KFZ-Versicherer pleite – schnell handeln
Wenn der KFZ-Versicherer pleite geht, heißt es für den Fahrzeughalter schnell handeln. Denn es herrscht Versicherungspflicht.
In Zeiten der Globalisierung kann man z. B. zur Versicherung des Autos auch einen Versicherer aus dem europäischen Ausland wählen. An die 6.000 Verbraucher allein in Baden-Württemberg haben das getan und ihr Auto über die Ineas-Versicherung mit Sitz in den Niederlanden versichert. Nun steht dieser aber unter einer so genannten Notverwaltung. Mit Konsequenzen auch für die Verbraucher in Deutschland.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Denn Ineas hat für alle KFZ-Versicherungsverträge eine außerordentliche Kündigung zum 31.08.2010 ausgesprochen. Schon seit Anfang Juli 2010 wurden von dem holländischen Versicherer keine Kaskoschäden mehr reguliert. Im Gegenteil, das Unternehmen wieß seine Kunden auf den Garantiefonds für Verkehrsopfer hin. Damit verändern sich natürlich die Vertragsverhältnisse massiv. Die Haftungssumme für Personenschäden liegt z. B. nur noch bei 7,5 Millionen Euro. Durch die starken Leistungseinschränkungen konnte der Versicherte selbst von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wer das nicht getan hat, musste oder schlimmstenfalls muss sich schnell um eine Versicherungsalternative kümmern.
Versicherung ist Pflicht
Wer in Deutschland ein Auto führt, ist verpflichtet für dieses eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Deshalb gilt es für alle ehemaligen Ineas-Kunden sich schnellstmöglich um eine neue Deckungszusage einer anderen Versicherung zu kümmern. Denn ohne Versicherungsschutz ist Auto fahren bei uns verboten. Im Schadensfall kann das den Autohalter teuer zu stehen kommen. Neben den Schadenskosten kommen dann nämlich auch noch strafrechtliche Konsequenzen auf den Unfallverursacher zu. Übrigens: Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen haben die Versicherungsunternehmen hier auch kein Recht, Neukunden abzulehnen. Ausnahmen bestätigen hier natürlich die Regel.
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