Versicherung

KFZ Versicherung kündigen bei Schaden

Bisher war es zwar möglich nach einem Schaden seine KFZ Versicherung zu kündigen, allerdings war dies bisher nicht empfehlenswert, weil die Versicherung dann trotzdem die ganzen schon bezahlten Beiträge behalten konnte, auch wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.


Von anderen Versicherungen kennt man, dass nach einem Schaden die Versicherung innerhalb 4 Wochen gekündigt werden darf. Bei der KFZ Versicherung war dies bisher in der Regel auch möglich. Allerdings war es bisher so, dass der Versicherungsschutz sofort nach der Kündigungsfrist weggefallen ist, aber die Versicherung bei Kündigung im Schadensfall die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit behalten konnte.
Dies ändert sich zugunsten des Verbrauchers zum 01.01.2008 mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz.
Die Kündigung der KFZ Versicherung muss innerhalb 4 Wochen, nach der vollständigen Bezahlung des Schadens oder der Verweigerung der Versicherung zu bezahlen, bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen.
Dann bekommt der Versicherungsnehmer anteilig Beiträge zurück.
Zu beachten ist dabei, dass dies auf KFZ Versicherungen die zum 01.01.2008 neu abgeschlossen werden zutrifft. Versicherungsnehmer die bei ihrer alten Versicherung bleiben sind so genannte Bestandsverträge und profitieren davon in der Regel erst 1 Jahr später obwohl einige Versicherungsgesellschaften ihren Kunden entgegenkommen und den Bestandsverträgen auch die Vorteile des neuen VVG zukommen lassen.

Sonst sind KFZ Kündigungen normal und in der Regel jährlich bis zum 30.11. jedes Jahr gegenüber der Versicherung auszusprechen, zusätzlich gib es noch ein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge.

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