Kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Familienmitglieder wird eingeschränkt

kostenlose Mitversicherung bei Familienmitgliedern eingeschränkt

Die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Familienmitglieder ist durch ein Urteil des Bundessozialgericht Kassel erheblich eingeschränkt worden.

Abfindung und private Altersrente ist Einkommen Eine private Altersrente oder eine in Monatsraten gezahlte Abfindung eines Arbeitgebers sind nach Ansicht des Sozialgerichts als Einkommen zu betrachten, aus dem eine Krankenversicherung finanziert werden muss. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten und Kinder kostenlos mitversichert, solange kein eigenes Einkommen über 350 Euro monatlich vorhanden ist. In den vorliegenden Fällen bekam ein Mann von seinem Ex Arbeitgeber eine Abfindung in monatlichen Raten von 2300 Euro und ein anderer bekam aus einer privaten Lebensversicherung eine private Rente von 386,– Euro.

Bundessozialgericht kippte erstes Urteil? Die Instanzgerichte sahen diese Zahlungen nicht als Einkommen und somit waren die Männer kostenlos bei ihrer Ehefrau mitversichert. Dem hat das Bundessozialgericht Kassel widersprochen. Die Abfindung ist steuerpflichtig und muss daher auch bei der Familienversicherung mit angerechnet werden. Zudem sind auch Renten nach dem Gesetz dem Einkommen zuzurechnen. Das gelte nicht nur für die gesetzlichen Renten sondern auch für private Renten.

Quelle:
spiegel.de


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