherer gibts keine Unterstützung, sondern nur das Gejammer, daß das Geschäft mit den Direktversicherungen nicht mehr so richtig läuft. Hätte man das Geld wohl doch unters Kopfkissen legen sollen.
Gruß Hans
Hallo Brigitte,
wie Du sicher in der Zwischenzeit erfahren hast, gibt es jetzt (ich glaube seit Sept. 2010) ein Urteil, dass der privat bezahlte Beitrag nicht zur Berechnung herangezogen werden kann.
Meine Kasse (IKK Südwest) hat sofort nach Bekanntgabe des Urteils meinen Kassenbeitrag wieder um den entsprechenden Betrag verringert. Ich habe einen Antrag bei der Lebensversicherung, bei der ich die betriebliche Direktversicherung hatte, gestellt, damit ich eine Betätigung über den Betrag bekomme, den ich selbst aus privatem Einkommen bezahlt habe. Den habe ich auch erhalten und reiche ihn jetzt bei meiner Krankenkasse ein und bekomme dann den zuviel bezahlten Bertrag zurückerstattet.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Herzlichen Gruß
Erica
Hallo Erika Toscani,
Ja das stimmt was du schreibst, aber wie mir das bei der TK wiederfahren ist,rechnen die den privaten gezahlten Teil zurück aber sie rechnen dann trotzdem von dem erzieltem Kapital für zehn Jahre den erhöhten Krankenkassenbeitrag.
Mich würde interressieren ob die IKK Südwest das dann auch von dem erzieltem Kapital rechnet.
Viele Grüss
Klaus
Bananenrepublik Deutschland:
- kein Vertrauensschutz für Altverträge,
- keine Information über geänderte Gesetzeslage,
- doppelte Beitragszahlung, wenn Höchstsätze gezahlt wurden,
- zukünftig noch steigende Beitragssätze wegen Dynamisierung,
- Benachteiligung gegenüber Privatversicherten,
- Benachteiligung bei Arbeitslosigkeit,
aber alles höchstrichterlich “rechtens” (nicht gerecht!).
Richter als privat versicherte Beamte müssen nichts zahlen…
Hallo, Leidensgenossen,
als ebenfalls Geschädigter rufe ich hiermit zum weiteren Widerstand und gemeinsamen Aktivitäten auf. Zur Zeit läuft noch die Mehrfachpetition ID 11367. Weitere Informationen finden Sie u.a. auch bei der ADG, http://www. adg-ev.de. Über die Erweiterung unseres Aktivenkreises würden sich Edeltraud, Horst, Dr.Michael und Herbert freuen. Zitat W.E.Gladstone “Was moralisch falsch ist, kann gar nicht politisch richtig sein”.
@EricaToscani: “Meine Kasse (IKK Südwest) hat sofort nach Bekanntgabe des Urteils meinen Kassenbeitrag wieder um den entsprechenden Betrag verringert.”
Dies scheint aber die Ausnahme zu sein, Kassen wie die Techniker Krankenkasse warten wohl ab, bis sich die Mitglieder melden.
@Horst: “Sie zahlen die zuviel gezahlten Beträge mit Verzinsung zurück”
Welche Krankenkasse bezahlt die zuviel erhobenen Beiträge mit Verzinsung zurück. Das wäre neu, normalerweise werden nur die viel erhobenen Beiträge ohne Verzinsung zurückgezahlt
@Herbert: Zeichnet sich bei der Petition ein Erfolg ab?
mfg Walter
nochmals zur Klarstellung (Direktversicherung):
jeder hat seine Beiträge privat bezahlt -
(die Zahlung wurde monatlich durch den Arbeitgeber
ausgeführt und auf der Gehaltsabrechnung wieder
vom Monatslohn abgezogen – Krankenkassenbeitrag trotzdem zu zahlen)
kein Krankenkassenbeitrag zu zahlen:
privat abgeschlossene Lebensversicherung –
bei Direktversicherung – nach Übertragung
vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer – Anteil privat-
MfG
Jürgen P
Herbert und seinem Aktivenkreis vielen Dank für die Info.
Alle, die sich durch den Gesetzgeber hintergangen und von der Justiz im Stich gelassen fühlen, können sich jetzt nur noch durch den Petitionsausschuss eine Korrektur erhoffen. Dafür müssen sie aber auch etwas tun, nämlich unbedingt eine Einzel- oder Sammelliste für die Mehrfachpetition ausdrucken, unterschreiben und baldigst absenden!
