Kinder mitversichern in der Krankenversicherung
Das Mitversichern der Kinder in der Krankenversicherung ist eine komplizierte Sache, denn wo man es tatsächlich versichern darf, hängt davon ab, wie die beiden Elternteile versichert sind und wie hoch deren Einkommen ist.
Wer seine Kinder mitversichern will, kann dies nicht in irgendeiner beliebigen Versicherung tun. Man muss darauf achten, in welcher Versicherungslage sich die beiden Elternteile befinden und wie viel diese verdienen. Was jedoch generell gilt, ist, dass das Kind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, unabhängig von der Versicherung der Eltern. Möchte man es jedoch privat versichern, ist ein besonderer Vertrag nötig, welcher, genau wie bei Erwachsenen, die bezahlten Leistungen und die zu zahlende Geldmenge bestimmt.
Freie Wahl bei einem privat versicherten Elternteil Wenn ein Elternteil des Kindes freiwillig privat versichert ist und dessen Einkommen über der Einkommensgrenze liegt und das andere Elternteil gesetzlich Krankenversichert ist, so hat man die freie Wahl, wo man das Kind versichern will.
Keine Wahl bei Pflichtversicherung Jedoch kann man nicht darüber entscheiden, wo das Kind versichert werden soll, wenn zwar ein Elternteil privat versichert ist, sein Einkommen jedoch unter der Einkommensgrenze liegt und das andere Elternteil gesetzlich pflichtversichert ist. Dann muss das Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Selbst wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und das andere Eltern Teil privat versichert, muss das Kind bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen, also in der gesetzlichen Krankenversicherung, mitversichert werden.
Im Falle eines Alleinverdieners Gibt es in einer Familie einen Alleinverdiener und dieser ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so sind automatisch alle Familienmitglieder, die nicht erwerbstätig sind pflichtmäßig in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Dies gilt für Kinder, Lebenspartner und Ehepartner gleichermaßen. Insgesamt gilt also, wenn der am meisten verdienende Elternteil freiwillig privat Versichert ist, so kann man auch sein Kind privat versichern lassen.
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