Konto – Schutz vor Pfändungen

Seit dem letzten Jahr gibt es ein Konto mit Schutz vor Pfändungen, das sogenannte Pfändungsschutzkonto kurz P-Konto genannt schützt vor Pfändungen.

Es kann jedem passieren dass er unverschuldet in große finanzielle Nöte kommt und Hilfe braucht. Doch die Gläubiger sind oft unerbittlich und pfänden schnell und dabei wird auch keine Rücksicht darauf genommen ob der Betroffene seine Rechnungen oder seine Miete noch bezahlen kann aber da empfiehlt es sich ein Konto zu eröffnen dass Schutz vor Pfändungen bietet.

Konto Pfändungen altes Recht Haben die Gläubiger erst mal einen Tittel gegen den Schuldner erwirkt, können die Gläubiger auch das Konto des Schuldners pfänden unabhängig davon was dieser noch dringend bezahlen muss um überleben zu können. Die Folge war früher die dass der Schuldner durch Pfändungen wichtige Dinge wie seine Miete und Nebenkosten nicht mehr bezahlen konnte und das kam dann einer Sperrung des Kontos gleich. Wenn er diesen Schritt nach altem Recht verhindern wollte, dann musste er innerhalb von 14 Tagen beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz einreichen. Nach dem Beschluss des Gerichtes wird von der Bank der unpfändbare Teil an den Schuldner ausbezahlt, der andere Teil geht an die Gläubiger.

Pfändungsschutzkonto neues Recht Seit Mitte letzten Jahres ist ein neuer Pfändungsschutz in Kraft getreten, dieser Pfändungsschutz ermöglicht es den Schuldnern ein Konto zu führen das Schutz vor Pfändungen bietet. Man kann auch sein Girokonto in das sogenannte P-Konto umwandeln, nach Absprache mit seiner Bank ist das in der Regel möglich. Auf diesem Pfändungsschutzkonto gibt es einen Schutz für einen pfändungsfreien Grundbetrag von genau 985,15 Euro. Hat man Unterhaltsverpflichtungen kann dieser Betrag auch höher sein. Auch nach Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, eines Sozialleistungsträger oder der Familienkasse kann sich der oben genannte Betrag erhöhen.

Kosten eines P-Kontos Die Umwandlung von einem Girokonto in ein P-Konto darf nichts kosten, ansonsten hängt es von der jeweiligen Bank ab wie hoch die Kosten sind. Das P-Konto wird von der Bank auch an die Schufa gemeldet um einen Missbrauch zu vermeiden, denn jeder Schuldner darf nur ein P-Konto führen.