Näheres siehe: www. adg-ev.de
Eine Änderung rückwirkend von ROT/GRÜN so gewollt – heimlich still und leise. Keine Benachrichtigung seitens der Versicherung bzw. Krankenkasse. Jetzt wo ich nichts mehr korrigieren kann, bin ich mit Rentenbeginn der Dumme (ein Teil des Volkes…) und zahle aus der Direktversicherungssumme auf 10 Jahre verteilt noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Krankenkasse.
Und das alles im Rechtsstaat Deutschland. Die Bundesrichter die das für rechtens gehalten haben sind so weit abgehoben, dass diese an den Konsequenzen für den Rentner nicht interessiert sind.
Aufruf an alle jungen Leute – tut was für eine Zusatzrente im Alter – wir Politiker holen uns dann mit Sicherheit einen Anteil und zwar rückwirkend…..
auch ich habe das problem – 13 jahre ich ca. 1350,. euro von meinem gehalt über meinen arbeitgeber in eine direkt-lebesnversicherung eingezahlt – ich habe immer über dem beitragsbemessungssatz verdient und jeweils den höchssatz an die dak überwiesen. die lebenaversicherung wurde mir bereits vor 2 jahren ausgezahlt – nun bin ich mit 61 jahren und 50% schwerbehindert in rente gegangen und die dak fordert von mir einen monatlichen betrag für die auszahlungssumme. ich habe 1.widerspruch eingelegt und 2.habe ich mich an den petitionsausschuss des bundestages gewand und 3. werde ich klage beim sozialgericht ein reichen. alle verträge vor 2004 sollten doch vertrauensschutz haben – warum wenn überhaupt den vollen satz und nicht nur den arbeitnehmeranteil – warum hat die versicherung oder der arbeitgeber in 2004 die versicherten nicht auf dieses neue gesetz hingewiesen.
das ganze ist eine abzoge – achtung für junge leute vielleicht die jetzt eine alterversorgung abschliessem in unserem rechtsstaat ist es möglich nachträglich abgaben auf eingezahltes – und versteuertes einkommen zu erheben – gerade wie es unseren politikern einfällt
Hallo,
nach 34 Jahren der Einzahlung und der Freude auf die Auszahlung am 01.07.2011 habe ich heute erfahren, dass es mir wie vielen Anderen aus dieser Seite gehen soll. Ich selbst werde mich, gedeckt durch meine Rechtschutzversicherung gegen die Zahlung wehren. Aussichtslos ist überhaupt nichts.
Ich erinnere an die LBB Fonds mit der 25 jährigen Garantie für Mietausfälle. Einzelklagen wurden von der 3. Kammer des LG Berlin immer zu Gunsten der Banken und des Landes Berlin entschieden. Erst eine Sammelklage von ca. 6000 Personen hat die Wende gebracht und Herr Sarazin musste klein beigeben und den Klägern ihre gesamten Einlagen plus Zinsen rückerstatten. Klare Aussage: Wer dementsprechend Rechtsschutz versichert ist, sollte auch seinen ” RECHTSSCHUTZ ” in Anspruch nehmen und in Deutschland durchklagen. Nur die Masse kann die Meinung der Gerichte -wie ja bereits erfolgt ist – in eine rechtsfreundliche Richtung drehen. Dreht sich die Richtung nicht, dann bleibt immer noch die Richtung ” Europäischer Gerichtshof “.
G. B. schreibt:
ein Zusammenschluß ist unbedingt erforderlich.
Wer ist bereit, die Leitung zu übernehmen?
Hallo,
nachdem ich alles gelesen habe sollten Taten folgen.Es geben sich scheinbar viele zufrieden, wenn sie den privat gezahlten Beitrag zurück bekommen. Ich nicht.
Klagen gegen die Aufhebung des Bestandsschutzes der Altverträge.
Klagen gegen die Befreiung der PKV. Versicherten.Warum sind die ausgenommen(Gleichheitsgrundsatz)
Wer ist bereit zu klagen!
ich habe die zusage meiner rechtsschutzversicherung bekommen – muss allerdings noch auf die antwort meines widerspruchs von der dak warten. allerdings nun etwas neues die beiträge die jetzt bezahlt werden müssen bleiben nicht bei den krankenkassen sondern werden von diesen an den staat weitergeleitet – jetzt verstehe ich garnichts mehr
Hallo zusammen,
bei mir ist folgender Fall gegeben:
- Auszahlung meiner DV im Alter von 60, keine Forderung der TK, da
ich noch über der Höchstgrenze lag
- Rente mit 62, jetzt unter der Höchstgrenze und nun die Forderung
der TK, über 10 Jahre den entsprechenden Beitrag zu zahlen
Könnte man nicht zumindest den Zeitraum von der Auszahlung bis zum Renteneintritt von den 10 Jahren abziehen, d.h. statt 10 Jahre lediglich 8 Jahre bezahlen ?
