Krankengeldanspruch für Selbstständige

Bald haben Selbstständige wieder einen Krankengeldanspruch, durch das Chaos bei der Gesetzgebung ist einigen Selbstständigen ein Schaden entstanden, wenn sie beispielsweise in der PKV eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, nun wird Geld zurück gefordert.

Mit der Gesundheitsreform und der Ersatzlosen Streichung vom Krankengeldanspruch für Selbstständige hat sich die Regierung nicht unbedingt eine Auszeichnung verdient und muss nun wohl damit rechnen eine Entschädigung für die Selbstständigen zu bezahlen. Zumindest ist dies die Forderung vom Bundesverband der freien Berufe, die fordern dass die Kassen verpflichtet werden Geld an die Selbstständigen zurückzuerstatten.

Durch die neue Gesetzgebung haben sich die Selbstständigen entweder bei den gesetzlichen Kassen oder bei einer privaten Krankengeldversicherung abgesichert und dafür natürlich zusätzlich Geld bezahlen müssen. Der Bundesverband fordert dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet werden, das Geld zurückzuerstatten, was die Selbstständigen für die Zusatzabsicherung aufbringen mussten. Zudem wird gefordert dass den Selbstständigen die eine private Krakengeldversicherung abgeschlossen haben, das Recht eingeräumt wird diese Versicherung wieder ohne Problem zu kündigen.

Was war passiert?
Mit der Gesundheitsreform wurde der Krankengeldanspruch für Selbstständige zum Jahresbeginn ersatzlos gestrichen. Wer überhaupt davon erfahren hat, konnte sich in einem Wahltarif zwar noch einen Krankengeldanspruch sichern aber er musste sich dafür für 3 Jahre fest an die Kasse binden. Alternativ konnte man sich auch noch privat absichern, was aber oft an den Gesundheitsfragen scheiterte.

Später stellte sich heraus dass die von den Privatversicherungen und den Krankenkassen angebotenen Tarife vor allem für ältere Selbstständige unbezahlbar waren, machte die Regierung die Rolle rückwärts. Ab August diesen Jahres können sich Selbstständige nun wieder mit Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern, dafür müssen sie nur den normalen Beitragssatz von 15,5 Prozent bezahlen.
Quelle: Handelsblatt