Versicherung

Investmentfonds Ausgabeaufschlag und Kosten für Verwaltung

Im Mai 2007 gibt es die neuen EU Vermittlerrichtlinien bei der Versicherung und ab November soll auch europaweit die Mifid eingeführt werden, welche dann dem Anleger auch mehr Aufklärung über Kosten, wie zum Beispiel den Ausgabeaufschlag, bei Investmentfonds, bringen soll.


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Kosten für die Verwaltung und den Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds sind für den Anleger nicht immer übersichtlich zumal dies oft nicht die einzigen Kosten sind.
Ein Urteil des BGH hat ja erst kürzlich entschieden, dass Berater einer Bank den Anleger über die Provision, die er für das Produkt bekommt, informieren müssen.
Ob es bei der Versicherung ist oder eben auch bei den Investmentfonds, die EU will die Rechte der Anleger stärken.
So wird im Bereich der Investmentfonds die Mifid eingeführt, eine EU Richtlinie die für den Erwerb von Wertpapieren in ganz Europa ab November 2007 gelten soll und dem Anleger bei dem Kauf mehr Schutz und Information bringen soll.
Die Mifid soll kurz erklärt für den Kunden sichern, dass unter Berücksichtigung von Kosten, Kurs, Vollständigkeit und Schnelligkeit, alle Maßnahmen ergriffen werden um das best mögliche Ergebnis für ihn zu erzielen.
Wie dass alles dann umgesetzt werden kann ist wohl noch nicht ganz klar aber sicherlich müssen sich die Anbieter in diesem Punkt einiges einfallen lassen um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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