Bin dankbar für Antworten !
Hallo,nachdem ich die Sendung Frontal 21 v.9.8.2011 gesehen habe,gehen auch mir die Augen auf !2 DV wurden vor ca.4 Jahren ausbezahlt,eine war vom Arbeitgeber,ich war aber VN,die nächste war eine Gehaltsumwandlung,auch ich war VN.Als ich frühzeit in Rente ging zahle ich bis Ende der Ablauffrist selbst ein. Ist der Widerspruch,den ich jetzt natürlich der DAK zusenden möchte, zu spät ? Würde mich über eine Antwort freuen ! Gruß Brandung
Leider wurden mir erst jetzt durch die Sendung Frontal 21 die Augen geöffnet.Hatte 2 DV , eine zahlte der Arbeitgeber,VN war aber ich, die zweite war eine Gehaltsumwandlung (Weihnachtsgeld),auch ich war VN.Die Versicherungen wurde vor ca. 4-5 Jahren ausbezahlt und ich zahle auch mehr DAK Beitrag.Bei vorzeitigen Rentenbeginn wegen Krankheit zahlte ich eine Versicherung ca.2 Jahre selbst.Macht es och Sinn Widerspruch bei der DAK einzulegen oder ist dies zu spät ?Könnte das Geld dringend gebrauchen,da ich nicht viel Rente erhalte.Vielen Dank erstmal für eine Antwort. Brandung
Erst mal Denk für all die wertvollen Beiträge. Habe erst gestern von der Sauerei erfahren. In meinen Vertrag (Pflicht in meinem Beruf als “Versorgungswerk”) haben Arbeitgeber und ich jeweils die Hälfte eingezahlt seit 25 Jahren! In dieser Zeit war und bin ich (60 Jahre) freiwillig Versicherte bei der AOK und habe aus Solidarität nie ernsthaft erwogen in die PKV zu gehen. Das habe ich jetzt davon. Denke darüber nach, gegen die Ungleichbehandlung zu klagen.
Nachricht an Herbert, Eintrag vom 17.05.2011
Sehr geehrter Herbert, wie kann man mit Ihnen Kontakt aufnehmen?
Vielleicht können wir Ihren Aktivenkreis mit erweitern. Wir sind drei/vier Leute, die sich über einen TV-Bericht zusammengefunden haben und bisher über ihre Aktivitäten und deren Erfolge/auch Mißerfolge gegenseitig berichten und Erfahrungen austauschen und Tipps geben.
Wir haben grob die gleiche Situation: wir lagen alle über der BBG. Wir haben alle vom eigenen Gehalt bezahlt. Wir haben alle kapitalisierte Auszahlung gewählt. Teilweise laufen inzwischen unsere Klagen.
Bin leider erst jetzt auf diesen Blog gestoßen. Wenn sich alle allein von hier zusammentäten, wäre das schon eine kleine Streitmacht – und Wähler.
Ich möchte den Aufruf Herberts zum Widerstand gegen dieses unrechte Gesetz voll unterstützen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Tun wir was!
Für was haben wir Abgeordnete in den Bundestag gewählt? Das sind die Vertreter unserer Interessen, sagen sie. Anschreiben (ich habs gemacht).
Bundesgesundheitsminister, schon der zweite, der der Partei angehört, die als einzige gegen dieses Gesetz war. Anschreiben (ich habs gemacht).
Die von Herbert erwähnte Petition runterladen, unterschreiben, wegschicken – auch Familie, Freunde, etc. motivieren (ich habs gemacht).
Auch ganz andere anschreiben und von dem Unrecht berichten und sich beschweren (ich habs gemacht).
Öffentlichkeit suchen, Gespräche, Presse, TV (ich habs gemacht).
Anschreiben, reklamieren, beschweren, aufmucken, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Zitat Glaststones: Was moralisch falsch ist, kann gar nicht politisch richtig sein.
möchte ich ergänzen
durch Brechts: Wenn Unrecht zu Recht (erklärt) wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Beste Grüße an alle
Walter2
Was können die Betroffenen tun?
