Kinder private Krankenversicherung oder gesetzliche
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gute Sache, da meist Kinder und die Ehefrau beitragsfrei mitversichert sind. Ist allerdings ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert und der Besserverdienende, müssen Kinder gegen einen Beitrag in der PKV oder GKV versichert werden.
Kinder sind in der privaten Krankenversicherung eigentlich gut versichert müssen aber auch einen eigenen Beitrag zahlen. Der ist nicht so hoch wie bei Erwachsenen aber zusammen mit dem Vater und der Mutter sind die Kosten für die Krankenversicherung gesamt schon recht hoch. Kinder einfach in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn ein Teil der Familie privat versichert ist, wird zwar oft gemacht ist aber nicht immer rechtens.
Kinder müssen bei dem besserverdienenden Elternteil versichert werden. Ist der in der privaten Krankenversicherung versichert müssen auch die Kinder mit einem eigenen Beitrag versichert werden, egal ob in der privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle die trotzdem ihre Kinder über die Familienversicherung versichert haben die sollten wissen dass es nicht richtig ist und sie unter Umständen, wenn es mal herausgefunden wird, auch nachzahlen müssen.
Es gab auch mal im Jahr 2000, wenn ich mich recht erinnere, ein Prozess vor dem BGH in Karlsruhe.
Da wurde von den Richtern bestätigt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen Kinder weiterhin von der Familienversicherung ausschließen können. Da wollte eine Mutter erreichen dass ihr Kind in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert wird, obwohl der Ehemann mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdiente und in der PKV versichert war.
- weitere Informationen für Sie:
Dieser Artikel enthält eine Reihe von Fehlern. So wird nicht zwischen verheirateten oder in einer Eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden und nichtverheirateten Eltern unterschieden. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, können Kinder auch dann bei einem gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, wenn das andere Elternteil Mitglied der PKV ist, es spielt in diesem Fall auch keine Rolle, welches Elternteil mehr verdient.
Aber auch wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, müssen die Kinder nicht zwangsläufig beim besserverdienenden Elternteil versichert sein. Nur wenn ein Elternteil Mitglied in der PKV ist UND mehr als das gesetzlich versicherte Elternteil verdient UND sein Einkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist eine Familienversicherung der Kinder in der GKV ausgeschlossen.
Sind beide Elternteile in der GKV versichert, können sie wählen, bei wem die Kinder familienversichert werden sollen, unabhängig davon, wer welches Einkommen hat.
Im vorletzten Absatz muss es natürlich heißen “UND sein Einkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet”.