Job Kündigung – Rechtsschutzversicherung Anwalt

Bekommt man eine Kündigung im Job, muss man vorsichtig sein wnen man seinen Anwalt beauftragt, denn nicht immer zahlt die Rechtsschutzversicherung alles.

So manche Rechtsschutzversicherung versucht sich, bei der Job Kündigung eines Arbeitnehmers, aus der Leistungspflicht zu winden. Wichtig ist für den Arbeitnehmer dass er keine Fehler macht wenn er den Auftrag an einen Anwalt übergibt.

Unnötige Kosten vermeiden Wie Finanztest in einer seiner Ausgaben schreibt, bezahlen einige Versicherer nur dann die gesamten Anwaltsgebühren, wenn der Versicherte seinen Anwalt mit der sofortigen Klage beauftragt. Wenn man seinen Anwalt darum bittet erst außergerichtlich eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen, muss einen Teil der außergerichtlichen Kosten selber bezahlen, wenn es danach doch noch zur Klage kommt. Der Grund ist einfach, denn es fallen weniger Gebühren an, wenn der Anwalt sofort gegen den Arbeitgeber klagt. Damit werden aus der Sicht der Rechtsschutzversicherung unnötige Kosten vermieden.

Außergerichtlichen Kosten übernehmen Die Kündigungen scheinen wohl oft nicht in Ordnung zu sein und man könnte deshalb solche Kündigungen ganz leicht außergerichtlich aus der Welt schaffen. Die Gerichte haben sich auch schon mit den außergerichtlichen Kosten beschäftigt und sehen es unterschiedlich. Ein Amtsgericht in Essen-Borbeck hat in einem Urteil Az. 6 c 287/08 gegen die Versicherung entschieden und sieht diese schon in der Pflicht die außergerichtlichen Kosten auch zu übernehmen.

Kostenübernahme anfragen Am besten den Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung anfragen lassen, ob Versicherungsschutz besteht und ob alles übernommen wird von der Versicherung.