1. Sammelliste zur Petition einreichen. Formular unter www. adg-ev.de
Möglichst viele Bürger zur Mitzeichnung mobilisieren, um Druck auf Ausschuß zu erhöhen, wird auch bei der parlamentarischen Prüfung berücksichtigt. Listen lfd. einreichen, endet mit Beantwortung der Petition.
2.Beschwerde beim zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten, da Nacht- und Nebelaktion, keine Stellungnahme der Versicherungen im Vorfeld,
im Gesetzestext versteckt, keine Aussprache im Bundestag, immer Beiträge bis zur Bemessungsgrenze, Jahrzehnte rückwirkend usw.
3.Die in Zukunft Benachteiligten müssen informiert werden.
Schreiben Sie an Wirtschaftsredaktion der Tageszeitungen, Leserbriefe,Verbraucherzentrale, Fernsehbeiträge, Radio usw.
Besuchen Sie (Wahl)Veranstalungen der SPD und zeigen Sie öffenlich Ihren Unmut.
Wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir etwas tu!
Hallo Günther H.
alles richtig, wenn wir alle das machen, könnte sich was bewegen – Motto: wenn viele kleine Leute in vielen kleinen Dörfen viele kleine Dinge tun, können sie die Welt ändern.
Nur, wie Sie es treffend schreiben: wir müssen was tun, aber nicht nur Sie und ich, wir alle, zumindest die, die hier im Blog schon mitgemacht haben, und wenn dann die vom Blog von Frontal21 auch dazu noch aktiv werden würden und die vom Krüdewagen-Blog . . .
–> zu Ihrem Pkt.3 warum nur SPD? die Grünen waren damals ebenso an der Regierung und die CDU/CSU hat als Opposition dieses komische Modernisierungsgesetz mit Freuden unterstützt (wenn’s an unser Geld geht, sind sie sich alle einig, wie ja auch beim Diäten-Erhöhen).
Alles Leute, die selbst auf Lebenszeiten bestens versorgt sind und selbst gar nicht in so eine Situation kommen und nur über andere und deren Geld bestimmen.
Gruß
Walter2
PS: zu Pkt.1 es muß auch nicht die Sammenlloste, als einzelner kann man auch die Einzelliste
Hallo Walter2
Sie haben Recht, aber Kanzler Schröder und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt waren die Antriebskräfte.
In der Sammmelliste können auch nicht Benachteilogte unterzeichnen,
wie Familienmitglieder, Fraunde, Kollegen usw. Es zählt jede Unterschrift.
Hallo Günther H.
dankeschön für Ihre schnelle Antwort. Zu Ihren Ausführungen sage ich “ja”. Ich denke wir ticken gleich. Meine Situation habe ich ja am 07.d.M. hier erzählt. Schade, daß Herbert (noch) nicht geantwortet hat.
Mich hat ja gefreut, daß man in jüngerer Vergangenheit sowohl von Altkanzler Kohl als auch von Altministerpräsident Teufel so tolle Aussagen gelesen hat, die gesagt haben sollen
“…Deutschland ist keine berechenbare Größe mehr…”
= Herr Kohl in Zeit
“…wenn sich ihre Staats- und Regierungschefs nicht an Recht und abgeschlossene Verträge halten…”
= Herr Teufel in FAZ
Diese Statements waren zwar nicht in Bezug auf unsere Situation gemacht (die auch diesen Herren ganz sicherlich schnurz egal ist, sie haben ja ihre zeitlebens bestens abgesicherte Altersversorgung), passen aber trozdem absolut auch auf uns zu. Dies habe ich auch der CDU-Führung (Generalsekretär und engere Mitarbeiter – die Bundesvorsitzende wollte ich mit solchen Banalitäten (noch) nicht persönlich belästigen
) geschrieben. Antwort werde ich sicher keine bekommen.
Das Problem in D ist halt, der Abstand zwischen Regierenden und Regierten ist riesig, zu groß. Die vom Volk gewählten “Volksvertreter” wissen gar nicht, was im Volk wirklich los ist und wie dieses lebt und können sich in dessen Lebensprobleme gar nicht hineindenken.
Vielleicht regt unsere Diskussion weitere Betroffen an, hier mitzudieskutieren und dann auch tatsächlich was zu unternehmen, wobei das Letztere ja das Wichtigste ist.
Anregungen haben Sie und ich ja einige schon gegeben.
