Kostenträger bei Rehabilitationsmaßnahmen
Sollte man nach einer Krankheit oder Verletzung einen Antrag auf Rehabilitation stellen, so ist dieser bei verschiedenen Kostenträgern einzureichen, welche sich dann, basierend auf der Art der Erkrankung, Versicherungsstatus und Art der gewünschten Rehabilitation, untereinander auf einen zuständigen Kostenträger einigen.
Die Kostenträger bei Rehabilitationsmaßnahmen können auf Grund vieler Faktoren verschieden sein. Man kann nicht bei jedem Menschen schon im Voraus sagen, wer ihm die Rehabilitation bezahlen wird, und ob sie überhaupt bezahlt wird. Generell handeln verschiedene Kostenträger, bei denen ein Antrag eingeschickt wird, untereinander aus, wer die Kosten zu tragen hat.
Mögliche Kostenträger
Kostenträger können verschiedene Versicherungen und Institutionen sein, so zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Sozialhilfe, die Beihilfe, die Kriegsopferfürsorge und zu guter Letzt die private Krankenversicherung. Wer die Kosten tatsächlich trägt, variiert von Person zu Person. Für Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen zahlt meistens die Krankenversicherung, rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hingegen erhalten ihre Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfällen muss die gesetzliche Unfallversicherung bezahlen, jedoch müssen die Unfälle bei der Arbeit, beziehungsweise in der Schule passiert sein. Sollte die Rehabilitation durch eine Krankheit oder einen Unfall während der Wehrpflicht, dem Kriegsdienst oder dem Zivildienst nötig werden, müssen die Kosten von der Kriegsopferfürsorge getragen werden. Die Sozialhilfe bezahlt die Rehabilitation bei Menschen, die dauerhaft geistig oder physisch beeinträchtigt sind, also Menschen mit Behinderung. Speziell für Beamte gibt es als zuständigen Kostenträger die Beihilfe, jedoch gelten auch hier bestimmte Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Die private Krankenversicherung muss im Normalfall keine Rehabilitationsmaßnahmen bezahlen, es sei denn der Versicherte hat hierfür extra einen Vertrag abgeschlossen.
Nur bestimmte Ärzte dürfen Rehabilitation verschreiben
Wenn man nun einen Antrag auf Rehabilitation stellen möchte, so kann man nicht zu jedem beliebigen Arzt gehen. Nur Ärzte mit einer Zusatzqualifikation dürfen noch Rehabilitationsmaßnahmen verschreiben, herauszufinden sind diese bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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