Kostenlose Mitversicherung Krankenversicherung bei Abfindung

Arbeitnehmer die entlassen werden und dabei von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung bekommen, haben trotzdem das Recht auf eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten.

Das Bundessozialgericht hat gegen eine Krankenversicherung entschieden und so einer Frau trotz Abfindung durch ihren Arbeitgeber, eine kostenlose und beitragsfreie Familienversicherung ermöglicht.
Das Urteil des Bundessozialgericht vom 9. Oktober 2007 ( AZ: B 5b/8 KN 1/06) hat damit die Rechte von arbeitslosen Kassenpatienten gestärkt, auch wenn diese von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung bekommen haben.

Im vorliegenden Fall wollte sich die Frau bei ihrem Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern lassen, da sie ab Ende des Jahres keine Krankenversicherung mehr hatte.
Die Krankenversicherung hat dies abgelehnt, da die Frau eine Abfindung in Höhe von 55.000 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen hatte.
Bis auf den Steuerfreibetrag sollte sie die Abfindung ihrem Einkommen zurechnen lassen soviel wie sie bisher verdient hatte, erst wenn dies Geld dann aufgebraucht ist, könnte sie die kostenlose Mitversicherung beantragen.
Das Bundesozialgericht war nicht der gleichen Meinung wie die Krankenkasse und gab der Frau Recht, denn die Krankenkasse kann auch bei einer hohen Abfindung die Summe nicht als Einkommen sehen und aufteilen.