Gruß
Walter2
Nachdem die GKV (TK-Hamburg) erst im Februar 2011 auf Anforderung auf
das Urteil des BSG reagiert hat, wurde nach Nachfragen im September 2011
endlich eine Neuberechnung durchgeführt.
Nachdem die GKV (TK-Hamburg) erst im Februar 2011 auf Anforderung auf
das Urteil des BSG reagiert hat, wurde nach Nachfragen im September 2011
endlich eine Neuberechnung durchgeführt.
Was für ein Wunder, jetzt wird Auszahlung der Direktversicherung von
der TK einfach als beitragspflichtige Einnahme berechnet.
Für freiwillig Versicherte in der GKV wird das Urteil des BSG damit
de facto aufgehoben. Die Auszahlung der Direktversicherung wird eben
jetzt als Einnahme zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen.
Was soll man dazu noch sagen?
Ist es richtig, nicht beitragspflichtige Auszahlungen doch zur Berechnung
heranzuziehen.
Wer ist auch betroffen. Wer hat hat noch Ratschläge?
Ich habe heute meine Info über die Auszahlung meiner Direktversicherung (welche seit 1995 besteht) bekommen
Der Schock sitzt sehr tief, da ich von den nun fälligen Abzügen in Höhe von 6800 € bisher nichts gewusst habe. Masslos enttäuscht bin ich von dem LV- Versicherer Allianz, von dort hätte vor Gesetzbeschluss eine Info erfolgen müssen, dann wäre vielleicht noch Widerstand möglich gewesen.
Der steuerliche Vorteil den ich durch die Direktversicherung erfahren habe ist kleiner als der jetzt geforderte Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Die von mir eingezahlten Beiträge wurden ausschließlich von Beiträgen über der Bemessungsgrenze gezahlt.
Hätte ich dieses Geld anderweitig angelegt wäre es zugriffssicher gewesen. Oder am esten gleich ausgegeben, wofür Altersvorsorge betreiben, die dann teilweise geplündert wird.
Aber leider gehören die Geschädigten in der Regel nicht zu diesem Klientel die ihre Überschüssigen Gelder in die Schweiz, Luxemburg oder ähnliche Schwarzgeldländer verstecken können, da muss man schon mit größeren Beträgen auftauchen.
Der kleine Mann der die Wirstchaftsleistung Deutschlands zum großen Teil erbringt wird bestraft.
Ein Land in dem Leistung bestraft wird ist kein lebenswertes Land.
Ich denke die Wahlbeteiligung wird weiter fallen, meine Stimme bei der nächten Wahl wird auch fehlen. Wen soll man denn noch Wählen den ehrbahren Politiker gibt es nicht mehr und als alternative folgen Chaoten.
An alle Beteiligte, Krankenk.-Beiträge aus Direktversicherung,
richtet Euer Anliegen an “AKTE 2011″ TV-magazin.
Wenn möglichst viele mitmachen, bewirken wir etwas!!
Wer kennt das Aktenzeichen für die Klage beim Bundersozialgericht?
Wer weiss etwas über eine Sammelklage?
Wer kennt einen Politiker, der sich unserer Meinung anschliesst?
Wir müssen gemeinsam vorgehen.
Auch ich bin eine Leidensgenossin und zahle bereits 5 Jahre diese ungerechten Krankenkassenbeiträge und wenn ich daran denke, dass ich noch weitere 5 Jahre zahlen muss,steigt mir die Zornesröte ins Gesicht.Es handelt sich bei mir um Altverträge, die bereits 1984 abgeschlossen wurden. Selbst nach 5 Jahren macht mich diese große Ungerechtigkeit krank.Ich habe bei einer “großen Versicherung” im Innendienst gearbeitet und konnte eine sogenannte “Hausversicherung” als Altersvorsorge abschließen.Da mir damals bewusst war, dass meine Altersrente bescheiden ausfallen würde aufgrund von Kindererziehung, war ich bemüht für mein Alter vorzusorgen und habe die monatlichen Beiträge zu 1/3 von meinem Nettogehalt eingezahlt. Mit 60 Jahren wurde ich Rentnerin und da die Versicherungen erst mit 65 Jahren ausgezahlt wurden, habe ich noch 5 Jahre den 1/3 Beitrag monatlich von meiner Altersrente an meinem Arbeitgeber per DA überwiesen. Da ich von meinem Arbeitgeber nie informiert wurde, war ich der festen Überzeugung, dass die Altverträge von diesem ungerechten Gesetz nicht betroffen war, was jedoch nicht der Fall war. Ich habe schon einiges unterernommen, bekomme auch immer wieder gesagt, dass das nicht rechtens ist, doch Gesetz ist Gesetz,da müssen sie sich mit abfinden. Unser damalige Frau Ministerin Schmidt die dieses Gesetz in einer Nacht und Nebel Aktion “auf den Weg gebracht” hat, macht sich heute mit über 12000 Euro aus Diäten, dazu noch aus ihrer Beamtenzeit eine Besoldung, in Andalusien ein schönes Leben und lacht sich ins Fäustchen. Ich gönne ihr das, jedoch bin ich verbittert, wie man mit ehrlichen und fleißigen Menschen umgeht, die alles getan haben, damit sie im Alter dem Staat nicht zur Last fallen.
