Kapitalanlagen einheitliche Besteuerung 2009

Die Idee war für alle Erträge aus Kapitalanlagen eine einheitliche Besteuerung ab 2009 zu finden auch mit der Absicht es leichter für die Anleger zu machen.

Alle Kapitalanlagen sollen gleich behandelt werden und damit auch Anleger davor geschützt werden allein durch den Steuervorteil sich für eine bestimmte Kapitalanlage zu entscheiden.

Die einheitliche Besteuerung aller Kapitalerträge gilt ab 2009 und nennt sich Abgeltungsteuer. Ab dem nächsten Jahr überweisen dann die Banken direkt von den Kapitalerträgen 25 Prozent plus Soli Zuschlag und einer eventuellen Kirchensteuer an das Finanzamt.
Betroffen sind davon Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen also Aktien und Investmentfonds. Somit ist auch das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern war, hinfällig geworden.

Für die Investmentfonds könnte es deshalb ein gutes Jahr 2008 geben, denn alles was noch bis Jahresende investiert wird, fällt noch unter die alte Regelung und ist nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

Allerdings sind erst sehr wenige Anleger aktiv geworden, was sehr verwunderlich ist, denn das Jahr 2008 ist die letzte Chance sich noch steuerfreie Erträge zu sichern.

Ab dem Jahr 2009 werden dann allerdings eher die fondsgebundene Rentenversicherung im Fokus stehen, denn die ist nicht von der Abgeltungsteuer betroffen und wird wie bisher nur mit der Hälfte der Erträge nach dem persönlichen Steuersatz versteuert, sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre ist und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt.