Krankenkassenbeiträge ab 2010 absetzen
Ab dem Jahr 2010 können Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Krankenkassenbeiträge absetzen.
Ab dem Jahr 2010 können Krankenkassenbeiträge in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, egal ob es Beiträge in die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist.
Gute Nachricht für Steuerzahler Eine gute Nachricht für alle Steuerzahler doch ganz freiwillig verzichtet das Finanzamt nicht auf die Milliarden Euro, was dieses zweifelsohne kosten wird. Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr klar gestellt dass die Finanzämter von den Beiträgen für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu wenig anerkennen. So musste der Abzug der Beiträge für Pflege- und Krankenversicherung ausgeweitet werden.
Krankenkassenbeiträge ab 2010 absetzen Es wird die Bundesbürger um rund 9,5 Milliarden Euro entlasten aber es war schlussendlich ein Kompromiss, denn aus Reihen der CDU/CSU kam Kritik, weil man nicht wollte dass die Absetzbarkeit von Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschränkt werden sollte. Allerdings hätte der Vorschlag der Union nochmal 1,5 Milliarden Euro gekostet was dann schlussendlich zu viel für en Finanzminister Peer Steinbrück war. So kam es zu einem Kompromiss, wenn die Beiträge zur Pflege und Krankenversicherung zu gering sind, kann man noch die Beiträge für die anderen Versicherungen absetzen. Für Arbeitnehmer steigt der Höchstbetrag wo man die sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann von 1.500 auf 1.900 Euro bei Selbstständigen steigt die Grenze von 2.400 Euro auf 2.800 Euro.
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