Sehr geehrte Mitbetroffene,
eine sehr schöne Bündelung unserer Argumente kann man finden beim Büro gegen Altersdiskriminierung unter der Seite www. altersdiskriminierung.de/themen/direktversicherungen.php
hier ist eine zeitliche Aufstellung der veröffentlichen Berichte, Meinungen, Aktivitäten) und bei
www .betriebsrentner.de gibts weitere interessante Infos.
Ich bin in keinem der beiden Vereine Mitglied, aber diese Texte (ganz besonders gefallen hat mit u.a. der offene Brief an den Petitionsausschuß unter www. altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3953 )
haben mir wieder neuen Mut gegeben, weiterzukämpfen für mein, für unser Recht.
Lesen Sie mal, es lohnt sich.
Gute Grüße an alle
Walter2
Jetzt habe ich mich als Betroffene durch die vielen Kommentare “gefressen”. Vielen Dank allen Engagierten! Ich werde mich jetzt bei den angegebenen Adressen einreihen in die Riege der zornigen Bürgerinnen und Bürger! Eine nachträgliche Änderung eines bestehenden Vertrages ist m.E. ein Rechtsverstoß sondergleichen und ist absolut nicht geeignet, meinen Kindern z.B. einen Riestervertrag zu empfehlen.
Der Glaube an die gewählten Volksvertreter hat sich verflüchtigt und
natürlich Einfluß auf mein Wählerverhalten!
Hallo Leute,
mir steht das Problem noch bevor, da ich zahle und aus der Information weis, es gibt keine positive Entscheidung!Durch den Arbeitsprozess hat man leider wenig Zeit sich zu kümmern und man ist noch nicht an der Stelle der Auszahlung,ich war bisher von der Möglichkeit einer Einmalzahlung der Krankenkassenbeiträge ausgegangen.Ich werde auf jeden Fall weiter recherchieren was noch gemacht werden kann.
Hallo zusammen,
bin auch betroffen. Obwohl meine LV erst nach den ersten 10 Jahren Laufzeit in eine Direktversicherung umgewandelt wurde, wird nun der gesamte Auszahlungsbetrag von der TK verbeitragt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Was kann ich sonst noch tun, um diesem legalisierten Diebstahl ein Ende zu bereiten (Beteiligung an ev. vorhandenen Sammelklagen, Unterschriftenaktion etc.)?
Danke für jeden Tipp!
Muss ich trotz einen Widerspruch an die Krankenkasse bezahlen? Ich habe erst für einen Woche dieses schreck Bescheid???
Hallo,
auch ich bin betroffen und zwar exakt seit 1 Woche! Kaum war das Geld auf dem Konto, ist auch schon der Bescheid der Barmer angekommen(:-
Meine Frage: Ich bin allzeit bereit, mich sämtl. Sammelklagen/Unterschriften usw. anzuschließen, denn wir müssen kämpfen!! Ich hoffe auf möglichst viele Infos, damit wir (hoffentlich) gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Seit 2004 ist viel Zeit vergangen und ich hoffe, dass bei der näcchsten Wahl nicht vergessen wird, wer uns diesen Mist eingebrockt hat, nämlich ROT/GRÜN.
Aber das nur nebenbei.
Das die Gerichte den Gleichheitsgrundsatz und der Gesetzgeber den Bestandsschutz für bestehende verträge ignoriert haben kommt noch dazu.
In den meisten Fällen ist doch der Arbeitgeber nicht der Beitragszahler gewesen.
Nun aber meine konkrete Frage:
Müssen die Hinterbliebenden den Beitrag weiterzahlen,wenn der Versicherte innerhalb der 10 Jahresfrist verstirbt??
Für eine Aufklärung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfhard Becker
Paulinenstr.30
44799 Bochum
Müssen die Hinterbliebenden den Beitrag weiterzahlen,wenn der Versicherte innerhalb der 10 Jahresfrist verstirbt??
Für eine Aufklärung bedanke ich mich im Voraus.
Sehr geehrter Damen und Herren “In-diesen-Blog-SchreiberInnen” und LeserInnen
Auch ich kenne auch diesen Blog seit geraumer Zeit schon, und lese die Niederschriften hier.
Wir können nun nach unserem Frust-ablassen-sollenden Eintrag hier uns zurücklehnen und resignieren und halt verärgert zahlen und alles seinen Lauf gehen lassen,
und wenn wir mutig sind, können wir mit einem (hoffentlich) guten Rechtsanwalt klagen, worauf wir ja hingewiesen werden im Widerspruchsbescheid unserer GKV (sofern man Widerspruch eingelegt hat) und dann der Dinge harren, die mit uns geschehen.
Aber wir können auch mehr tun, und als einer der sich aktiv Wehrenden gegen diese unrechte Abzockerei möchte ich Ihnen, falls auch Sie um Ihr Geld kämpfen wollen und auch bereit sind, sich die Arbeit aufzubürden, ein paar einfache Gedanken mitgeben (wie auch ich und meine Mitstreiter vorgegangen sind):
*Frage: wie kommen die denn darauf, uns unser Geld abzukassieren, uns abzuzocken?
*Antwort: weil es so Gesetz ist in diesem unseren demokratischen Rechtsstaat.
*Frage: was ist denn das für ein Gesetz? wo komm das denn her? wer hat das denn gemacht?
*Antwort: dieses Gesetz (GMG) wurde offenbar ganz legal gemacht von unserem Gesetzgeber.
*Frage: wer ist/war denn dieser Gesetzgeber?
*Antwort: unsere Volksvertreter, die Bundestagsabgeordneten, unsere MdBs, für die wir unterm Jahr die “Menschen draußen im Land” und alle vier Jahre “der Souverän” sind, der/die da umworben werden, und die diese dann auch wählen.
*Frage: wer und was für Leute sind denn diese unsere Volksvertreter?
*Antwort: da kann man nachschauen im Internet unter http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp?li=17361
Und da kann man dann seinen Wohnort oder seine PLZ eingeben, und dann findet man ganz speziell die Volksvertreter (Volksvertreter = diese Leute vertreten das Volk, nämlich uns, unsere Interessen und Sorgen und Nöte dort wo Politik und Gesetze gemacht werden und die können das nur, wenn sie uns und unsere Sorgen und Nöte und unsere Bedürfnisse auch kennen, von uns selbst erfahren), die sich für einen persönlich und sein nächstes Umfeld in Berlin und auch noch in Bonn einsetzen.
Und man kann auch alle bundesrepublikanischen MdBs finden und auch nach den einzelnen Parteien sortiert und nachschauen, wer die waren, die in 2003 dieses ab 2004 und gegen alle bisherigen rechtlichen Gepflogenheiten sogar bis in alle Zeiten rückwirkend gültige Gesetz gemacht haben (Die SPD und die GRÜNEN waren damals an der Regierung und die Oppositionpartei CDU/CSU war auch dafür, allein die FDP war massiv, leider erfolglos, dagegen ). Jeder hat seine eigene offizielle Bundestags-Internetseite und man findet da auch eine Verbindung zur persönlichen Homepage und da sind manchmal ganz interessante Versprechungen enthalten, und wenn man das vergleicht mit dem was sie entscheiden . . .
und jetzt kann man richtig aktiv werden: man kann diese Damen und Herren anschreiben (eMail, Fax, Brief) und denen seinen Ärger mitteilen und denen sagen, daß das Gesetz unrecht ist, auch wir, das gemeine Volk haben ein Rechtsempfinden, und dieses Gesetz paßt nicht zu unserem Verständnis von Recht und Gerechtigkeit.
Und man kann eine Petition einreichen, ganz einfach = https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=66f9f12f5ed59ad79ce610a5c5874529&action=petition;sa=new oder sich an bestehenden Petitionen beteiligen (Beispiele in den nachfolgenden Links)
Sie können sich einstimmen im Internet und Argumente einsammeln auf diversen Seiten z.B. http://www.altersdiskriminierung.de/themen/direktversicherungen.php (hier sind diverse Links auf diverse Artikel) oder http://www.betriebsrentner.de (und dort unter Aktuelles -> 2.Petitionen an den Deutschen Bundestag) oder auch die Petition in http://www.adg-ev.de (dort unter Aktivitäten) und andere mehr.
