Keine Bedenken wegen der Zusatzbeiträge
Keine Bedenken wegen der Zusatzbeiträge hat im Gegensatz zum Bundeskartellamt das Bundesversicherungsamt kurz BVA genannt.
Im Gegensatz zu dem Kartellamt hat das Bundesversicherungsamt (BVA) keine rechtlichen Bedenken wegen der Zusatzbeiträge, die einige gesetzliche Krankenkassen inzwischen von ihren Mitgliedern verlangen.
Gemeinsame Pressekonferenz
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben insgesamt neun gesetzliche Kassen verkündet, dass sie Zusatzbeiträge verlangen werden. Dieses Vorgehen der Kassen sei nicht rechtswidrig und laut dem Bundesversicherungsamt handelt es sich bei den Krankenkassen um Unternehmen im Sinne des Kartellrechts.
Ende Februar 2009 hat das Bundeskartellamt gegen diese neun Krankenkassen ein Verfahren eingeleitet um zu prüfen ob es verbotene Absprachen gegeben hat.
Hintergrund
Der Hintergrund liegt an der Tatsache dass die Mitglieder einer Krankenkasse die Kasse wechseln können, sobald die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt. Dabei hat man immer wieder gelesen, dass die Krankenkassen es vermeiden als erste Kasse diesen Zusatzbeitrag zu verlangen, weil sie eben Bedenken haben dass zu viele dann zu einer anderen Krankenversicherung wechseln würden.
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