Kapitalanlage – Verlustbescheinigung bis 15. Dezember anfordern

Möchte man eine Verrechnung seiner positiven Erträge mit eventuellen Verlusten aus Kapitalanlage noch im Entstehungsjahr verrechnen, so muss man bis spätestens 15. Dezember des Jahres einen Antrag auf eine Verlustbescheinigung bei der Bank anfordern.

Bis zum 15. Dezember müssen Anleger eine Verlustbescheinigung bei ihrer Bank anfordern, denn nur mit dieser Bescheinigung lassen sich Einkünfte verrechnen und die Erträge und Verluste durch die Bank bestimmen.

Hintergrund der Verlustbescheinigung

Parallel zur Einführung der Abgeltungssteuer wurde durch den Gesetzgeber auch die Frist für den Antrag der Verlustbescheinigung für Anleger auf den 15.12. des laufenden Jahres festgelegt. Bis zu diesem Termin muss der Antrag bei der Bank vorliegen.

Wichtig ist diese Verlustbescheinigung für die Einkommenssteuererklärung. Hat man innerhalb der gleichen Bankverbindung Gewinne und Verluste, so verrechnet diese die Bank innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Hat man einen Verlustüberschuss, so wird dieser von der Bank automatisch in das folgende Kalenderjahr übertragen und damit kann die Bank den nicht ausgeglichenen Verlust im Folgejahr wiederum mit den Gewinnen und auch den Kapitalerträgen verrechnen.

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Anleger seine Verluste, die er in der einen Bankverbindung hat, mit den Erträgen aus einer anderen Bankverbindung innerhalb des Entstehungsjahres verrechnet. Die Banken machen diesen Vorgang nicht automatisch und die Verrechnung erfolgt über die Einkommenssteuererklärung.

Verluste werden im Entstehungsjahr berücksichtigt

Die Verlustbescheinigung ist also nötig, damit die Verluste bereits im Entstehungsjahr berücksichtigt werden können, wenn man zeitgleich positive Einnahmen hat, die anrechenbar sind. Diese Möglichkeit besteht bei mehreren Bankverbindungen oder bei Erträgen aus Anlage, die nicht vorab der Kapitalertragssteuer unterliegen.

Die Frist bis zum 15. Dezember zum Antrag der Verlustbescheinigung ist unumgänglich. Es ist nicht möglich, sich nur Teile seiner Gewinne und Erträge bescheinigen zu lassen.