Und wenn da nicht nur der eine oder die andere von uns ein bißchen schreibt (der dann als Meckerer und ewiger Querulant abgetan wird) sondern auch mal zehn oder gar nochmehr an eine/n und den/die gleiche/n sich wenden und das auch an mehrere (wir haben ja 621 Volksvertreter! – jede Menge Auswahl), dann merken die Damen und Herren VolksvertreterInnen vielleicht was (aber hier, diesen Blog, kennen die vermutlich gar nicht und der interessiert die auch nicht, denn sie müssen sich um ganz große und wichtige Dinge kümmern).
Sie spüren vielleicht, ich apelliere mit Herzblut an Sie alle: werden Sie aktiv, schreiben Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an, und wenn Sie noch mehr tun wollen, suchen Sie Kontakt mit der Presse und mit dem Fernsehen, wir sind viele, sehr viele Betroffene, wir sind Millionen.
Es gibt ein kleines Sprüchlein: Wenn viele kleine Leute in vielen kleinen Dörfern viele kleine Dinge tun, dann kann sich großes Bewegen.
Ich grüße Sie alle mit dem Wunsch für Sie für Kraft und Kampfesgeist in unserer gemeinsamen Sache.
Walter2
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betroffener bin ich voll und ganz auf der Linie von “Walter2 schrieb:05.01.2012 um 20:37″. Es müssen alle Register gezogen werden und wir müssen unsere Volksvertreter derart auf “den Sack” gehen, das es weh tut.
Es sollte bei einer entsprechenden “Bombardierung” durch alle Betroffenen ein Einlenken der Politiker (Volksvertreter) zu dieser Ungerechtigkeit der nachträglichen “Verbeitragung für die KK” erreichbar sein! Das Ding muß zurück genommen werden!
Übrigens, ich zahle die monatlichen Beiträge “unter Vorbehalt” an die TK! Wenn man eine Sammelklage anstrebt, ich bin dabei!!
Hermann Berends
Sehr geehrte damen und herrn,
auch ich bin per 1.1.12 betroffen. besonders schlimm finde ich
die geringe info durch die versicherungsträger, sowie deren geringen
widerstand bei der entstehung zur gesetzesgrundlage.
heute locken diese weiter junge menschen in die falle und kein
öffentliches mittel informiert hier richtig.in medien wie zeitung und tv wurde zwar vor jahren berichtet, aber die ungerechtigkeit, sowie der neue unrentabele abschluss dieser versicherung wird verschwiegen bzw. kleingehalten.(beteilige mich sofort an o.g. peditionen)
weiterhin blockiere ich zur zeit das formular meiner versicherung,
zur angabe meiner krankenkasse, nachdem diese u.a. nicht die notwendigen formfragen enthalten. z.b. wer hat eingezahlt,betrag, wann übernommen, datenschutz absicherung usw..
zur auszahlung sind die versicherungen verpflichtet, da die betroffenen die beträge selbst an die kassen abführen müssen.
vielen dank für eure beiträge, bleibe am ball
gruß pwh.fritsch
Hallo alle zusammen, auch ich bin von dieser Massnahme betroffen. Da ich Mitglied im VdK bin habe ich dort gezielt nachgefragt. Antwort: Das Gesetz ist wasserdicht und vom höchsten Gericht abgesegnet. Soweit so gut, ich bin aber nicht bereit aufzugeben und wehre mich erst einmal formal mit dem Widerspruch. Wenn ich dann zahlen muss und unter vor behalt. Es könnte ja noch eine Änderung geben und diese Art der Zahlung rate ich jedem. Meine Anfrage beim Rechtsberater was unternimmt die Kasse wenn ich nicht zahle? Antwort: Zahlungsbefehl bis zur Vollstreckung. Ich möchte mich allen Vorrednern und Leidensgenossen anschliessen und bin der Meinung nur Druck von unten kann dieses Problem lösen. Ich frage in diese Runde: Hat sich schon einer oder eine an Das Fernsehen gewendet?
Wenn ja wann und wo. Wenn nicht werde ich mich an eine Sendeanstalt wenden. Auch den Abgeordneten zu schreiben ist gut . Werde die weiteren Beiträge aufmerksam weiter verfolgen.
Gruß Rudi